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Nun möchte ich eine 3.Kw beantragen:
muss ich , nach neuem Waffenrecht, dafür
bereits Meisterschaften nachweisen
QUOTE]
Ja, genauso sieht es momentan aus.
Gruß
Jens
"Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
Das Gesetzt sagt hierzu, daß für den Erwerb von Waffen über das Grundkontingent (eben jene 2 KW) hinaus, der Antragsteller ein gesondertes Bedürfnis nachweisen muß.
Wie dies geschieht, ist von Verband zu Verband unterschiedlich geregelt.
Im VdRBw orientiert man sich, neben der Regelmäßigkeit (1 pro Monat oder 18 Schießen in 12 Monaten) an der belegten Leistung des Schützen, die in Relation zu Meisterschaften in unterschiedlich hohen Wertigkeiten gesetzt wird.
Heißt auf gut Deutsch: Je mehr Waffen Du haben willst, um so besser mußt Du Schießen können.
es grüßt
der Gunner mit 3 KW
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
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