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    Hallo zusammen,

    hatte heute mal ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin am Amt für Öffentliche Ordnung.
    Es kann keine Rede davon sein, daß jetzt alle Sportschützen zuhause aufgesucht werden, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen zu kontrollieren.
    Derzeit wird ein Formblatt erarbeitet, auf welchem bei Antrag / Eintrag einer neuen Waffe darzulegen ist, wie die Waffe aufbewahrt wird. Im Einzelfall werden wohl auch Schützen angeschrieben, sie mögen doch einen Nachweis für die ordnungsgemäße Aufbewahrung ihrer Waffen beibringen. Eine Rechnung für einen Waffenschrank bzw Fotos genügen hierfür in der Regel.

    Also mal ganz entspannt bleiben. Es wird nichts so heiß gegessen wie es (aus-)gekocht wird.

    Gruß,

    Bernhard

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      Bei uns im Verein haben einige bereits Nachricht vom Amt bekommen und wurden um Fotos ihrer Aufbewahrungsmöglichkeit gebeten. Sie haben dann nicht nur ihre Schränke, sondern auch die Typenschilder fotografiert und mit eingeschickt. Das hat dem Amt als Nachweis dann ausgereicht und bedeutet für die auch keinen allzu großen zusätzlichen Arbeitsaufwand im Gegensatz zu den oft geforderten unangemeldeten und verdachtsunabhängigen Hausbesuchen, die verfassungstechnisch zweifelhaft sind.
      Die Fotomethode finde ich dagegen als Nachweis der ordnungsgemäßen Aufbewahrung in Ordnung, zumal sie für den Sportschützen auch keinen übermäßigen Aufwand bedeutet und nicht in dessen Grundrechte eingreift.

      Wenn man so die leidliche Diskussion um die Kontrollen der Aufbewahrungsmöglichkeiten entschärfen kann, dann:
      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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        Bei meiner Beantragung habe ich auch direkt Bilder des Tresors/Typenschilds beigelegt, damit war die Sache dann auch erledigt
        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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          Die Idee mit den Fotos finde ich auch gut. Ich wurde noch nicht aufgefordert, aber das kommt bestimmt noch. Wichtiger als einen Waffenschrank zu habe ist allerdings, ihn auch zu benutzen.
          FROM MY COLD DEAD HAND

          Nichts kann Feuerkraft ersetzen, außer noch mehr Feuerkraft!

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            sow wird das bei uns in der region (emden/aurich ostfriesland) auch schon seit längerem gehandhabt. ein bekannter musste auch beider beatragung der wbk neben der fotos auch einen kaufbeleg vorzeigen
            "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
            - Gregory Bateson (1904-1980)

            "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
            - Karl Marx (1818-1883)

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              Im Bereich Mitte-West von NRW ist der Nachweis des Tresors bei Antragsstellung bereits seit geraumer Zeit Usus, "Altbesitzer" werden derzeit um Vorlage von Rechnungen/aussagekräftigen Fotos (Schrank u. Schild) gebeten.

              All dies in gewohnt korrektem, freundlichen Ton.
              Keine Dunkelmänner um Mitternacht mit der Türramme...

              Und bei mir der nette Hinweis, bei 12 KW bräuchte ich doch wohl einen weiteren B-Schrank

              bestverwahrend grüßt
              der Gunner
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                Moin

                Ich glaube zwar, daß ich das schon einmal geschrieben habe, aber trotzdem nochmal.

                Darmstadt Land interessiert sich seit lange vor Winnenden für die Waffenaufbewahrung.
                Darmstadt Stadt kontrolliert seit mindestens zwei Jahren. D.h. angekündigter Hausbesuch des Ordnungsamtes.

                Alles in allem ist es zumindest in Hessen dem zuständigen Verwaltungschef (Bürgermeister/Magistrat/Landrat) überlassen mit den bestehenden Gesetzen umzugehen, und die Möglichkeiten zu nutzen.

                Da z.B. die Hessen, Mäcpom und NRW immer die Vornwegrenner (in Sachen Gutmenschentum) sind will ich aber gerne glauben, daß Bernhard mit seinen Aussagen für Bayern recht hat.
                Dort drehen sich die Uhren in mancher Sache anders als in den traditionell sozialdemokratischen Bundesländern, und das meine ich nicht negativ.

                Alles nichts neues.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Im Bereich Mitte-West von NRW ist der Nachweis des Tresors bei Antragsstellung bereits seit geraumer Zeit Usus, "Altbesitzer" werden derzeit um Vorlage von Rechnungen/aussagekräftigen Fotos (Schrank u. Schild) gebeten.
                  Bei uns in Süd-West NRW hat es wohl bisher noch keine Aufforderungen an Altbesitzer zur Vorlage von Rechnungen/Fotos gegeben. Das wundert mich bei unserer "speziellen" Kreispolizeibehörde jedoch sehr.
                  "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                  Peter Ustinov

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                    HAb am Freitag einen Schrieb bekommen ist aber nichts wildes. Nur das sie am Prüfen sind und falls Nötig werden sie sich noch malbei mir melden.

                    So und das war es.
                    Despite what your momma told you.........
                    Violence does solve Problems!

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                      Moin

                      Da ich den einen oder anderen kenne, und man sich austauscht, kam mir zu Ohren, daß einer unserer Volksvertreter aus Hessen, in Berlin (bei einem Ausschuß des BMI) einen Vorschlag gemacht haben soll.
                      Sachkundige Stellen könnten doch mit der Überprüfung der sicheren Verwahrung der Waffen von Legalwaffenbesitzern beauftragt werden.
                      Zu vereinbaren wäre dann ein Termin des Waffenbesitzers mit einer benannten Stelle, die dann gegen eine geringe Aufwandsentschädigung die Aufbewahrung überprüfen, und den sicheren Umgang bestätigt.

                      Hintergrund des Vorschlags ist die gelungene Überprüfung aller Heizöltanks in Hessen in 2007. Nach Wasserwirtschaftsgesetz wurde diese angeordnet, und umgesetzt. Jeder Heizöltankbesitzer hat in dem Jahr für roundabout 70€ die Sicherheit seiner Lagerstätte überprüfen lassen. Ansonsten gab es eine OWI-Anzeige mit entsprechendem Ordnungsgeld.

                      Ich habe extra mal eine Nacht über die Nummer geschlafen. Mittlerweile bin ich so weit, die Sache ernstzunehmen, und für möglich zu halten.
                      Zumal die Überprüfung, bzw. die Anordnung über die sichere Verwahrung in Länderhand übertragen werden soll.

                      Für Hessen bedeutet das, daß jede benannte Stelle mit Zulassung (u.a. Dekra, TÜV, andere benannte) diese Überprüfung auf Sicherheit und ausreichenden Widerstandsgrad dürchführen können.

                      Jetzt muß ich mir noch überlegen, ob ich das einfach nur als lästig empfinden und es tolerieren würde, oder ob ich mich darüber ärgern soll.

                      Prinzipiell glaube ich, daß der Vorschlag okay ist. Die Überprüfung findet dann voragemeldet statt, und zumindest die unverletzlichkeit meiner Privatsphäre ist gewahrt.

                      stefan
                      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                        Hallo Diesel,

                        da Tresore in der Regel keiner Alterung/Abnutzug unterliegen, glaube ich kaum, daß es zu ähnlichem Aufwand wie mit den durchaus dem Verschleiß anheimfallenden Heizöltanks, die ja durchaus eine Gefährdung der Umwelt darstellen können, kommen wird.

                        Ein Tresor der Stufe A, B, oder 0 verliert diese Eigenschaft ja nicht, so daß ein Nachweis über den Kauf/Besitz entsprechender Tresore ausreichen sollte.

                        Die Überprüfung der Öltanks wäre analog der Kontrolle der PKW/LKW beim TÜV/DEKRA zu bewerten.

                        Dies ist m.M.n. für Waffenschränke nicht notwendig.

                        dauerhaft bewährt grüßt
                        der Gunner
                        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                        , aktueller denn je)

                        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                          Hallo Diesel,

                          da Tresore in der Regel keiner Alterung/Abnutzug unterliegen, glaube ich kaum, daß es zu ähnlichem Aufwand wie mit den durchaus dem Verschleiß anheimfallenden Heizöltanks, die ja durchaus eine Gefährdung der Umwelt darstellen können, kommen wird.

                          Ein Tresor der Stufe A, B, oder 0 verliert diese Eigenschaft ja nicht, so daß ein Nachweis über den Kauf/Besitz entsprechender Tresore ausreichen sollte.

                          Die Überprüfung der Öltanks wäre analog der Kontrolle der PKW/LKW beim TÜV/DEKRA zu bewerten.

                          Dies ist m.M.n. für Waffenschränke nicht notwendig.

                          dauerhaft bewährt grüßt
                          der Gunner
                          Ei Voll Kerrr

                          Das iss krass andersder.

                          Spaß beiseite.
                          Wäre das so irrwitzig und unrealistisch, hätte ich nix geschrieben.

                          Wäre diese Tanküberprüfung umweltrelevant gewesen, dann hätte man sie alleine schon wegen der Grünen Herrschaften bundesweit durchgeführt.

                          Bei der Überprüfung ging es nicht um die Unversehrtheit der Lagerstätte, sondern darum zwei-/drei Parameter abzuchecken. Etwa die Unversehrtheit des Raumes, in dem die Lagerstätte steht, dazu ein-/zwei technische Merkmale, wie z.B. Überfüllsicherung/Grenzwertgeber und ein Rückflußverhinderer. Rein garnichts zum Thema Zustand, eher schon, ob die Lagerstätte ringsum 300mm (durchschnittlich!) Platz bietet.
                          Analog dazu könnte man einen Tresor auf die verwendeten Dübel (Schwerlastanker vs. Nylondübel), die Ausführung des Schrankes, und die Zugänglichkeit überprüfen.

                          Ich erwische Dich bei einer gewissen Logik, pfui Volker, das ist hier nicht gewollt.
                          Anfangs brauchte ich auch etwas Zeit, mir in solchen Zusammenhängen das Denken abzugewöhnen.

                          stefan
                          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                            Gibt es was neues zum thema Waffenrecht?

                            Gruß David

                            Kommentar


                              Jupp!
                              Das Land Baden Württemberg hat einen Antrag zu einer weiteren Verschärfung des jetzt im Bundestag beschlossenen Waffengesetz eingereicht. Es ist die Rede davon bei Kurzwaffen die Magazine auf max. 5 Schuß zu begrenzen, eine Erschwerung und damit eine zeitliche Verzögerung beim Magazinwechsel und eine Begrenzung der Schußenergie bei Großkaliberkurzwaffen. IPSC soll nun auch wieder verboten werden und Paintball soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

                              Mal Schauen was dabei so rum kommt.
                              Don't eat yellow snow!!!

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                                Zitat von Feindsender Beitrag anzeigen
                                Jupp!
                                Das Land Baden Württemberg hat einen Antrag zu einer weiteren Verschärfung des jetzt im Bundestag beschlossenen Waffengesetz eingereicht. Es ist die Rede davon bei Kurzwaffen die Magazine auf max. 5 Schuß zu begrenzen, eine Erschwerung und damit eine zeitliche Verzögerung beim Magazinwechsel und eine Begrenzung der Schußenergie bei Großkaliberkurzwaffen. IPSC soll nun auch wieder verboten werden und Paintball soll als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

                                Mal Schauen was dabei so rum kommt.
                                Da hätte ich ganz gerne mal eine Quelle.

                                Falls du diese Information aus einer etwas seltsam EMail hast du die bekommen hast, würde ich das ganze weniger ernst nehmen.
                                Denn in diesen Anlagen ging es unter Anderem um eine Änderung im "Transsexuellen Gesetz".

                                (Stand wirklich so dadrin)

                                Demnach -> Unfug..

                                Gruß
                                Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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