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Keine Ankündigung bisher.
Gelbe Wbk unter 25
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Zitat von bierdimpfe Beitrag anzeigen"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenGut, war damals nämlich für ne BDF.
Die erste GK habe ich mir dann mit glaube 19 oder 20 gekauft. Mit MPU dann. Ich war aber definitiv noch keine 21 als mir die eingetragen wurde
Dort heisst es:
Das Mindestalter für den Erwerb und Besitz von Schusswaf-fen bis Kal. 5,6 mm lfB (.22 l. r.) für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Mündungsenergie der Geschosse von höchstens 200 Joule und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner zum Zweck des sportlichen Schießens beträgt unabhängig, ob das Be-dürfnis nach § 8 oder nach § 14 zu bewerten ist, 18 Jahre. Für andere Schusswaffen beträgt das Mindestalter 21 Jahre, sofern ein positives Gutachten nach § 6 Abs. 3 vorgelegt werden kann; liegt dieses Gutach-ten nicht vor, beträgt das Mindestalter 25 Jahre.
Bei Antragstellern, die 21 und noch nicht 25 Jahre alt sind und deren geistige Eignung nicht auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 6 Abs. 3 festgestellt ist, ist die Erlaubnis auf den Erwerb von Schusswaf-fen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 zu beschränken. Diese inhaltliche Be-schränkung ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zu befristen.
Aaaalso:
- Schützen zwischen 18 und 21 Jahre können KK-Waffen und Einzellader-Flinten bekommen, nichts anderes. Da hilft auch keine MPU!
- Schützen zwischen 21 und 25 Jahren können KK-Waffen und Einzellader-Flinten bekommen bekommen, brauchen dafür keine MPU
- Schützen zwischen 21 und 25 Jahren können GK-Waffen bekommen, brauchen dafür aber eine MPU
Alles klar?
Gruß,
dakotaZuletzt geändert von dakota; 16.10.2012, 13:09.
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Tja, Theorie und Praxis sind bei Behörden leider zwei Paar Stiefel.
Hab das Schreiben bezüglich der MPU von meinem Kollegen mit eigenen Augen gesehen.
Es wurden keinerlei Gründe genannt, ausser das Alter.
Da sein Vater ebenfalls Sportschütze ist, läuft die BDF eben auf seinen Vater, bis er 25 Jahre ist.
Das ist der einfachere Weg, als z.B. den Rechtsweg zu beschreiten.
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Naja, wenn es so klar im Gesetzestext steht würde ich denen einfach den Paragraphen hinklatschen."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenNaja, wenn es so klar im Gesetzestext steht würde ich denen einfach den Paragraphen hinklatschen.
Paragraph 2: Hat die Behörde mal nicht recht, so tritt automatisch §1 in Kraft.
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Zitat von bierdimpfe Beitrag anzeigenParagraph 1 von Behörden: Die Behörde hat immer recht.
Paragraph 2: Hat die Behörde mal nicht recht, so tritt automatisch §1 in Kraft.DSB-WSB,
4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70
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Zitat von igel64 Beitrag anzeigenDas sollte man nicht unterstützen!!!!!
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Was die dann höchstens noch machen ist es, dir zu sagen dass sie dir die Waffe nicht eintragen möchten weil sie dich nicht leiden können."Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
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Naja, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Ich kenne aus meinem Umkreis keinen Kollegen, der wirklich so drauf ist. Meistens werden dann mögliche Auslegungen von oben vorgesehen.
Der Landkreis LB ist z.B. was Erbwaffen angeht ziemlich rigoros und zieht solche Waffen auch gerne mal ein, wenn Fristen verstrichen sind.
Aber kaum ein SB wird sich verschließen, wenn man rechtzeitig vor der ganzen Aktion mal mit ihm redet.
Gruß,
dakota
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Zitat von dakota Beitrag anzeigenNaja, jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. Ich kenne aus meinem Umkreis keinen Kollegen, der wirklich so drauf ist.
Gruß,
dakotaDenn genau so ein Exemplar hat mich einige Jahre, auch juristisch, beschäftigt.
Auf einen begründeten, rechtlich einwandfreien, Antrag meinerseits bekam ich wörtlich ein "nicht in meiner Stadt" zu hören. Keine urban legend, sondern so passiert 2004.
Mir ist vollkommen klar, dass solche Exemplare die Ausnahme stellen, aber diese Ausnahmen ruinieren den Ruf hinlänglich.
Mein jetziger SB ist genau das Gegenteil. Fachlich Top in Beurteilung von Rechtslagen und mit genau dem richtigen Maß an persönlicher Sacheinschätzung. Hätte ich nur ihn kennengelernt könnte ich die Kritik einiger sicherlich auch nicht nachvollziehen...
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Hallo Kesselring,
diese Erfahrungen tun mir leid. Ich arbeite jedenfalls jeden Tag daran, dass man mit mir solche Erfahrungen nicht macht (puh, was müffelt denn hier? Ach, das Eigenlob)
Im Ernst, es ist wie überall auf dem Amt. Ein Querschnitt durch die Bevölkerung. Und so wie es in jedem Forum auch Trolle gibt, gibt es in jedem Amt irgendwo ein Ar***lo**. Sorry, aber so ist es halt.
So manch einem Kollegen fehlt dann halt das notwendige Augenmaß
Gruß,
dakota
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So habe die gelbe Wbk für Sportschützen beantragt.Zum Ablauf.Als erstes habe ich Post bekommen wo man mich drauf hingewiesen hat das ich noch keine 25 Jahre bin und ich eine Mpu machen müsste oder ich bekomme eine beschränkte Wbk.
Ich habe mich für die beschränkte entschieden weil ich 23 Jahre bin und sich eine Mpu nicht lohnt.
Habe mal ein Bild gemacht.Angehängte Dateien
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Zitat von dakota Beitrag anzeigenIch arbeite jedenfalls jeden Tag daran, dass man mit mir solche Erfahrungen nicht macht
DANKE
Mein SB ist auch ein fairer und mit gutem Sachverstand.....
Gottseidank
Man kann davon nicht genug haben......
Es ist wie bei jedem Gesetz»,
«es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»
"Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)
„Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)
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