Könnte aber auch daran liegen, dass bisher IMMER gesagt wurde, dass die Einschränkung in der WBK nicht vom Gesetz gedeckt ist und man natürlich dagegen vorgehen soll. In anderen Foren - es wurde sich übrigens Rat eingeholt von besagtem Jäger - und bei den Verbänden ist man aus allen Wolken gefallen, weil keiner mit dem Ausgang gerechnet hat.
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Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
Könnte aber auch daran liegen, dass bisher IMMER gesagt wurde, dass die Einschränkung in der WBK nicht vom Gesetz gedeckt ist und man natürlich dagegen vorgehen soll. In anderen Foren - es wurde sich übrigens Rat eingeholt von besagtem Jäger - und bei den Verbänden ist man aus allen Wolken gefallen, weil keiner mit dem Ausgang gerechnet hat.
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Zitat von derda Beitrag anzeigenWenn, dann bist du geistig minderbemittelt. Warum ich das so schreibe? Du hast anscheinend keine Scheu, anderen sowas vorzuwerfen, ohne auch nur ansatzweise deine Wut anders kanalisieren zu können. Wenn dir meine Einschätzung nicht zusagt, dann hast du vllt ein Gefühl, wie es für den Jäger ist.
Könnte aber auch daran liegen, dass bisher IMMER gesagt wurde, dass die Einschränkung in der WBK nicht vom Gesetz gedeckt ist und man natürlich dagegen vorgehen soll. In anderen Foren - es wurde sich übrigens Rat eingeholt von besagtem Jäger - und bei den Verbänden ist man aus allen Wolken gefallen, weil keiner mit dem Ausgang gerechnet hat.
bisher durfte der jäger eine halbautomatik waffe mit einem 2er mag kaufen und besitzen.
weiterführend durfte er auf einem schiessplatz ein 10er mag reintun und damit schiessen.
auch mit seinem 2er eintrag in der WBK.
WARUM also wollte er sich einen Eintrag erstreiten, der den 2er Absatz nicht drin hat?
er darf jederzeit ein 10 Mag mit sich führen (leer), da ein magazin FREI BESITZBAR ist. Solange er es nicht ausserhalb einer Schiessstätte in seine Waffe einlegt passiert ihm nichts.
Auf einer Schiessstätte darf er das 10er Mag reintun und damit schiessen.
WARUM ALSO WILL MAN DEN EINTRAG MIT DEM 2ER MAG NICHT HABEN? Was ändert sich?
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weiterführend durfte er auf einem schiessplatz ein 10er mag reintun und damit schiessen.
er darf jederzeit ein 10 Mag mit sich führen (leer), da ein magazin FREI BESITZBAR ist. Solange er es nicht ausserhalb einer Schiessstätte in seine Waffe einlegt passiert ihm nichts.
Auf einer Schiessstätte darf er das 10er Mag reintun und damit schiessen.
WARUM ALSO WILL MAN DEN EINTRAG MIT DEM 2ER MAG NICHT HABEN? Was ändert sich?
wenn man keine ahnung hat sollte man nicht so große töne spucken!!!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
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Zitat von dcag99 Beitrag anzeigenich erklär es dir gerne hier noch einmal:
[...]
WARUM ALSO WILL MAN DEN EINTRAG MIT DEM 2ER MAG NICHT HABEN? Was ändert sich?
Es steht nirgends im Gesetz, dass der Zusatz in der WBK rechtens wäre. Wenn aber in der WBK eine Einschränkung steht, gilt diese. Und wenn die Einschränkung gilt, ist der Jäger mit einem anderen Magazin schlecht dran.
Und das Urteil heißt jetzt: Fest verbautes Zwei-Schuss, was das vorherige Gericht anders gesehen hatte... Nix von wegen "dummer Kläger".
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Zitat von derda Beitrag anzeigenIch erkläre is dir gern nochmal:
Es steht nirgends im Gesetz, dass der Zusatz in der WBK rechtens wäre. Wenn aber in der WBK eine Einschränkung steht, gilt diese. Und wenn die Einschränkung gilt, ist der Jäger mit einem anderen Magazin schlecht dran.
Und das Urteil heißt jetzt: Fest verbautes Zwei-Schuss, was das vorherige Gericht anders gesehen hatte... Nix von wegen "dummer Kläger".
diese beschränkung hatte er auch ohne eintrag!!!
natürlich darf er ein 10er magazin frei besitzen (das darf jeder auch ohne wbk). NUR EINGELEGT IN DIE WAFFE darf er es nicht haben.
die eintragung verbietet ihm nicht ein 10er magazin, sondern lediglich das jagen. das war es aber auch vorher.
nochmal: auf einer schiessstätte gilt diese beschränkung NICHT!!!!!!!! egal ob es so eingetragen ist oder nicht. auf einer schiessstätte benötigt er KEINE WBK und folglich darf er da mit nem 10er mag schiessen.
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Du erklärst nicht, du wiederkäust nur dein Zeug...
Lies doch mal die Diskussion von vor einiger Zeit: Klick.
Wird dich aber eh nicht interessieren: Die Einträge "Zwei-Schuss-Begrenzung" in die WBK war Unrecht bzw. bisher nach unbestrittener Meinung nichtig. Wenn es in der WBK steht, musst dich aber daran halten.
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Zitat von derda Beitrag anzeigenDu erklärst nicht, du wiederkäust nur dein Zeug...
Lies doch mal die Diskussion von vor einiger Zeit: Klick.
Wird dich aber eh nicht interessieren: Die Einträge "Zwei-Schuss-Begrenzung" in die WBK war Unrecht bzw. bisher nach unbestrittener Meinung nichtig. Wenn es in der WBK steht, musst dich aber daran halten.
stell dir vor du lebst in deutschland und es gibt ein gesetz das lautet "in deutschland ist rechtsverkehr"
jetzt machst du deinen führerschein und die behörde trägt dir in deinen führerschein ein: fahrer darf in deutschland nur rechtsverkehr fahren
das wäre (vermutlich) eine unzulässige begrenzung in deinem führerschein ... aber was ändert sich für dich mit dieser eintragung?
richtig.
nichts.
und genauso ist es hier. er hat eine einschränkung drin stehen, die für ihn als jäger eh gilt (auf der jagd!!!), aber auf einer schiessstätte gilt sie sowieso nicht.
jetzt erklär mir doch mal bitte wo genau hier also eine unzulässige einschränkung war, die den jäger betroffen hat.
nochmal: ein magazin ist NICHT erlaubnispflichtig und damit ERWERBSFREI. dies kann auch nicht durch irgendetwas aufgehoben werden.
daher kann jeder magazine kaufen, egal ob WBK oder nicht. ergo ändert daran auch nichts eine WBK. das ist wesentlich zum verständnis!
etwas erwerbsfreies und erlaubnisfreies kann nicht eingeschränkt werden, auch nicht durch den eintrag in eine WBK. solange (und da wiederhole ich mich) das magazin NICHT IN DER WAFFE ist.
stell dir mal vor eine behörde macht in deine wbk den eintrag "mr223 mit 2 schuss, darf kein wasser kaufen". (ist jetzt etwas abstrakt) das wäre so oder so nicht gültig und die einschränkung nichtig.
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Stell dir vor, dass man dir einträgt, dass du nur mit 54 PS (KFZ) und 19 PS (Motorrad) fahren darfst. Oder nur 50 km/h.
Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenNö, was soll da fehlen ? Ich habe für andere HA und hatte für die beklagte Waffe eine 2 Schuss Magazin Begrenzung in der Spalte 2 der WBK.
Ich darf egal wo nur dieses 2er Magazin benutzen, auf Wild (klar), auf dem Stand etc
Ich soll dieses 10 Schuss Magazin nicht im Besitz haben, da ich als Jäger nur 2 Schuss Magazine haben dürfte.
Ich dürfte, da Bedürfnis Jagen, auch nicht meiner Frau (Sportschützin) die Waffe leihen.
Mir ist da alles in allem das Gesicht stehen geblieben.
Nach kurzer Besprechung mit dem RA habe ich nichts mehr gesagt, da ja der Prozess OVG bevorstand und damit je nach Ausgang Makulatur ist.
Der SB drohte, wenn er mich mit einem 10er Magazin in der Waffe erwischen sollte (auf dem Stand oder in der Waffe im Tresor) würde er die Waffe beschlagnahmen und dies hätte er gerade bei einem anderen Jäger genauso durchgezogen.
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Zitat von derda Beitrag anzeigenStell dir vor, dass man dir einträgt, dass du nur mit 54 PS (KFZ) und 19 PS (Motorrad) fahren darfst. Oder nur 50 km/h.
nur weil in meinem führerschein nicht drin steht, dass ich nur rechtsverkehr in deutschland fahren darf bedeutet dies ja nicht dass ich jetzt linksverkehr machen darf. nein, das wird durch ein gesetz geregelt.
genauso wie eben beim jäger. der darf so oder so jagd nur mit 2 schuss (bzw 3) unabhängig davon was in der wbk steht.
schiessstätten sind hiervon generell ausgenommen, da auf einer schiessstätte keine waffenrechtlich erlaubnis für den besitz einer waffe benötigt wird (egal ob 2 oder 10 schuss).
ist das jetzt endlich verstanden worden?
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du hast es immer noch nicht kapiert:
die einschränkung in der wbk beschränkte auch die nutzung der ha mit erwerb auf jj auf einem schiessstand!!!
es war/ist das VERBOT DER NUTZUNG DER WAFFE MIT MAGAZINEN < 2 SCHUSS!!!
haste es jetzt?!?"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
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na , muss so heftig gestritten werden ?
nach meiner Information wurde dem Kläger vom Amt ein zwei Schuss Magazin eingetragen
und auch gleich angedroht , sollte man bei einer Kontrolle Magazine mit mehr als zwei
Schuss bei ihm finden , gebe es ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz .
Da hätte ich auch geklagt , da seitens dieser Behörde eine falsche Auslegung des Waffengesetzes vorliegt . Leider hat nun das Bundesverwaltungsgericht gerade diese
falsche Auslegung nicht nur bestätigt sondern noch verschlimmert . Im allerschlimmsten
Fall ist das sogar auf HA Flinten anwendbar die mehr als 2 ( 3 ) Schuss aufnehmen können.
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meine Frage
davon abgesehen: ich denk mal fast jeder jäger ist auch in einem schützenverein und schiesst regelmäßig. da wird man doch wohl seine 12x zusammen bekommen für ne sportschützen WBK?
Sportschuetzen WBK extra ? Also ich bin Jäger und Sportschuetze ( DSB /BDS ) und habe zwei WBK . Diese sind aber nicht getrennt nach Jagd/Sport , sondern durchlaufende Eintragungen Jagd-und Sportwaffen und keine Unterscheidung oder zusätzliche Eintragung z. B KW Nr. 3 und 4 nur für Sport .
Habt Ihr das getrennt ?
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nach meiner Information wurde dem Kläger vom Amt ein zwei Schuss Magazin eingetragen
und auch gleich angedroht , sollte man bei einer Kontrolle Magazine mit mehr als zwei
Schuss bei ihm finden , gebe es ein Verfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ."H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
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Ich glaube, wir können den Streit insofern wieder schlichten, als dass wir, so denke ich, doch alle der Meinung sind, dass das BVerwG in diesem Fall vollkommen den Arsch offen hatte.
Ich würde daher vorschlagen, nicht dem klagenden Jäger die Hauptverantwortung zuzuschieben, sondern den eigentlichen Verantwortlichen. Und die sitzen in Leipzig.
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!!!
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenIch glaube, wir können den Streit insofern wieder schlichten, als dass wir, so denke ich, doch alle der Meinung sind, dass das BVerwG in diesem Fall vollkommen den Arsch offen hatte.
Ich würde daher vorschlagen, nicht dem klagenden Jäger die Hauptverantwortung zuzuschieben, sondern den eigentlichen Verantwortlichen. Und die sitzen in Leipzig.Urteil .
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