Ich habe natürlich sofort das Netz durchforstet, wer sich diesen Unfug erlaubt hat, konnte aber nichts dazu finden.
Weiß von Euch jemand Weiteres dazu?
Betr.: Bw Taschenmesser Einhandnutzung
hier: Verbot des Führens und der Nutzung Taschenmesser Bw Einhandnutzung im außerdienstlichem Bereich
Bezug:
1.Waffengesetz § 42a
2. Kdo 4. LwDiv -A 4 LogLage- vom 03.12.2008
Termin: Ab sofort
Hiermit informiere ich darüber, dass das Bw Taschenmesser Einhandnutzung gemäß Bezug 1 dem Waffengesetz unterliegt.
Bei dieser Art "Ein-Hand-Klapp-Messer" ist der Besitz zwar legitimiert ist, das Mitführen jedoch eine Ordnungswidrigkeit.
Anlaß sind Polizeimaßnahmen, die zur Sicherstellung der Messer bei Soldaten aller TSK auf dem Heimweg führten. Dank der kooperativen Arbeit dieser Polizeidienststelle wurden die Messer mit dem Hinweis auf Bezug 1 an den Dienstherrn zurückgesandt.
Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Polizeidienststellen in Zukunft so handeln werden, auch im Interesse unserer Soldaten, ist darüber zu belehren und dafür Sorge zu tragen, dass das Bw Taschenmesser Einhandnutzung nicht außerhalb militärischer Liegenschaften geführt wird.
Ob das Führen (z.B. das Verbringen von der Liegenschaft zum TrpÜbPltz) von Hieb - und Stichwaffen auf Grund eines "dienstlichem Interesse" überhaupt legitimiert ist wird zur Zeit geprüft.
Im Auftrag im Original gezeichnet
XXX
Major
Bin gespannt, ob dies nur eine Sch....parole oder wirklich Fakt ist, denn dann würde das Vorgehen der Polizei den Absichten des Gesetztgebers absolut entgegenlaufen, denn man wollte eine Kontrollmöglichkeit für "schwierige" Jugendliche und hatte nicht die Absicht, Normalbürger zu kriminalisieren. Davon ab würde wohl für eine verdachtsunabhängige Pauschaldurchsuchung ausgerechnet der jungen Leute, die ihrem Staat dienen, fehlen.
abwartend grüßt
der Gunner
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