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Erlaubnis EWB verweigert- niederer Beweggrund???

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  • role74
    antwortet
    @Fox
    Danke! Es ist grundsätzlich möglich........

    @all

    Danke für Eure Resonance, Ratschläge und Hilfe, heute wurden beide WBK's erteilt, die gelbe erhielt eine Beschränkung, sprich ich darf damit die darin angegebenen Kurzwaffen nicht erwerben, damit kann ich leben und das reicht mir auch vollkommen so!

    Allein das ich einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Angabe des Grundes und den Verweis auf den dazugehörigen Paragrafen verlangt habe, die Tips, die ich von dkp3011 erhalten habe und die Androhung, mir einen Rechtsbeistand zu holen, hat gereicht das der SB eingelenkt hat.

    Nochmals danke an Euch

    Grüße,
    role

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  • HelGerd
    antwortet
    Zitat von Fox Beitrag anzeigen
    (u.a. für nichtorganisierte Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen).
    Das ist eindeutig.

    War ganz einfach nicht der Personenkreis, den ich Sportschütze und Mitglied in zwei Verbänden auf dem Monitor hatte.

    Man(n) neigt leider oft dazu, die eigenen Verhältnisse automatisch zu verallgemeinern.

    HelGerd

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  • Dzilmora
    antwortet
    Der offizielle Fragekatalog ist eindeutig (Sachkundeprüfung
    gemäß § 7 WaffG). Der muss abgearbeitet werden egal ob lang oder kurz. Wüsste jetzt auch nicht, wie der nach kurz oder lang aufgedrösselt werden könnte. Wenn nur die praktische Prüfung mit kurz gemacht wird, mag am Ende dann stehen: Sachkunde nur für KW. Wo da der Sinn sein soll?

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Ja, hast recht.


    Macht aber keinen Sinn.

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  • Fox
    antwortet
    Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
    Also es gibt klare Vorgaben zur Sachkunde.
    Sowohl Umfang als auch Inhalt....Nur Langwaffen ist da nicht machbar....
    Zitat von HelGerd Beitrag anzeigen
    Wie Horner bereits schrieb, Sachkundelehrgänge unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben,
    eine Trennung in Lang- oder Kurzwaffensachkunde ist nicht vorgesehen.

    Soso.

    Zitat von WaffVwV Beitrag anzeigen
    7.3 Die Sachkundevermittlung und -prüfung (u.a. für nichtorganisierte Sportschützen, Bewachungsgewerbe, gefährdete Personen) kann sich – je nach Antrag – auf verschiedene Kombinationen der Schusswaffen- und Munitionsarten (Kurzwaffe, Langwaffe, Signalwaffe) oder auf eine umfassende Sachkunde beziehen. Der Regelfall dürfte die Kombination Kurz- und Langwaffen sein, es sei denn, dass sich das Bedürfnis nur auf eine Waffenart bezieht.

    <...>

    Aus der Sachkundebescheinigung müssen Art und Umfang der nachgewiesenen Sachkunde hervorgehen (§ 2 Absatz 4 AWaffV). Hierzu sind insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten erforderlich: Bedürfniszweck des Prüflings, Umfang der Sachkundeprüfung (geprüfte Waffenarten), Aussage zu Schießfertigkeiten.
    Natürlich ist eine auf eine Bestimmte Waffenart beschränkte Sachkunde möglich. Es ist dann nur die Frage, ob der gewählte Lehrgangsanbieter (das kann entweder eine behördlich anerkannte Ausbildung oder die Ausbildung durch einen Schießsportverband direkt sein) das auch so anbietet bzw. durchführt.

    Sinn ergibt es auf keinen Fall. Aber das ist ja die persönliche Entscheidung der Person, die die Sachkunde erwerben möchte.

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  • HelGerd
    antwortet
    Zitat von role74 Beitrag anzeigen

    Bei uns werden die Sachkundeprüfungen kombiniert und einzeln angeboten, denke mal, das es mit dem "richtigen" Waffenschein zusammen hängt, den da benötigt man eigentlich nur eine Kurzwaffe.....?!
    Bei solchen Aussagen kommen mir immer Zweifel an Verschiedenem.

    Wie Horner bereits schrieb, Sachkundelehrgänge unterliegen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben,
    eine Trennung in Lang- oder Kurzwaffensachkunde ist nicht vorgesehen.

    Auch der bereits wieder geäußerte Reflexverdacht bezüglich des DSB geht ins Leere.
    Beim DSB in Baden Württemberg jedenfalls, werden Sachkundelehrgänge ohne Einschränkungen angeboten,
    denn auch dort ist das Waffenspektrum Dank der B - Listen heute mit dem anderer Verbände vergleichbar.

    HelGerd

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  • Matthias Horner
    antwortet
    Also es gibt klare Vorgaben zur Sachkunde.
    Sowohl Umfang als auch Inhalt....Nur Langwaffen ist da nicht machbar....

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  • role74
    antwortet
    Hallo zusammen,

    es geht hauptsächlich darum, das der SB sich auf eine Weisung eines Ministeriums beruft, welche es gar nicht gibt, und er diesen Antrag seit dem11.06.2015 vorliegen hat.
    Er wäre daher, meines Wissens nach bereits mit einer Begründung oder Stellungnahme zur Sache seit zwei Wochen überfällig.......

    Das paradoxe an der Sache ist, das er selber Sportschütze beim DSB ist, und er ein persönliches Problem damit hat, das es Verbände gibt, die unter Großkaliber eben "Supermagnum" verstehen, sprich .460 Casul, .460 S&W Mag., oder gar .500 S&W.
    Er will die Großkalibernärrischen, die dann auch noch Distanzverkürzt schießen, weg bringen...........

    Da ich beim BDMP bin (welche Frechheit aber auch), gehöre ich natürlich auch zu diesen "Närrischen", die dann da solche Sachen wie PPC 1500 und andere "exotische" Disziplinen schießen.....

    Bei uns werden die Sachkundeprüfungen kombiniert und einzeln angeboten, denke mal, das es mit dem "richtigen" Waffenschein zusammen hängt, den da benötigt man eigentlich nur eine Kurzwaffe.....?!
    Aber nagelt mich da nicht fest, ich kann nur dazu sagen, das meine "Chefin" den ganzen Dummfick bei mir mit bekommt, ihr auch Kurzwaffen nicht liegen und sie diese auch gar nicht mag, und sich das ganze einfach nicht antun will.

    Grüße,
    role

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  • Michael
    antwortet
    Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen

    Ich nenne Dir per PN gerne die Kontaktdaten meiner Kanzlei, weil ich nicht weiß ob hier derartige Werbung erlaubt ist.
    Sachdienliche "Werbung" ist hier nie ein Problem, auch eigennützige Werbung ist OK, so lange es sich um Mitglieder handelt, die sich aktiv am Forenleben beteiligen. Was wir nicht mögen, sind Leute, die sich aussschließlich zu Werbezwecken anmelden.

    Gruß

    Michael

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  • SHADOW
    antwortet
    Ich würde auch erst einmal erneut mit dem SB reden und ihm sachlich erklären, dass du momentan keine KW möchtest. Ein freundliches & sachliches Gespräch hat bei meinen verschiedenen Sachbearbeitern auch immer geholfen.

    Dass die Behörde hier schon vorab alle Möglichkeiten abgesichert haben und Behältnisse nachgewiesen haben möchte, für die bei dir noch gar keine Waffe existiert, halte ich für seltsam. Letztendlich ist es ja deine Verantwortung, dass du ein entsprechendes Behältnis hast, wenn du eine Waffe bei dir lagern möchtest. Kann ja auch sein, dass du eine KW kaufst und übergangsweise noch beim Verkäufer/einem befreundeten Schützen oder im Verein lagerst bis du einen B-Schrank/Würfel hast. Von daher halte ich die Forderung der Behörde für nicht sehr realitätsnah. Oder als anderes Bsp., wo kämen wir denn hin, wenn bei Füllung eines A-Schrankes die Behörde den Kauf eines neuen Waffenschranks verlangen würde mit der Begründung, dass man sich wg. der 2/6er Regel ja 2 neue holen könnte und momentan kein Platz in den bisherigen Behältnissen dafür hat.

    Sollte die sachliche Diskussion mit dem SB nicht fruchten, bleibt dir immer noch der Rechtsweg, sobald du den Ablehnungsbescheid hast. Das kann unter Umständen aber etwas dauern.

    Ich muss dazu sagen, dass ich mir direkt einen B-Würfel dazu gekauft hatte, als ich meine Gelbe WBK beantragte. Mein Gedankengang war damals so: ich wollte irgendwann eh mal eine KW haben. Dazu wollte ich nicht Unmengen € für A-Schränke mit elektr. Zahlenschloss ausgeben. Und bei den günstigeren Tresoren mit Doppelbart-Schlüssel musst du ja auch auf die Verwahrung der Ersatzschlüssel achten, damit keine Unberechtigten da ran kommen! Ich habe daher direkt einen B-Würfel mit dem elektr. Zahlenschloss dazu gekauft. Dort verwahre ich alle Schlüssel der A-Schränke, was mir viel Stress erspart.


    Grüße

    Thomas
    Zuletzt geändert von SHADOW; 28.07.2015, 12:07.

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  • dkp3011
    antwortet
    Zitat von role74 Beitrag anzeigen
    , da sie vor hat nur die Langwaffensachkunde zu machen.......
    Im DSB oder wer trennt noch zwischen KW und LW?

    Im BDS ist man automatisch rechtsschutzversichert. Falls Du dort Mitglied bist, einfach mal per Mail anfragen wegen einer Deckungszusage bei einer Beratung/Vertretung -die leiten das dann weiter.

    Ich nenne Dir per PN gerne die Kontaktdaten meiner Kanzlei, weil ich nicht weiß ob hier derartige Werbung erlaubt ist.

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  • derda
    antwortet
    Zitat von herki Beitrag anzeigen
    Das Amt will sich absichern damit der SB nicht bei jedem Eintrag gucken muss ob ein B Schrank vorhanden ist ? [...]

    Welche Schikanen soll man sich denn noch bieten lassen ?
    Es war nur ne Idee, warum man sich rechtswidrig verhält aus Faulheit. Ich wollte nicht sagen, dass das OK wäre.

    Zitat von role74 Beitrag anzeigen
    Was ich auch mache, wenn der SB ned auf den Brief wegen der schriftl. Ablehnung einsteigt.[...] da sie vor hat nur die Langwaffensachkunde zu machen.......
    Zum einen hätte ich auch auf Ablehnungsbescheid kommen können, aber dann klingt das nach einem guten Plan. Erst nett versuchen, nochmal zu reden und dann Ablehnungsbescheid.

    Und wie jetzt? Sachkunde getrennt nach LW und KW? Wer macht denn so nen Mist?

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  • Seestern
    antwortet
    Ihr könnt die Sachkunde einzeln für Lang-und Kurzwaffen machen?
    Was ist denn das für ein Schmuh?

    Und wieso will sie sich selbst "kastrieren" und falls sie dann doch irgendwann auf den Geschmack von Kurzwaffen kommt, später die Sachkunde dafür noch nachmachen?

    Der einzige Unterschied der mir spontan einfallen würde, währe bei der Waffenhandhabung und beim Schießen während des Sachkundeunterrichts. Bei der Prüfung und in der theoretischen Schulung wird einem doch eigtl beides beigebracht.
    Sonst wäre man ja nur "Halb"-Sachkundig.

    Oder versteh ich da jetzt irgendwas, irgendwie falsch
    Zuletzt geändert von Seestern; 28.07.2015, 08:23. Grund: Schreibfehler... XD

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  • role74
    antwortet
    Was ich auch mache, wenn der SB ned auf den Brief wegen der schriftl. Ablehnung einsteigt.

    Bin auch neugierig, wenn meine Lebensgefährtin die Sachkunde macht und dann soweit zum Beantragen ist, da sie vor hat nur die Langwaffensachkunde zu machen.......

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  • herki
    antwortet
    Das Amt will sich absichern damit der SB nicht bei jedem Eintrag gucken muss ob ein B Schrank vorhanden ist ?

    Als nächste Schikane für LW besitzer müss man dann mindestens 2A Schränke haben damit der SB sicher ist das gesetzeskonform genug Platz für 15 LW ist ?

    Welche Schikanen soll man sich denn noch bieten lassen ? Ich würde den Tip mit dem Anwalt auf jeden Fall in die Tat umsetzen.

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