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Einhandtaschenmesser Bundeswehr

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    Einhandtaschenmesser Bundeswehr

    Bezüglich des Verbotes des Führens von Einhandmessern das Allerneueste(??) von der Bundeswehr!

    Ich habe natürlich sofort das Netz durchforstet, wer sich diesen Unfug erlaubt hat, konnte aber nichts dazu finden.

    Weiß von Euch jemand Weiteres dazu?
    Betr.: Bw Taschenmesser Einhandnutzung

    hier: Verbot des Führens und der Nutzung Taschenmesser Bw Einhandnutzung im außerdienstlichem Bereich

    Bezug:
    1.Waffengesetz § 42a
    2. Kdo 4. LwDiv -A 4 LogLage- vom 03.12.2008

    Termin: Ab sofort

    Hiermit informiere ich darüber, dass das Bw Taschenmesser Einhandnutzung gemäß Bezug 1 dem Waffengesetz unterliegt.
    Bei dieser Art "Ein-Hand-Klapp-Messer" ist der Besitz zwar legitimiert ist, das Mitführen jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
    Anlaß sind Polizeimaßnahmen, die zur Sicherstellung der Messer bei Soldaten aller TSK auf dem Heimweg führten. Dank der kooperativen Arbeit dieser Polizeidienststelle wurden die Messer mit dem Hinweis auf Bezug 1 an den Dienstherrn zurückgesandt.
    Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Polizeidienststellen in Zukunft so handeln werden, auch im Interesse unserer Soldaten, ist darüber zu belehren und dafür Sorge zu tragen, dass das Bw Taschenmesser Einhandnutzung nicht außerhalb militärischer Liegenschaften geführt wird.
    Ob das Führen (z.B. das Verbringen von der Liegenschaft zum TrpÜbPltz) von Hieb - und Stichwaffen auf Grund eines "dienstlichem Interesse" überhaupt legitimiert ist wird zur Zeit geprüft.

    Im Auftrag im Original gezeichnet

    XXX

    Major


    Bin gespannt, ob dies nur eine Sch....parole oder wirklich Fakt ist, denn dann würde das Vorgehen der Polizei den Absichten des Gesetztgebers absolut entgegenlaufen, denn man wollte eine Kontrollmöglichkeit für "schwierige" Jugendliche und hatte nicht die Absicht, Normalbürger zu kriminalisieren. Davon ab würde wohl für eine verdachtsunabhängige Pauschaldurchsuchung ausgerechnet der jungen Leute, die ihrem Staat dienen, fehlen.

    abwartend grüßt
    der Gunner
    Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

    Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
    , aktueller denn je)

    I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

    #2
    Da fällt mir doch spontan das Fallmesser der Fallis ein!
    Ich gehe davon aus, das das führen des Einhandmessers ausserhalb des Dienstes verboten ist!
    No place for second best!
    (Accuracy international)

    Kommentar


      #3
      Wundert mich nicht mal mehr, ich hatte ja die gleichen Erfahrungen gemacht, wie ich hier im Forum bereits berichtet hatte. Mein Gerber Taschenmesser wurde ruckzuck zum Einhandmesser erklärt, obwohl es das gar nicht ist.

      Das Gesetz wird wieder so angewendet, wie man gerade Lust hat. Mit dem ursprünglichen Einführungszweck und dem dahinter stehenden Gedanken hat das überhaupt nichts mehr zu tun.

      Ich war vorletzte Woche bei meinem SB um die Saiga eintragen zu lassen, bei der Gelegenheit haben wir ein Schwätzchen gehalten und ich habe Ihm die Geschichte vom Gerber Messer und der Polizeikontrolle erzählt. Spaßeshalber habe ich Ihm dazu auch das Messer mitgebracht und gezeigt. Ihn hat die Geschichte überhaupt nicht verwundert, im Gegenteil...

      Er hat mir einen prallgefüllten Vorlageordner gezeigt, alles Fälle in denen die Polizei "gemeingefährliche" Bürger beim Führen von Einhandmessern oder zu langen Messern erwischt hat. Da wird in der Praxis nicht wirklich zwischen Pilzesammeln, Angeln oder Sonstigem abgewogen - Erst mal beschlagnahmen, berechtigtes Interesse hin- oder her.

      Mein Gerber Messer ist übrigens seiner Meinung nach kein Einhandmesser...

      Der SB wollte es nicht näher kommentieren, lediglich diese Bemerkung konnte Er sich dann doch nicht verkneifen: "Das kommt davon, wenn man Gesetze erlässt, die nicht eindeutig formuliert sind und dann Leute zum kontrollieren los schickt, die keine Ahnung haben..."

      Gruß

      Michael
      sigpic

      “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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        #4
        Genauso ist es, nämlich zum Würgen....
        No place for second best!
        (Accuracy international)

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          #5
          Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
          Das kommt davon, wenn man Gesetze erlässt, die nicht eindeutig formuliert sind und dann Leute zum kontrollieren los schickt, die keine Ahnung haben..."
          Den Polizisten würde ich am wenigsten einen Vorwurf machen. Woher sollen sie denn die Ahnung haben? Und von was bitte schön allem? Wenn ich mir anschaue, mit wie vielen Gesetzen ein ganz "einfacher" Streifenbeamter in Kontakt gerät...fängt bei einem Rempler beim Einparken an und endet bei einer Kneipenschlägerei mit Messerstecherei...kein Wunder, dass in Niedersachsen nur noch Abiturienten eingestellt werden. MAn kann einfach einfach nicht alles wissen. Selbst ich gerate bei den Bestimmungen zu Deko-Waffen manchmal ins schleudern und muss nachlesen. Keiner kann von einem Polizisten erwarten, dass er das Waffengesetz aus dem FF kennt...

          Kommentar


            #6
            Zitat von mbsoldier Beitrag anzeigen
            Den Polizisten würde ich am wenigsten einen Vorwurf machen. Woher sollen sie denn die Ahnung haben? Und von was bitte schön allem? Wenn ich mir anschaue, mit wie vielen Gesetzen ein ganz "einfacher" Streifenbeamter in Kontakt gerät...fängt bei einem Rempler beim Einparken an und endet bei einer Kneipenschlägerei mit Messerstecherei...kein Wunder, dass in Niedersachsen nur noch Abiturienten eingestellt werden. MAn kann einfach einfach nicht alles wissen. Selbst ich gerate bei den Bestimmungen zu Deko-Waffen manchmal ins schleudern und muss nachlesen. Keiner kann von einem Polizisten erwarten, dass er das Waffengesetz aus dem FF kennt...
            Hallo Michael,

            bitte nicht falsch verstehen, ich habe nur wieder gegeben, was mir in diesem Zusammenhang gesagt wurde. Ich mache den Polizeibeamten keine Pauschalvorwürfe, ich bin froh, dass sie Ihren Job machen. Ich möchte manchmal nicht mit Ihnen tauschen müssen!

            In meinem speziellen Fall, hat mich nur die Art und Weise sowie das Auftreten der beiden Polizeibeamten mir gegenüber gestört...

            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #7
              Nochmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage:

              Ist jemandem der Vorgang bekannt?
              Mich wundert sehr, daß ich dazu nichts im Net finden kann,
              vielleicht brauche ich dazu ja die Spürnase eines Sheriffs?

              Gunny
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                #8
                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                Nochmal zurück zu meiner ursprünglichen Frage:

                Ist jemandem der Vorgang bekannt?
                Mich wundert sehr, daß ich dazu nichts im Net finden kann,
                vielleicht brauche ich dazu ja die Spürnase eines Sheriffs?

                Gunny
                Habe gerade mit meinem Sohn telefoniert, seines Zeichens Oberleutnant der Fallis und Berufssoldat Das führen des Einhandmessers und des Fallmessers ist auf dem Weg von der Liegenschaft zum TRP.ÜB.PLTZ und auf dem Weg zurück erlaubt, jedoch auf keinen Fall das führen ausserdienstlich!!
                No place for second best!
                (Accuracy international)

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                  #9
                  Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                  Habe gerade mit meinem Sohn telefoniert, seines Zeichens Oberleutnant der Fallis und Berufssoldat Das führen des Einhandmessers und des Fallmessers ist auf dem Weg von der Liegenschaft zum TRP.ÜB.PLTZ und auf dem Weg zurück erlaubt, jedoch auf keinen Fall das führen ausserdienstlich!!
                  Das steht rechtlich ja völlig ausser Frage,


                  ...aber: WANN und WO wurden BW-Soldaten auf dem Heimweg(ausserdienstlich!!) von der Polizei auf das Mitführen von Taschenmessern untersucht??????

                  rätzelnd:
                  der Gunner
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
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                    #10
                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Bin gespannt, ob dies nur eine Sch....parole oder wirklich Fakt ist, denn dann würde das Vorgehen der Polizei den Absichten des Gesetztgebers absolut entgegenlaufen, denn man wollte eine Kontrollmöglichkeit für "schwierige" Jugendliche und hatte nicht die Absicht, Normalbürger zu kriminalisieren. Davon ab würde wohl für eine verdachtsunabhängige Pauschaldurchsuchung ausgerechnet der jungen Leute, die ihrem Staat dienen, fehlen.

                    abwartend grüßt
                    der Gunner
                    Das ist leider so, nicht nur Soldaten, sondern alle möglichen anderen Personen wurden in jüngster Vergangenheit auf öffentlichen Plätzen, in Bahnhöfen, und an anderen Plätzen kontrolliert, und ihnen die feststellbaren Einhandmesser abgenommen.
                    Es bleibt nun abzuwarten, wie diese Verstöße geahndet werden.

                    Zitat von grauwolf Beitrag anzeigen
                    Da fällt mir doch spontan das Fallmesser der Fallis ein!
                    Ich gehe davon aus, das das führen des Einhandmessers ausserhalb des Dienstes verboten ist!
                    Außerhalb des Diensten gilt das selbe wie für Zivilisten.

                    Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
                    Ich war vorletzte Woche bei meinem SB um die Saiga eintragen zu lassen, bei der Gelegenheit haben wir ein Schwätzchen gehalten und ich habe Ihm die Geschichte vom Gerber Messer und der Polizeikontrolle erzählt. Spaßeshalber habe ich Ihm dazu auch das Messer mitgebracht und gezeigt. Ihn hat die Geschichte überhaupt nicht verwundert, im Gegenteil...

                    Er hat mir einen prallgefüllten Vorlageordner gezeigt, alles Fälle in denen die Polizei "gemeingefährliche" Bürger beim Führen von Einhandmessern oder zu langen Messern erwischt hat. Da wird in der Praxis nicht wirklich zwischen Pilzesammeln, Angeln oder Sonstigem abgewogen - Erst mal beschlagnahmen, berechtigtes Interesse hin- oder her.................


                    Gruß

                    Michael
                    Was shat Dein SB mit den Ordnungswidrigkeiten in Sachen Messer zu tun.?
                    In Hessen geht das vor das Verwaltungsgericht.

                    Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                    Das steht rechtlich ja völlig ausser Frage,


                    ...aber: WANN und WO wurden BW-Soldaten auf dem Heimweg(ausserdienstlich!!) von der Polizei auf das Mitführen von Taschenmessern untersucht??????

                    rätzelnd:
                    der Gunner
                    Das wird nirgends explizit erwähnt, wo auch. Die einzige Möglichkeit wäre ein internes Feed-Back. Die BW wird wohl über OWI´en ihrer Angehörigen informiert.
                    Gilt nicht auch für Soldaten das Wohlverhaltensgebot außerhalb des Dienstes.?

                    stefan
                    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von diesel Beitrag anzeigen

                      Was shat Dein SB mit den Ordnungswidrigkeiten in Sachen Messer zu tun.?
                      In Hessen geht das vor das Verwaltungsgericht.

                      Gute Frage, die ich Ihm leider nicht gestellt habe. Vielleicht waren es ja nur die Legalwaffenbesitzer, die bei Ihm gemeldet wurden?

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

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                        #12
                        Zitat von Firestarter Beitrag anzeigen
                        Gute Frage, die ich Ihm leider nicht gestellt habe. Vielleicht waren es ja nur die Legalwaffenbesitzer, die bei Ihm gemeldet wurden?

                        Gruß

                        Michael
                        Daran habe ich meine Zweifel.
                        Ich war gestern bei meiner SB´in, und habe, weil es gerade aktuell war meine Überprüfung miterlebt.
                        Die Dame erklärte mir, daß sie nur in den festgelegten Zeiträumen (ich bin nicht sicher, 3 Jahre meine ich sind es GUNNER????? ) über Owis informiert wird.???

                        stefan
                        Zuletzt geändert von stefan; 17.06.2009, 12:00.
                        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                          #13
                          Wie gesagt nur eine Vermutung von mir, das Wieso und Warum entzieht sich meiner Kenntnis. Kann Dir nur sagen, dass Er mir den Vorlageordner im Verlauf des Gesprächs hochgehalten hat, mit der Aussage: "Das sind alles Vorfälle im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen zum Führen von Messern."

                          Gruß

                          Michael
                          sigpic

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                            #14
                            Moin

                            Also mich wundert das sehr.
                            Im Landkreis Da-Di gab es laut Polizeinformation in diesem Jahr bisher einen Vorfall in zusammenhang mit der Gesetzgebung, Einhandmesser betreffend.
                            Und das war ein junger Mitbürger, mit Migrationshintergrund, der vor der Abnahme wem noch rasch zwei/drei Wertsachen abgenommen hat.

                            Für derartiges sah ich das Gesetz eigentlich geschaffen.

                            In Köln z.B. ist es seit längerem so, daß es auf der Domplatte ein generelles Messerverbot gibt.
                            Das rührt vom Fehlverhalten der dort verkehrenden Rumänischen Banden und den besoffenen Deutschen, die sich gegenseitig Löcher in die Figur machten.

                            Zwar ist es dort jetzt ruhig geworden, aber die Polizei hat dort auch schon Dachdeckern ihre Abbrechklingenmesser abgenommen, und Verfahren eingeleitet, weil einhändig und feststellbar.

                            Da ich ein besonderes Interesse an solchen Vorgängen habe, und vor etwa einem Jahr so einer Aktion beiwohnte interhielt ich mich nachher mit den Beamten.
                            Diese kannten weder die genaue Rechtslage, noch den Passus, daß man Messer zur Berufsausübung natürlich dabei haben darf.
                            Was mit dem armen Handwerker geschah, weiß uich leider nicht. Hoffentlich hat er Einspruch gegen die OWI eingelegt.

                            stefan
                            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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                              #15
                              Mir ist im Bekanntenkreis ein weiterer Fall bekannt, bei dem ein Messer zwar zuerst beanstandet wurde, aber die Beamten dann nach einiger Diskussion nur eine mündliche Verwarnung (ohne Folgen) ausgesprochen haben. In diesem Fall war es sogar tatsächlich ein Einhandmesser, dass ein Bekannter von mir in einer Gürteltasche bei sich getragen hatte. Dieser Bekannte hat die 50iger Altersgrenze schon eine Weile überschritten, vielleicht haben die Polizisten deswegen keine OWI ausgestellt. Oder es lag an Seinen Argumenten... Keine Ahnung, ich muss Ihn bei Gelegenheit mal genau fragen.

                              Gruß

                              Michael
                              sigpic

                              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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