a) Ich wäre Eigentümer eines StGw44.
b) Ich könnte jederzeit nach Lu fahren und mein StGw44 streicheln.
c) wie b) nur auch schießen
d) Ich hätte das extrem gute Gefühl, ein seltenes Stück Zeitgeschichte vor der Vernichtunf/Verhunzung bewahrt zu haben.
e) Die Hoffnung stirbt zuletzt: Früher war auch der K98 unverändert eine Kriegswaffe. Vielleicht kehrt ja irgendwann in D Vernunft ein und man darf - vielfach überprüft und kontrolliert - so ein Sammlerstück besitzen.
@jwwels: Ein StGw44 ist keine Kriegswaffe, da vor 1945 gebaut. Nur deswegen gibt es Sammler, die es mit Ausnahme-Genehmigung des BKA besitzen dürfen. Für Kriegswaffen gibt es bekanntlich keine Ausnahmegenehmigung des BKA nach dem WaffG.
mfg, Mark
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