zur info: UND er geht - oder lässt gehen !? ;-) - mal als einziger auf den von mir angesprochenen termin vom 10.06 ein ! selbst meinem abgeordneten war nicht klar, warum ich ihm zum 2. mal schreibe .......
Sehr geehrter Herr .......
vielen Dank für Ihre kritische Stellungnahme zum Vorhaben der Europäischen Kommission, die EU-Waffenrichtlinie ändern zu wollen.
Gerne möchte ich Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, Ihnen die grundsätzliche Haltung der Staatsregierung deutlich zu machen.
Neben einem Aktionsplan, um den illegalen Waffenhandel zu bekämpfen, will die Kommission derzeit auch die EU-Waffenrichtlinie fortschreiben. Diese seit 1991 geltende Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu gemeinsamen Mindeststandards für den Umgang mit Schusswaffen. Sie ist von den Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umzusetzen. Die Änderung der Richtlinie muss vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen werden, die Kommission hat hierfür nur ein Vorschlagsrecht.
Der Rat der Justiz- und Innenminister hat sich zwar am 10.06.2016 mit dem Änderungsvorschlag der Kommission befasst, aber noch keinen abschließenden Beschluss gefasst, sondern sich nur auf eine gemeinsame Verhandlungsposition für die weiteren Abstimmungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission verständigt. Das europäische Gesetzgebungsverfah-ren ist also nach wie vor nicht abgeschlossen.
Wir werden in diesem Verfahren auch weiter darauf hinwirken, keine neuen Regelungen und Pflichten einzuführen, die keinen echten Sicherheitsgewinn bedeuten würden oder deren Folgen unverhältnismäßig wären. Aus unserer Sicht ist jeweils entscheidend, ob ein Vorschlag tatsächlich geeignet und erforderlich wäre, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, und ob sein Nutzen auch in einem angemessenen Verhältnis zu Aufwand und Eingriffstiefe stünde.
Zwar enthält der Vorschlag des Rates der Justiz- und Innenminister gegenüber den Plänen der Kommission teilweise bereits Verbesserungen; beispielsweise sollen die Mitgliedstaaten nach dem Vorschlag des Rates selbst entscheiden können, ob sie eine verpflichtende medizinische Untersuchung einführen oder nicht. Teilweise trägt der Vorschlag des Rates unseren Bedenken aber noch nicht ausreichend Rechnung.
Ich werde unsere bayerische Position deshalb auch weiterhin nachdrücklich in die Diskussion einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann
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