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3.Kurzwaffe..

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    3.Kurzwaffe..

    Hallo, Foren-Gemeinde :-)

    Seit 14 jahren habe ich 2 KW..
    Die letzte Teilnahme LM/KM
    war ca. im Jahre 2003/4...

    Nun möchte ich eine 3.Kw beantragen:
    muss ich , nach neuem Waffenrecht, dafür
    bereits Meisterschaften nachweisen
    oder erst nach Erwerb selbiger?

    (es soll eine 22er werden; bis jetzt
    nur mit WS geschossen..)


    Gruß, Einzelmitglied
    Schiess oder schiess nicht...
    Du wirst es immer bereuen...

    #2
    [QUOTE=Einzelmitglied;19538]Hallo, Foren-Gemeinde :-)

    Nun möchte ich eine 3.Kw beantragen:
    muss ich , nach neuem Waffenrecht, dafür
    bereits Meisterschaften nachweisen
    QUOTE]
    Ja, genauso sieht es momentan aus.

    Gruß
    Jens
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

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      #3
      Also doch....:-(((
      Dachte ich mir....
      Trotzdem danke!

      Gruß, Ronald
      Schiess oder schiess nicht...
      Du wirst es immer bereuen...

      Kommentar


        #4
        Das Gesetzt sagt hierzu, daß für den Erwerb von Waffen über das Grundkontingent (eben jene 2 KW) hinaus, der Antragsteller ein gesondertes Bedürfnis nachweisen muß.
        Wie dies geschieht, ist von Verband zu Verband unterschiedlich geregelt.

        Im VdRBw orientiert man sich, neben der Regelmäßigkeit (1 pro Monat oder 18 Schießen in 12 Monaten) an der belegten Leistung des Schützen, die in Relation zu Meisterschaften in unterschiedlich hohen Wertigkeiten gesetzt wird.

        Heißt auf gut Deutsch: Je mehr Waffen Du haben willst, um so besser mußt Du Schießen können.

        es grüßt
        der Gunner
        mit 3 KW
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Moin!

          Stimmt schon, aber jetzt steht im Gesetz:

          ".......weitere Disziplinen benötigt wird oder
          für Wettkämpfe...."

          UND

          "...regelmässig an sportlichen Wettkämpfen teilnimmt.."

          mal ausm Kopf zitiert...

          Dieses muss man dann bereits bei der Beantragung
          nachweisen, wie auch der Götterbote schrieb..

          So sehe ich das leider auch..:-((

          Sonnigen Sontag, Ronald
          Schiess oder schiess nicht...
          Du wirst es immer bereuen...

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