da ich morgen den Termin zur Sportschützen MPU habe dachte ich mir ich lese mal in den Foren was die Leute so dazu schreiben.
Jetzt ist mir allerdings folgender Satz aufgefallen:
§6 WaffG
3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen (..)
Ich habe bereits eine grüne WBK da ich seit ich 18 bin eine Sportpistole besitze. Da ich somit nicht erstmalig eine Waffe beantrage wäre doch die MPU hinfällig oder nicht?
Wäre gut wenn jemand bis morgen 08:00 antwortet denn da habe ich den Termin

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