Die Waffenbehörde könnte argumentieren, dass sie die Termine dann nur schwerlich kontrollieren könnte, aber das ist bei Schützen die auf vielen verschiedenen Schießständen in Deutschland üben, nicht einfacher. Und Schießkladden gibt es auch auf den Anlagen im Ausland.
Ergänzend dazu kommt dann noch die Handhabung in den Vereinen und insbesondere in den Verbänden, die den Behörden viel Verwaltungsarbeit abnehmen und den Schützen das Bedürfnis zum Schusswaffenerwerb bestätigen.
Das wird in der Praxis dann wohl das Ausschlusskriterium für die meisten Auslandsschießtermine sein, für deren Korrektheit am Ende der Verband den Kopf hinhalten würde.
Trotzdem zurück zur Eingangsfrage, und vielleicht hat ja der eine oder die andere Erfahrungen gesammelt.
Ich bin schon gespannt

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