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    Frage zum Schießnachweis

    moin moin,

    bin seit 2007 im dsb(2007-2009 in einem verein, 2009 - heute in einem anderen verein). habe nun dieses jahr den entschluss gefasst, eigene waffen haben zu wollen, da ich nicht ständig auf vereinskollegen angeweisen sein wollte. also hab ich die sachkunde abgelegt - und dann kam der schreck!
    ich hatte die sache so im kopf: mindestens 1jahr verbandsangehörigkeit und 18 bzw. 12 schießen im schießbuch. doch leider habe ich erst dieses jahr mit der führung des buches angefangen. nun habe ich zwar seit juni schon an die 20 eintragungen, aber die sachkundeprüfer sagten mir, dass ich die schießen mindestens SEIT einem jahr nachweisen muss. jedoch sagten sie, dass ich bestehende einträge aus schießkladden in mein schießbuch nachtragen kann.

    nun hab ich den salat. habe seit 2009 nur an wettkämpfen teilgenommen, also sind die kladden-einträge nun überall verteilt, und ich weiß nicht wo. allerdings habe ich im vorherigen verein regelmäßig an den übungen teilgenommen, welche auch dokumentiert wurden.
    nun die eigentliche frage:
    wird das als "bedürftig" anerkannt, wenn ich nun die eintäge von 2007-2009 und die einträge von diesem jahr einreiche? damit beweise ich ja, dass ich seit über einem jahr schieße?!


    ich möchte aber keine antworten a-la "selbst schuld", denn dessen bin ich mir bewusst
    will aber ungern noch bis juni 2013 warten müssen...

    mfg

    #2
    Kurzum: innerhalb 12 Monaten (egal ob von Juni bis Juni oder September bis September usw,) mindestens 18 mal Schiessen (mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen) und zwar regelmäßig verteilt. Schon 1-2 Monate ohne Schiessen muss begründet werden (Je nach Verband strenger). Ausschlaggebend ist nicht seit wann du schiesst sonder wie oft innerhalb von den 12 Monaten. Gilt alles erstmal für die Erstbeantragung der WBK. Danach ist meines Erachtens nur noch regelmäßiges Schiessen notwendig. Also nicht nur innerhalb von 6 Monaten einen (1) Eintrag. In deinem Fall würde ich sagen: warte bis Juni 2012 oder versuch einfach mal den Antrag zu stellen bzw. frag, bei deinem Verband telefonisch mal nach. Sind auch freundliche Menschen.
    Zuletzt geändert von Dzilmora; 14.09.2012, 22:47.

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      #3
      Zu welchem Landesverband gehörst du ?
      DSB-WSB,

      4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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        #4
        sachsen-anhalt.
        naja selbst wenn ich den verband überzeugen könnte, müsste ich ja auch noch die behörde überzeugen...


        mfg

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          #5
          Eigentlich hat die Behörde damit nichts am Hut. Den Bedürfnisnachweis bekommst du ja vom Verband (auch Aufgrund deiner Schiessnachweise). Die Behörde will ja den Bedürfnisnachweis vom Verband sehen und in dem ist die Überprüfung der Schiessnachweise schon enthalten.

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            #6
            Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
            Eigentlich hat die Behörde damit nichts am Hut. Den Bedürfnisnachweis bekommst du ja vom Verband (auch Aufgrund deiner Schiessnachweise). Die Behörde will ja den Bedürfnisnachweis vom Verband sehen und in dem ist die Überprüfung der Schiessnachweise schon enthalten.
            So sehe ich das auch.
            DSB-WSB,

            4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

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              #7
              ist nun alles geklärt. die moral ist: fragt lieber erstmal nett nach, bevor ihr euch verrückt macht

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                #8
                Hast du beim Verband angeläutet?

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                  #9
                  Sei es, wie es will, nach dem neuen WaffG hast Du , wenn Du eine Schußwaffe als Sportschütze besitzt, Dein Bedürfnis auch weiterhin stets nachzuweisen, da die Behörden dies regelmäßig überprüfen (sollen!) .
                  Das heißt für Dich, daß Du auch in Zukunft die 12 bzw. 18 Schießen im Jahr nachweisen können mußt. Ob dies tatsächlich abgefragt werden wird, steht auf einem andern Blatt.
                  Es geht allgemein darum, daß nicht nur für den WaffenERWERB, sondern auch für den weiteren WaffenBESITZ ein Bedürfnis nachgewiesen werden muß.
                  Da die Form des Nachweises nicht vorgeschrieben ist führe ich z.B. eine Excel-Tabelle mit Datum, Ort, Waffe, Disziplin und Ergebnissen meiner Trainings o. Wettkampfschießen, die ich regelmäßig von meinem Vorstand absiegeln lasse.
                  zur Not habe ich dann alles nochmal in Kopie auf meiner Festplatte.

                  protokollierend grüßt
                  der Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                    #10
                    Ja, Bedürfniss muss man auch nach erhalt der WBK nachweisen. Allerdings sehe ich nicht wo schlüssig aufgeführt wird, dass es weiterhin mindestens 18 Schiesstermine pro Jahr sein müssen. 12/18 gilt doch eigentlich nur für die Erstbeantragung.

                    WaffVwV2012:

                    "Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die
                    Voraussetzungen bei der Ersterteilung
                    . Für Mitglieder eines
                    Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören,
                    genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
                    nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
                    Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
                    geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
                    oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
                    der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
                    Verband als Mitglied gemeldet ist..."

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                      #11
                      Komme gerade von der Waffenbehörde, da ich zwei Voreinträge beantragt habe, man wollte mein Schießbuch sehen und hat sich die entsprechenden Seiten aus dem Buch herauskopiert. Das habe ich in all den Jahren hier noch nie erlebt...

                      Gedanken muss ich mir keine machen, ich habe immer genügend Termine auf´s Jahr gesehen, ebenso nehme ich regelmäßig an Wettkämpfen und Meisterschaften teil, dennoch mutet das für mich ein wenig "komisch" an.

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

                      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                        #12
                        Michael, sehe es so: zur Not hast Du ein Backup Deines Schießbuches mit dem Stand von Heute.

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                          #13
                          darf der sachbearbeiter denn das schießbuch verlangen, oder ist das selbstjustiz?

                          verband hat grünes licht gegeben, freitag gehts aufs amt(muss wegen jedem besuch dort extra urlaub nehmen ).

                          viele grüße

                          Kommentar


                            #14
                            Ich hätte auch eine Frage, wollte jetzt nicht extra ein Thema dafür aufmachen. Ich hab meinen Pa nun auch dazu gebracht unserer RK beizutreten, dürfte nun auch schon fast ein Jahr dabei sein. Hab ihn auch immer zum schießen mitgenommen, allerdings werden nur die Schießtermine gewertet wo unsere SSG den Stand für sich hat, 2x im Monat. Davon kann ich beruflich bedingt maximal 1x, das ist dann schon ein bisschen knapp. Die Tage wo normaler Schießbetrieb ist zählen leider nicht, ist das vielleicht ein bisschen zuviel des Guten?
                            .22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76

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                              #15
                              1 x im Monat und das 12 mal reicht. Es zählt jeder Schiesstermin, auch wenn (nur) als Gastschütze auf einem Stand schiesst (normaler Schiessbetrieb).

                              Zitat von Sandmann Beitrag anzeigen
                              ... ist das vielleicht ein bisschen zuviel des Guten?
                              Da habe ich ein Fragezeichen.

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