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    #31
    Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
    MarkF meinte es höchstwahrscheinlich so, dass er der eigentliche Eigentümer der "Wasauchimmer" wäre, die aber offiziell an jemanden rote WbK eingetragen wäre... Die müsste auch wirklich physikalisch dort gelagert werden. Was diese Konstruktion ihm aber bringen sollte, ist mir unklar...
    Da besteht wohl ein Mißverständnis: Das bezog sich auf Luxemburg, wo ja Vollautos besessen werden dürfen.

    a) Ich wäre Eigentümer eines StGw44.
    b) Ich könnte jederzeit nach Lu fahren und mein StGw44 streicheln.
    c) wie b) nur auch schießen
    d) Ich hätte das extrem gute Gefühl, ein seltenes Stück Zeitgeschichte vor der Vernichtunf/Verhunzung bewahrt zu haben.
    e) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Früher war auch der K98 unverändert eine Kriegswaffe. Vielleicht kehrt ja irgendwann in D Vernunft ein und man darf - vielfach überprüft und kontrolliert - so ein Sammlerstück besitzen.

    @jwwels: Ein StGw44 ist keine Kriegswaffe, da vor 1945 gebaut. Nur deswegen gibt es Sammler, die es mit Ausnahme-Genehmigung des BKA besitzen dürfen. Für Kriegswaffen gibt es bekanntlich keine Ausnahmegenehmigung des BKA nach dem WaffG.

    mfg, Mark

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      #32
      Nun, Privatrechtliche Verträge kannst du abschliessen soviel du willst.

      Wenn dein "gegenüber" dann mal sagt.....Pech gehabt, wirds halt schwer da was zu Regeln.

      Wie das Schiessen mit VA im jeweiligen Land geregelt ist, müsste man prüfen.


      Den Punkt "e" versteh ich nicht.
      Das ist in DE sehr wohl möglich, was du ja selber in deinem Nachsatz schreibst.

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        #33
        Zitat von MarkF Beitrag anzeigen
        Für Kriegswaffen gibt es bekanntlich keine Ausnahmegenehmigung des BKA nach dem WaffG.
        Das ist falsch! Es ist heute nur sehr deutlich schwieriger eine neue zu bekommen.
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #34
          Aber NICHT vom BKA............

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            #35
            Von wem sonst? Muss man denn nicht zuerst die Ausnahmegenehmigung vom BKA bekommen, damit die ausstellende Behörde vollautomatische Kriegswaffen mit in das Sammelthema der roten WBK aufnimmt?
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #36
              Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
              Von wem sonst? Muss man denn nicht zuerst die Ausnahmegenehmigung vom BKA bekommen, damit die ausstellende Behörde vollautomatische Kriegswaffen mit in das Sammelthema der roten WBK aufnimmt?
              Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist die für Kriegswaffen zuständige Behörde.

              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                #37
                Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen


                Den Punkt "e" versteh ich nicht.
                Das ist in DE sehr wohl möglich, was du ja selber in deinem Nachsatz schreibst.
                Das "sehr wohl" halte ich aber für weit hergeholt
                Wieviele Jahre und tausende von Euros muss man den sammeln und ausgeben bis man überhaupt eine genehmigt bekommt?Und was kostet die dann 20000,30000?
                gruß

                moin

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                  #38
                  Ich kenne einige Sammler, mit normalen Job ohne riesen Sammlungen, die mehrere VA haben...........

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                    #39
                    Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                    Den Punkt "e" versteh ich nicht.
                    Das ist in DE sehr wohl möglich, was du ja selber in deinem Nachsatz schreibst.
                    Ja, es gibt ein paar, aber der Weg dahin ist dermaßen steinig und schwer ... das BKA wartet ja nicht eben darauf, daß jemand kommt und sagt, er möchte gerne ein StGw44 bewahren ....

                    Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                    Ich kenne einige Sammler, mit normalen Job ohne riesen Sammlungen, die mehrere VA haben...........
                    Im Ernst? Mit denen würde ich mich mal gerne unterhalten, wie die an die Genehmigung gekommen sind. Aber vielleicht sind das "Altlasten", früher hat man ja auch noch Sammler-WBKen mit über "Schußwaffen aller Art" bekommen.

                    mfg, Mark
                    Zuletzt geändert von MarkF; 11.10.2012, 01:09.

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                      Das ist falsch! Es ist heute nur sehr deutlich schwieriger eine neue zu bekommen.
                      Nein. Für kriegswaffen genügt keine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG, man braucht eine nach dem KWKG. Nach dem aus meiner Korrespondenz mit diesen Jungs in Berlin gewonnen Eindruck wüßte ich wirklich nicht, wie man als normaler Mensch eine solche bekommen sollte.
                      Aber egal, es würde mir schon genügen, die Erlaubnis für ein originales StGw44 zu erhalten.

                      Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                      Von wem sonst? Muss man denn nicht zuerst die Ausnahmegenehmigung vom BKA bekommen, damit die ausstellende Behörde vollautomatische Kriegswaffen mit in das Sammelthema der roten WBK aufnimmt?
                      Nimm mir´s nicht übel, aber das ist der Witz des Tages: Sammelthema "Vollautomatische Kriegswaffen". Ich werde mir mal den Scherz erlauben und eine entsprechende Anfrage an die zuständige Stelle -"Kriegswaffenkontrolle - Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Referat V B 3 - richten. Der Referent wird dann glauben, daß ich endgültig übergeschnappt sei - erst Sonderwünsche auf Änderungen/Anpassung der Kriegswaffenliste, dann eine Sammlung KW-Vollautos ... ;-)

                      mfg, Mark


                      mfg, Mark
                      Zuletzt geändert von MarkF; 11.10.2012, 01:16.

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                        #41
                        Zitat von MarkF Beitrag anzeigen
                        Nein. Für kriegswaffen genügt keine Ausnahmegenehmigung nach dem WaffG, man braucht eine nach dem KWKG.

                        Ich habe mich verlesen und dachte Du hättest KWKG geschrieben.


                        Nimm mir´s nicht übel, aber das ist der Witz des Tages: Sammelthema "Vollautomatische Kriegswaffen".

                        Hier hast Du dich verlesen, ich habe nicht "Vollautomatische Kriegswaffen" als Sammelthema geschrieben, sondern nur als Ergänzung zu einem bestehenden Thema. Ich habe vor zehn Jahren einen HA von einem Sammler gekauft, der diese Ergänzung hat. Das bekommt man nicht alle Tage geboten, in einer privaten Sammlung schussfähige MG15, MG08/15 usw mal befingern zu dürfen.
                        Gruß
                        Jens
                        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                        Peter Ustinov

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                          #42
                          Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen
                          Ich kenne einige Sammler, mit normalen Job ohne riesen Sammlungen, die mehrere VA haben...........
                          Danke,das wusste ich nicht!Ich dachte man müsste erst sämtliche nicht automatischen Waffen des Sammelgebiets in jeder Variante besitzen um einem Vollautomaten kaufen zu dürfen.
                          gruß

                          moin

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                            #43
                            Naja, nicht alle, aber schon einen Gewissen Grad an Vollständigkeit.
                            Da kommt es aber auch massiv auf dein Sammelthema an, was das dann am Ende an Waffenanzahl bedeuten kann......

                            "alles was knallt und stinkt der deutschen Truppen" ist natürlich schwerer zu erfüllen als " "die reglementierten Langwaffen der Wehrmacht"..........
                            Zuletzt geändert von Matthias Horner; 11.10.2012, 14:52.

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                              #44
                              Zitat von HornerArms Beitrag anzeigen

                              "alles was knallt und stinkt der deutschen Truppen" ist natürlich schwerer zu erfüllen als " "die reglementierten Langwaffen der Wehrmacht"..........
                              Das ist es ja,kennst du jemanden der sofort bei den Halbautomaten eingestiegen ist?
                              gruß

                              moin

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                                #45
                                Nein, aber da wären die der Wehrmacht ja auch nicht unbedingt als "Sammlung" zu sehen..........

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