Ich bin aktuell in 2 Vereinen unterschiedlicher Ausrichtung und zahle insg. 132€ im Jahr. Führe gemütlich mein Schiessbuch und bekomme meine Bedürfnisse dementsprechend binnen 2-3 Wochen frei Haus geliefert.
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Fragen zu 12/18 Regel
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Zitat von John Wayne Beitrag anzeigenImmer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.
Wer das nicht erfüllt, bekommt kein Bedürfnis...
John,
dein Verein kocht da eine eigenartige Suppe.
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Es ist wirklich eine Frechheit was manche ".22er Trachtenvereine" so an den Tag legen und dann zu bieten haben !
Eine Frechheit ist das !!!
Ich bezahle 65,- Euro im Jahr gehe pro Monat 2x für je 5,- Euro ca. 3-4 Stunden auf den Stand und kein Hahn kräht danach.
Somit komme ich im Jahr auf ca. 185,- Euro Mitglieds- und Standnutzungsbeitrag und bekomme meine Knallstöcke die ich brauche.
MikeZuletzt geändert von H&K Schütze; 02.02.2016, 05:28.Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
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Die Überprüfung der 12/18 wird in unserem Verein nur für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme für die Erteilung der ersten WBK gemacht. Dazu muss der Verein das prüfen und bestätigen. Deshalb auch der Eintrag in die Liste vom Verein. Falls das Schiessbuch verloren geht ist dann immer noch ein Nachweis da. Daher die Aussage Liste vor Buch. Mitgliedsbeitrag ist bei uns 150.- dafür kann ich sechs mal pro Woche schießen gehen. 10 - 25 -50 Meter Raumschießanlage mit moderer Lüftung. Mehrdistanz zugelassen bis 7500 Joule. DSU Schießleistungszentrum. Kann man sich glaube ich nicht beklagen. Und kein .22er Trachtenverein.
Gruß
DieterVeni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen... 12/18 gilt die ersten 3 Jahre und bei Beantragung der WBK bzw. Waffe auf Grün...
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Zitat von Fieli Beitrag anzeigenDie Überprüfung der 12/18 wird in unserem Verein nur für die Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme für die Erteilung der ersten WBK gemacht. Dazu muss der Verein das prüfen und bestätigen. Deshalb auch der Eintrag in die Liste vom Verein. Falls das Schiessbuch verloren geht ist dann immer noch ein Nachweis da. Daher die Aussage Liste vor Buch. Mitgliedsbeitrag ist bei uns 150.- dafür kann ich sechs mal pro Woche schießen gehen. 10 - 25 -50 Meter Raumschießanlage mit moderer Lüftung. Mehrdistanz zugelassen bis 7500 Joule. DSU Schießleistungszentrum. Kann man sich glaube ich nicht beklagen. Und kein .22er Trachtenverein.
Gruß
Dieter
ich brauch nur eine Kopie per email senden des Schiessblatt von der DSU Original bleibt bei mir zuhause so wurde es mir mitgeteilt
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Zitat von Fieli Beitrag anzeigenKann man sich glaube ich nicht beklagen.
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Zitat von John Wayne Beitrag anzeigenImmer wieder ein interessantes Thema. In meinem Verein hat die Vereinsführung 18/12 und Wettkampfteilnahme bis einschließlich Kreismeisterschaft festgelegt.[...]
Sollte er unbegründet die Trainingseinheiten 18/12 nicht einhalten, wird er unmittelbar seiner zuständigen Behörde gemeldet. Und das ab dem Zeitraum, indem es ihm theoretisch nicht mehr möglich ist die Trainingseinheiten zu erfüllen...also quasi ab letzte Oktoberwoche.
Zitat von John Wayne Beitrag anzeigenIch weis, dass klingt hart... aber wenn man sich daran gewöhnt und verstanden hat wofür man sein Bedürfnisnachweis bekommt und behält, eigentlich kein Problem mehr.
Ich habe verstanden, wofür ich meinen Bedürfnisnachweis bekommen habe: Um mein Hobby auszuüben und nicht, um gegeißelt zu werden. Wer mehr will, kann immer noch mehr machen...
Ich mein, wer sich so ein Gehabe leisten kann, der solls halt probieren.
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Zitat von derda Beitrag anzeigenLaut Waffengesetz is das kompletter ... Mist. Grundkontingent und so gibts und alles andere braucht erst Wettkämpfe. ...Warum wohl zieht es immer mehr Leute zu vernünftigen Verbänden. DSB ist heute eigentlich ein NoGo für ernsthaft Interessierte.
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Zitat von CAG Beitrag anzeigenScheinbar nicht beim DSB, da macht man sich gern jeder kleine Vereinsfürst sein eigenes Gesetz.Warum wohl zieht es immer mehr Leute zu vernünftigen Verbänden. DSB ist heute eigentlich ein NoGo für ernsthaft Interessierte.
Da wundern sich die Sachsen das ich sie nicht leiden kann.
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Erich, warum sollte CAG hier nicht seine Meinung sagen dürfen ?
Beleidigend bist eher DU!
Sätze wie "Ich dachte eigentlich WIR sind Dich los"...wieso WIR ? Sprichst Du jetzt für mich und all´ die anderen hier ? und "Da wundern sich die Sachsen, dass sie keiner leiden kann"...sind eher "bedenklich".
Wie kommst Du darauf, dass die Sachsen KEINER leiden kann ?
Gruß aus Bayern! Aber vllt. magst Du die ja auch nicht !
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Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigenWaffVwV.
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Zitat von Obermaat Beitrag anzeigenSuche bitte den Teil und zitiere ihn...
4.4 Die Möglichkeit der Waffenbehörde, aus konkretem Anlass
(z. B. bei Anhaltspunkten für Missbrauch) im Einzelfall
das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen (vgl. § 45),
bleibt unberührt.
Mit der Regelung des § 4 Absatz 4 Satz 3 wird der Behörde das
Ermessen eingeräumt, auch nach der bisher einmaligen Regelüberprüfung
nach drei Jahren, das Fortbestehen des Bedürfnisses
zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt anlassbezogen,
d. h. wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass der Waffenbesitzer
kein Bedürfnis mehr hat. Mit § 4 Absatz 4 Satz 3 wird keine
Regelüberprüfung alle drei Jahre eingeführt. Hiermit soll die
Grundlage geschaffen werden, Fällen nachgehen zu können, in
denen der Waffenerlaubnisinhaber offensichtlich kein Bedürfnis
mehr hat. Der Prüfungszeitraum umfasst in der Regel die
letzten zwölf Monate.
Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die
Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines
Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören,
genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses
nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche
Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch
geeignete Nachweise, z. B. durch eine Bescheinigung des Vereins
oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass
der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten
Verband als Mitglied gemeldet ist. Bei Jägern kann
das Fortbestehen des Bedürfnisses grundsätzlich bei einem gelösten
Jagdschein unterstellt werden.
Die schießsportliche Aktivität orientiert sich für diejenigen,
die das Waffenkontingent überschreiten an § 14 Absatz 3.
Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden
Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die
den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am
Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln
und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine
konkrete Mindestzahl festzulegen.
Für alle anderen Sportschützen gelten für die Überprüfung des
Bedürfnisses dieselben Grundsätze wie für die Prüfung der Erteilung
der waffenrechtlichen Erlaubnis.
Die schießsportliche Betätigung unterliegt als Freizeitsport –
wie im Übrigen in jeder Sportart – zeitlichen Schwankungen
hinsichtlich der ausgeübten Intensität. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass es sich beim Sportschießen nicht nur um spitzensportliche
Betätigung handelt, sondern vor allem auch um...Zuletzt geändert von Dzilmora; 03.02.2016, 08:12.
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