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Erwerbsstreckungsgebot auch für alte und neue gelbe WBK?

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    Erwerbsstreckungsgebot auch für alte und neue gelbe WBK?

    Es gibt durchaus unterschiedliche Gerichtsurteile zum Thema ERWERBSSTRECKUNGSGEBOT bzgl. der alten und neuen gelben WBK!Was sagen die Juristen unter uns?
    Ratlose Grüsse vom Grauwolf
    No place for second best!
    (Accuracy international)

    #2
    Ich sage: Im Zweifelsfall mit dem SB vor dem beabsichtigen Erwerb einer dritten Waffe innerhalb von sechs Monaten sprechen und nicht groß mit irgendwelchen Gerichtsurteilen wedeln. Bringt meist mehr und vermeidet unnötigen Ärger.

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      #3
      Ja, es gab unterschiedliche Rechtsauslegungen dazu, das ist korrekt. Dennoch ist es mittlerweile so, dass die 2/6 Regel für WBK grün und WBK gelb gilt. Also tatsächlich nur 2 Waffen im Halbjahr erworben werden dürfen und nicht 2x auf Gelb und 2x auf Grün.

      Gruß

      MIchael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        So wie es Michael geschrieben hat, ist es seit November 2007 amtlich....leider!
        "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
        Peter Ustinov

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          #5
          Sehe ich auch so, was mir nicht gefällt, ist die Rechtsunsicherheit!!
          No place for second best!
          (Accuracy international)

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            #6
            Welche Rechtsunsicherheit? Nach den vielen Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht in dieser Sache am 14.11.07 endgültig entschieden.
            "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
            Peter Ustinov

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              #7
              Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
              Sehe ich auch so, was mir nicht gefällt, ist die Rechtsunsicherheit!!

              Ich schreibe jetzt zwar nur BlaBla", weil ich die genaue Passage bzw. Fundstelle nicht nennen kann (Aber vielleicht Jens?), dennoch hast Du keine Rechtsunsicherheit diesbezüglich. Es gilt ganz klar: 2 Waffen pro Halbjahr für den Sportschützen, unabhängig von der WBK. Dennoch gibt es m.W.n. eine Ausnahmeregelung, dein zuständiger SB kann Dir in besonderen Fällen eine Ausnahme davon genehmigen. Aber welche trifftigen Gründe da vorhanden sein müssen, kann ich Dir leider ebenfalls nicht nennen. Du siehst schon, heute leider nur "BlaBla" von mir, welches aus einem Gespräch mit meinem eigenen SB stammt.

              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                #8
                Hier sind zwei Entscheidungen:

                BVerwG 6 C 1.07 vom 14.11.07

                OVG NRW 20 A 3215/06 vom 08.11.07
                "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
                Peter Ustinov

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                  #9
                  Danke Euch allen recht herzlich, das Urteil des BVG kannte ich nicht!
                  Gruss Chris
                  No place for second best!
                  (Accuracy international)

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