bin seit 2007 im dsb(2007-2009 in einem verein, 2009 - heute in einem anderen verein). habe nun dieses jahr den entschluss gefasst, eigene waffen haben zu wollen, da ich nicht ständig auf vereinskollegen angeweisen sein wollte. also hab ich die sachkunde abgelegt - und dann kam der schreck!
ich hatte die sache so im kopf: mindestens 1jahr verbandsangehörigkeit und 18 bzw. 12 schießen im schießbuch. doch leider habe ich erst dieses jahr mit der führung des buches angefangen. nun habe ich zwar seit juni schon an die 20 eintragungen, aber die sachkundeprüfer sagten mir, dass ich die schießen mindestens SEIT einem jahr nachweisen muss. jedoch sagten sie, dass ich bestehende einträge aus schießkladden in mein schießbuch nachtragen kann.
nun hab ich den salat. habe seit 2009 nur an wettkämpfen teilgenommen, also sind die kladden-einträge nun überall verteilt, und ich weiß nicht wo. allerdings habe ich im vorherigen verein regelmäßig an den übungen teilgenommen, welche auch dokumentiert wurden.
nun die eigentliche frage:
wird das als "bedürftig" anerkannt, wenn ich nun die eintäge von 2007-2009 und die einträge von diesem jahr einreiche? damit beweise ich ja, dass ich seit über einem jahr schieße?!
ich möchte aber keine antworten a-la "selbst schuld", denn dessen bin ich mir bewusst

will aber ungern noch bis juni 2013 warten müssen...

mfg
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