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Keine Ankündigung bisher.
Verbot von Halbautomatischen Waffen für Jäger
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[QUOTE=derda;143270]Auf der Seite der GRA steht geschrieben, wie knapp die Sache mit den Fristen war, warum das Verfahren in der Schwebe gehalten wurde und was der Mist an Anwaltskosten kostet.
Auch, dass manche Behörden Pistoleneinträge verweigern und dass es sich jahrelang hinziehen kann.
Stimmt . In einem Nachbar-Landkreis wurde einem mir bekanntem Jäger eine Pistole
verweigert . Trotz Voreintrag ( von November 2015 ) konnte er die gekaufte Pistole nicht
eintragen lassen . Umwandlung in Revolver war dann möglich .
Toll ,
Was für ein Schwachsinn in dieser ,unserer Republik .
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Die Begründung beim Sportschützen war die gleiche halbgar hergeleitete Kacke wie bei es kurz vorher bei den Jägern war.
- Sportschiessen nur erlaubt mit 10-Schuss Magazin.
- Die Waffe kann auch Magazine mit 10+ Schuss aufnehmen
- Waffe somit für Sportschiessen nicht zulässig
- Kein Bedürfnis
Gesetzgeber und Behörden leiten von der MagKap eine Waffeneigenschaft ab, fälschlicherweise. BEi den Jägern ist der Grund eine schlampige Übersetzung der Berner Konvention. Ich finde es gerade nicht auf englisch. Darin war die Benutzung eines Magazins mit 2+ Schuss ausgeschlossen, in der Übersetzung war es dann die Waffe, die ein Magazin mit 2+ Magazin hat. Diese Phrasierung wurde ins BJagdG aufgenommen.
Schlimm ist, neben der grundsätzlichen Problematik, dass aktuell die Behörden völlig heterogen daran gehen. Ich hab meine Pistole anstandslos eingetragen bekommen, etwas weiter nördlich in NRW waren sich die SBer nicht so richtig sicher und haben erst Rücksprache halten wollen, Ausgang aktuell unbekannt.
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[QUOTE=ernst55;143538]Zitat von derda Beitrag anzeigen
Auch, dass manche Behörden Pistoleneinträge verweigern und dass es sich jahrelang hinziehen kann.Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
Schlimm ist, neben der grundsätzlichen Problematik, dass aktuell die Behörden völlig heterogen daran gehen. Ich hab meine Pistole anstandslos eingetragen bekommen, etwas weiter nördlich in NRW waren sich die SBer nicht so richtig sicher und haben erst Rücksprache halten wollen, Ausgang aktuell unbekannt.
Eine Waffe (bzw der Eintrag) MUSS genehmigt werden, wenn man nix dagegen sagen kann. Das Jägerurteil gilt nur für Gewehre nicht Pistolen. Nur für Jäger und nciht für Sportschützen.
Insofern kann ab 3 Monate eine (kostenlose) Klage eingereicht werden. Dann hat man die Genehmigung recht fix.
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Falls es jemanden interessiert:
Der Wortlaut des neuen Bundesjagdgesetz ist soweit auf dem Weg und muss nun noch abgesegnet werden. Da sich das Bedürfnis des Waffenbesitzes für Jäger aus der Jagdausübung ableitet, ist das BJagdG auch für die waffenrechtliche Seite interessant.
Der aktuelle und wahrscheinliche Wortlaut kursiert aktuell wie folgt:
"§ 19 1 2 c.)
Verboten ist ... mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schiessen."
Das wäre eine verblüffende, fast schon praktikable Lösung. Rein theoretisch hieße das: 10er Magazin mit 3 Patronen laden ist rechtskonform.
Man darf gespannt sein, ich bin es.
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenInteressant! Dann würde also auch beim Kauf eines HA auf JJ nicht mehr die Bedingung sein, diese zusammen mit einem 2-Schuss-Magazin erwerben zu müssen.
Aber, oh weh, oh graus: Die EU wird uns schon noch einen Strich durch die Rechnung machen.
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Und der Jagdverband "bestätigt" das in seine presse Mitteilung.
Beim Bundesjägertag in Wolfsburg hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) heute den Durchbruch bei den Verhandlungen in der Regierungskoalition um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes verkündet. Den rund 400 Delegierten und Gästen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) sagte Schmidt: „Mein Ziel ist es, im Hinblick auf das Führen von Jagdwaffen wieder Rechtssicherheit und damit den bisherigen Zustand wieder herzustellen.
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So ist es
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWenn die Novelle im Wortlaut so durchkommt, dass im jagdlich geführten HA höchstens drei Patronen drin sind, dann wäre das jagdlich geführte AR-15 mit Drummag und 3 Schuss im Magazin (0 in der Patronenkammer) der hierin Richtung des BVerwG. Nach dem Urteil auch verdient.
Wir danken dem Bundeslandwirschaftsminister
CSU !!!!!!!! Herr Schmidt bekommt ein Dankesschreiben .
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Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen"§ 19 1 2 c.)
Verboten ist ... mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schiessen."
Darf man fragen, wo du das her hast? Oder sind das die immer genannten "wohl informierten Kreise"?
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Das wird am Freitag im Bundestag so beschlossen.
e:/
Is voll öffentlich einsehbar, was so beschlossen werden soll:
und dann findet man die Drucksacke 18/9093
Das Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom [...] geändert worden ist, wird
wie folgt geändert:
1. § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt folgender Mittelfinger Richtung BVerwG beschlossen:
„c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als
drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf
Wild zu schießen;“.Zuletzt geändert von derda; 07.07.2016, 16:48.
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