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Sind Revolver Repetierer?

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    Sind Revolver Repetierer?

    Hallo,

    ich bin neulich über diese Aussagen hier gestolpert:






    Und wollte fragen, ob es sich bei Revolvern wirklich um Repetierter handelt, wie Jörg Sprave das hier ja sehr energisch behauptet?

    #2
    Kurz gesagt: Ja.
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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      #3
      Auch wenn der Revolver, im Patent mit Revolving Pistol bezeichnet, mit der Trommel oder wie es mal ein Techniker in einem Forum erklärte richtig mit einem Walzenmagazin ausgerüstet ist wird dort nicht aus dem Magazin geladen im Gegensatz zu den als Repetierer bezeichneten Waffen.

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        #4
        ...und wenn man bedenkt, dass dieses Walzenmagazin auch die Patronenlager enthält, wird es noch verworrener.
        Dennoch entspricht der Revolver lt. WaffG einem Repetierer, in der bereits aufgeführten Abgrenzung zu EL u. SL-Waffen, als selbstständige Type wird im Gesetzt der Revolver so nirgens erwähnt.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Zitat von Gunner Beitrag anzeigen

          Dennoch entspricht der Revolver lt. WaffG einem Repetierer, in der bereits aufgeführten Abgrenzung zu EL u. SL-Waffen, als selbstständige Type wird im Gesetzt der Revolver so nirgens erwähnt.
          Du bist Moderator, Du bestimmst hier die Regel.

          Muss der Revolver zwingend in eine der beiden Gruppen eingeordnet werden? In einer früheren Definition zum WaffG war z.B der DA Revolver einem HA gleichgestellt.
          Zuletzt geändert von Gunner; 23.02.2021, 06:14.

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