mal sehen was ihr zu der Sache sagt. Meine zuständige Waffen-Sachbearbeiterin muß sich diesbezüglich erstmal kundig machen...
Einen solchen Fall hatte sie offenbar noch nicht.

Ich beabsichtige, meinen Colt SAA, welcher momentan noch einen 5 1/2" - Lauf hat, mit einem 7 1/2" - Lauf auszustatten.
Die Firma THE DUKE ist dazu auch bereit. Kostet inklusive Beschuß € 500.--.
Jetzt die Frage: Kann ich den ausgebauten 5 1/2" - Lauf behalten?
Die Firma verneint dies, da ich hierfür kein Bedürfnis hätte.
Das Amt für Öffentliche Ordnung sieht darin kein Problem, wenn es sich um einen Wechsellauf handelt.
Die Frage ist nur, ob es sich nun um einen Wechsellauf im eigentlichen Sinne handelt, den man als Laie austauschen (wechseln?) können muß, oder ob der Lauf auch dann als Wechsellauf zählt, wenn ihn nur ein Büchsenmacher "wechseln" kann.
Mir wäre sehr daran gelegen, den ursprünglichen Lauf zu behalten, um ihn gegebenenfalls eines Tages wieder einsetzen zu können. Ausserdem gehört er nunmal zu der originalen Waffe. Schießen kann ich damit ohnehin nicht.
Was ist euere Ansicht dazu oder könnt ihr sogar etwas konkretes sagen?
Gruß,
Bernhard
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