Michael
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Neuauflage: Aufbewahrung geladener Waffe in Waffenschrank WG I nach DIN/EN 1143–1
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenJa, der Begriff klingt schon komisch, scheint aber "richtig" zu sein ...
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Gibt's schon was neues Vincent?
Im übrigen kann ich dich auch etwas beruhigen. Denn deine Auslegung
"[...] Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht."
Aus dem Anfang des Satzes geht hervor, dass:
Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden
Mit "sofern nicht" wird nun ein Nebensatz eingeleitet, in dem klar auf Ausnahmen eingegangen wird. Das sieht man bereits an der Verwendung der Worte "sofern nicht". Diese Ausnahme vom Satzanfang (getrennte Aufbewahrung) fordert ein Aufbewahrungsbehältnis mindestens des Widerstandsgrades 0.
Da Vincent die Waffe in einem Behältnis der Widerstandsklasse I aufbewahrte, erfüllt er diese Voraussetzung locker, denn gefordert wurde mindestens Widerstandsklasse 0 und Widerstandsklasse 1 > Widerstandsklasse 0.
Wie wie die Behörde oder einige User hier angesichts des oben zitierten Paragraphen zu einer anderen Einschätzung kommen kann, ist mir ein Rätsel. Andere Meinungen sind ja durchaus möglich, aber auf welcher Grundlage? Das Gesetz ist da ja eindeutig anderer Meinung!
Der Paragraph ist m.M.n. unmissverständlich. Sowohl Wortlaut, als auch telelogische Auslegung lassen bei dem Paragraphen keine alternative Interpreation zu. Würde der Gestzgeber das Ziel (telelogische Auslegung) der uneingeschränkten, getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition verfolgen, wäre in obigem Paragraphen keine Ausnahme aufgeführt. Geht man nach dem Wortlaut, dürfte auch klar sein, dass der Nebensatz die Ausnahme einleitet (wozu gäbe es den denn sonst? ).
Rechtlich sehe ich Vincent da eindeutig am längeren Hebel. Aber da ich kein Volljurist bin, darf ich keine Rechtsberatung durchführen und daher ist das auch nur meine persönliche Meinung, die cum grano salis aufgenommen werden sollte.
Grüße
ThomasWer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)
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Hallo,
nein, bisher immer noch nichts neues.
Aber was meint ihr: wie lange soll ich auf eine Antwort der Behörde warten, bevor ich selber aktiv werde?
Ich mein, Ermittlungen in einem Bußgeldverfahren können doch nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag laufen.
Mich würde daher mal brennend interessieren, was für eine Verjährungsfrist es in meiner Sache gibt. Ich glaube, da werde ich meinen Anwalt noch einmal kontaktieren.
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Seit wann steht es denn aus....( ungefähres Datum der Reklamation)
Spassmodus on:
Nicht das Du noch auf Untätigkeit klagst....
Spassmodus off:
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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@ Sonnengott:
*Ironie an* Na aber hallo! Ich bezahle die doch mit meinen Steuergeldern, da kann ich doch eine schnelle Abwicklung erwarten, oder? *Ironie aus*
Der Bescheid über die Einleitung des Bußgeldverfahrens hatte mich um Mitte August herum erreicht.
Ich weiß bereits, dass es unterschiedliche Verjährungsfristen für Bußgeldverfahren gibt.
Wird z.B. bei einem Strafzettel nach drei Monaten kein Bußgeld erlassen, ist's verjährt.
Anders sieht es aber bei anderen OWi's aus, v.a. wenn Vorwurf im Raum liegt, dass man vorsätzlich gehandelt hat. Dann können die Verjährungsfristen schon mal so zwischen 1 Jahr und 3 Jahren liegen.
In dem Schrieb stand aber nichts von "Sie haben vorsätzlich ...".
Hab das ganze mal meinem Anwalt gegeben, der kennt sich damit sicher besser aus.
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Ich darf freudig mitteilen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.
Also, an alle die meinten, ich bin nicht im Recht: ätsch!
An alle die meinten, ich bin im Recht: ob ihr dieses Recht in Anspruch nehmt, also ob ihr eure Waffe geladen im mind. 0er oder besser Ier Schrank aufbewahrt, oder ob ihr das nicht macht, ist euch überlassen. Aber offiziell ist festgestellt:
Ihr dürft!!!
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenIch darf freudig mitteilen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Joo, schodee, ne. Müssma dich halt nochn büsschen länga ertragen, neRoman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin
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Zitat von Travis Beitrag anzeigenJoo, schodee, ne. Müssma dich halt nochn büsschen länga ertragen, ne
Deine Sprüche waren auch schon mal lustiger! In letzter Zeit driftest du ein wenig ab von deiner bisherigen Schreibe, die doch hin- und wieder zumindest ein Schmunzeln bei mir verursacht hat. Aktuell lesen sich deine Kommentare nicht sonderlich toll, mal aus der Usersicht und nicht Mod-Sicht geschrieben.
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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.....na dann gehn wir mal aufmunitionieren .....hahahahahhaha
Aber nur die den entsprechenden Tresor haben !!!!!!!
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenIch darf freudig mitteilen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.
Also, an alle die meinten, ich bin nicht im Recht: ätsch!
An alle die meinten, ich bin im Recht: ob ihr dieses Recht in Anspruch nehmt, also ob ihr eure Waffe geladen im mind. 0er oder besser Ier Schrank aufbewahrt, oder ob ihr das nicht macht, ist euch überlassen. Aber offiziell ist festgestellt:
Ihr dürft!!!
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenIch darf freudig mitteilen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wurde.
VG
Michael
RSU-Kräfte der Bundeswehr für Reservisten- Blog
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