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EU will halbautomatische Langwaffen verbieten

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  • AS79
    antwortet
    Online-Magazin für Sportschützen & Jäger: all4shooters.com & all4hunters.com ? Neuheiten, Tests, Videos & Bilder zu Jagd, Sportschießen, Waffen ? 


    Noch einmal das gleiche, allerdings scheint es wohl zusätzlich auch neue Regeln bzgl. der Aufbewahrung von freien Waffen zu geben die evtl. den ein oder anderen betreffen...

    Gruß Andy

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  • erich74
    antwortet
    Danke für die Mühe. Da sind noch 2 Sachen für mich offen. Wird sich bestimmt noch klären.

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  • P88
    antwortet
    Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig


    Im Bundesanzeiger heute am am 05.07.2017 veröffentlicht und ab dem 06.07.2017 gültig: Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften. Link zum Original auf der Website des Bundesanzeigers: http://www.bgbl.de (enthaltenes pdf wird mit Firefox in der aktuellen Version...


    Die wichtigsten Punkte zusammengefasst (diese Stelle wird sicher noch einmal aktualisiert!):

    Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man nun straffrei ein wesentliches Teil der Waffe mit sich führen, um die Waffe unbrauchbar zu machen. Natürlich aber nicht so viele wesentliche Teile, dass man wieder eine Waffe zusammen bauen könnte.
    (Beim nächsten Hotelaufenthalt dann einfach den Lauf der Kurzwaffe (Verschluss der Langwaffe) in die Hosentasche und den Rest im Hotelsafe lassen, oder im Koffer falls es keinen Safe gibt.)

    Wenn man den Grund nachweisen kann und einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass für die Waffen besitzt, kann man eine bestimmte Anzahl ohne vorherige Genehmigungen mit über die Grenze nehmen.
    Das Bundesverwaltungsamt scheint weitere Befugnisse vom Bundeskriminalamt zu übernehmen.
    (Man erinnere sich daran, dass genau das Bundesverwaltungsamt gerade am IPSC-Steuer-Problem Schuld ist!)

    Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt neue Regelungen zum Unbrauchbarmachen von Schußwaffen zu treffen und auch den Besitz dieser Schußwaffen zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen.
    (Interessant wird dann, ob die Besitzer enteignet werden könnten – wahrscheinlich läuft es auf eine Registrierung hinaus. Registrierung eines Stückes Metall was man nur noch an die Wand hängen kann.)
    Vor dem 08.04.2016 unbrauchbar gemachte Schusswaffen dürfen weiterhin besessen werden.
    Wer ab dem 06.07.2017 eine unerlaubte Waffe besitzt, kann diese bis zum 01.07.2018 bei der Behörde abgeben und wird nicht bestraft für den Besitz und das Führen (verschlossen) auf dem direkten Weg zur Behörde.

    Erlaubnisspflichtige Schusswaffen müssen nun in einem der folgenden Behältnisse untergebracht werden: Waffenschränke Grad 0/N , Waffenschrank und Waffentresor nach EN 1143-1 oder mit Widerstandsgrad 1 nach DIN EN 1143-1 bzw. VDS Klasse 1 zertifiziert.
    Wesentliche Teile einer Schusswaffe erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis. Solange man die Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.
    (So wie es sich anhört gelten Wechselsysteme dann nicht als weitere Waffe…!)

    Alle Angaben ohne Gewähr! Zur Sicherheit immer selber die Gesetztestexte lesen (und auch nicht auf Gerüchte hören).

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  • melsto
    antwortet
    Wehrt euch solange es noch geht . Ihr habt ja die Möglichkeit einer Volksabstimmung die wir leider nicht haben . Sonst tippelt Ihr mit kleinen Schritten mit Sicherheit in die EU-Diktatur und das war es dann mit der Schweizer Selbstbestimmung + Neutralität .

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von Marder Beitrag anzeigen
    IPSC
    Rechtsstaat........ lächerlich!!! Der Rechtsstaat wurde in Europa längstens abgeschafft!

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  • akrisios
    antwortet
    Zitat von Seepocke Beitrag anzeigen
    Das aber wollen die Politiker nicht sehen, weil es Ihnen nicht in den Kram passt.
    Gruß Seepocke
    Der Terror entstammt seit langem quasi einer einzigen bekannten Bezugsquelle. Und diese scheint nicht gesehen werden zu wollen. Gruselig.

    Wolfgang Schäuble sieht Positives in der steigenden Zahl der Muslime in Deutschland. Alle Deutschen könnten von ihnen lernen. Auch zu seiner Aussage „Der Islam ist ein Teil Deutschlands“ steht der Finanzminister.


    Un fass bar. Weiß der Mann eigentlich noch was er von sich gibt?

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  • Seepocke
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    1) kommt das einer "kalten Enteignung" gleich!
    2) werden hunderte rechtstreue LWB grundlos kriminalisiert!
    das ist das aller Letzte was sich unsere "Politik-Schergen" da mal wieder ausgedacht haben, und es wird nicht dabei bleiben!!!
    es läuft direkt auf die totale Entwaffnung der Bürger hinaus!
    Naja, das ist ja auch kein Geheimnis. Der Gesetzgeber sagt ja ganz explizit, daß sowenig Waffen im Volk sein sollen, wie es geht. Man fragt sich allerdings, was einige Politiker eigentlich vorhaben, wenn die eine derartige Angst vor Waffen im Volk haben. Wäre es für das Volk, bräuchte man ja keine Sorgen zu haben, oder? Läßt tief blicken.
    Real gehen die wirklichen Gefahren ja nicht von den LWBs aus, ja, nichteinmal von den Waffen auf schwarzer WBK, sondern vielmehr von den frei und ohne Risiko ins Land geschmuggelten militärischen, vollautomatischen Waffen. Da die Schengengrenzen kaum kontrolliert werden, kann hier jeder mit einer Kalaschnikow unter der Kutte einfach reinkommen und rumlaufen - und dann seinem blutigen Handwerk nachgehen. Das aber wollen die Politiker nicht sehen, weil es Ihnen nicht in den Kram passt.
    Gruß Seepocke

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  • Marder
    antwortet
    Zitat von Fieli Beitrag anzeigen
    Lieber P.O.Ackley

    du bist ein Pessimist.
    Betrachte die Dinge doch mal von der anderen Seite.

    Die Begrenzung der Magazine auf 10 bzw. 20 Schuss ist doch nicht schlimm. In keiner der mir bekannten Disziplinen dürfen mehr als 10 Schuss geladen werden. Die Grenze haben wir doch schon jetzt.
    Und KK ist davon ausgenommen, also noch nicht kann aber kommen.
    Am Ende gibt es noch eine Verbesserung für uns.
    Die waffenrechtlichen Erlaubnisse sollen alle 5 Jahre überprüft werde. ÜBERPRÜFT. So wie jetzt nach 3 Jahren nach der Erteilung - Bescheinigung vom Verein, das du noch schießt, Zuverlässigkeitsüberprüfung, 25 € bezahlen, fertig.

    Die MPU wird so aussehen:

    Wenn keine Erkenntnisse vorliegen das der Schütze was an der Klatsche hat wird die WBK verlängert.
    In dubio pro LWB. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat.


    IPSC

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  • Othmar
    antwortet
    Zitat von akrisios Beitrag anzeigen
    Tja und ich dachte immer seit 1945 wäre die Sippenhaft abgeschafft. Gilt aber nur für bestimmte Randgruppen, nicht für unbescholtene, steuerzahlende Sportschützen. Klasse EUdSSR.
    EUdSSR.... der ist stark!!!!!

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  • akrisios
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    2) werden hunderte rechtstreue LWB grundlos kriminalisiert!
    Tja und ich dachte immer seit 1945 wäre die Sippenhaft abgeschafft. Gilt aber nur für bestimmte Randgruppen, nicht für unbescholtene, steuerzahlende Sportschützen. Klasse EUdSSR.

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  • Schnibbs
    antwortet
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    is das "schi$$" egal wo der gucken darf und wo nicht!!!


    2) werden abertausende rechtstreue LWB grundlos kriminalisiert!
    Ich hab das mal korrigiert.

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  • HangMan
    antwortet
    Ja ok wenn das stimmt was du sagst..ist das ja kein Problem...wo darf ein Kontrolleur gucken bei der Kontrolle?
    is das "schi$$" egal wo der gucken darf und wo nicht!!!

    1) kommt das einer "kalten Enteignung" gleich!
    2) werden hunderte rechtstreue LWB grundlos kriminalisiert!

    das ist das aller Letzte was sich unsere "Politik-Schergen" da mal wieder ausgedacht haben, und es wird nicht dabei bleiben!!!

    es läuft direkt auf die totale Entwaffnung der Bürger hinaus!

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  • Elvis2609
    antwortet
    Ach wenns nicht so traurig wäre..ich kann diesen Unsinn einfach nicht verstehen..selbst meine bessere Hälfte, die so gar nichts damit am Hut hat schüttelt mit dem Kopf

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  • Elvis2609
    antwortet
    Ja ok wenn das stimmt was du sagst..ist das ja kein Problem...wo darf ein Kontrolleur gucken bei der Kontrolle? Genau in den Waffenschrank..wo liegen meine 20 30er Mags? Nicht darin.. fertig nur damit Schießen gehen ist wohl eher trotzdem nicht so schlau..gibt ja jetzt schon genug leute, die hektisch werden wenn sie mal n Bananen Magazin irgendwo sehen...hihi

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  • HangMan
    antwortet
    bzw einen verbotener Gegenstand zu besitzen
    und genau da ist ja das Problem!!! die Mags sind und werden auch in Zukunft nicht "zu verbotenen Gegenständen"!!!

    jeder "NICHT LWB" darf die nämlich auch weiterhin kaufen und besitzen!

    nur DU, der du einen passenden HA besitzt, Du machst dich dann strafbar!!!

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