Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Abänderungen an einem Maschinengewehr
Einklappen
X
-
Zitat von Der Sheriff Beitrag anzeigenKönnte mir vorstellen, daß das Griffstück eben genau so abgeändert werden muß, daß es den Verschluß nicht mehr fängt und dieser auch nicht mehr entnehmbar ist (Schweißpunkt).
Bei mir wurde im Griffstück die "Fangklinke" entfernt, die den Verschlussträger gespannt hält und der Bolzen auf dem diese war wurde mit Schweißpunkten gesichert. Der Abzug an sich ist noch beweglich, ähnlich wie bei den Deko AK47er von TRA. Das Griffstück wurde noch an dem Griffstückbolzen mit dem Gehäuse verschweißt um es gegen ausbau/austausch zu sichern. Vieleicht mache ich am Wochenende mal Bilder von allen änderungen-je nachdem wie ich zeit habe.
Gruß David
Kommentar
-
Vergesst aber nicht das es nur Richtlinien sind,,Denn der Besitz und verkauf von Altdekowaffen ist nicht verboten..Erst seit 2006 dürfen und werden zb. MG42 nur noch wie oben angesprochen verkauft..Das BKA sagte mir,,das MG,s und MP,s die aus Militärbestand ausgemustert werden nach neuen Richtlinien umgeändert werden..Lauf verschweißt oder Rohrwechslk... verschweißt,Verschluss gegen entnahme gesichert,Abzug deaktiviert,und eine Zerlegesperre (Schweißpunkt) angebracht wird..
Gruss FrankIch möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa............ nicht schreiend wie sein Beifahrer
Kommentar
-
Gast
Man mag mir nicht böse sein aber warum wird das seit 06 gemacht und was pasiert wenne s nicht so ist? Zum ersten wird keiner die Rechnung haben, das Gegenteil für den Staat zu beweisen (also nach 06 in Verkehr gebracht) ist schwer bis unmöglich. Und wofü denn, wenn bisher nix der neuen Extraänderungen im Gesetz gefordert ist???
Btw: Leider hat das BKA bei sowas schon einige Fehlttritte geleistet und ist nach wie vor nur auf WAFFG-Ebene zuständig und nur das BWMI (auch wenn das BKA germ mal BWMI spielt) auf KWKg Ebene zuständig. Auch das ist, zum Glück, gesetzlich geregelt.
Mal meine Gedanken hierzu
MfG Robert
Kommentar
-
Ja mit dem BWMI hast du schon recht,,nur wenn ich mir schon eine Auskunft hole beim BKA,und ich es dazu auch noch schriftlich habe,,dann soll mir wohl nichts mehr passieren...Denn vor Gericht zählt die Aussage vom LKA und BKA ,,und das kannst du mir glauben,,das weiß ich nur zugut...Denn ich glaube nicht ,,das einer vom BWMI zu einer Verhandlung kommt..
Gruss FrankZuletzt geändert von Mr.Burns; 07.01.2009, 16:54.Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Opa............ nicht schreiend wie sein Beifahrer
Kommentar
-
Gast
Du weist aber sehr wohl das das Gesetz über der BKA Aussage steht und es daher auch schon einigen Ärger wegen BKA Festellungen gab, welche für nichtig erklärt wurden, weil sie dem gesetz wiedersprachen etc? Und glaub mal da kommt ein Gutachter des BWMI wenns richtige Probleme gibt. Habs leider schon paarmal durchmahcen dürfen und immer noch straffrei. Liegt daran sich gut abzusichern, nicht alles für bare Münze zu nehmen und immer legal zu sammeln.
Nix gegen dich
Kommentar
-
So freunde, um das Thema mal wieder aufzufrischen stelle ich euch nun die abänderungen zu meinem MG42 ein. Dazu der Gesetzestext der dies ausdrücklich belegt, dass es bei Luftgekühlten Maschinengewehren genau so zu sein hat. Da lasse ich mir auch nichts anderes mehr sagen!
Gruß DavidZuletzt geändert von David; 29.08.2010, 13:11.
Kommentar
-
und nun zum Maschinengewehr 42, bzw. zu deren abänderungen. Ich denke ich muss die einzelnen Bilder nicht weiter erläutern. Nur zum Bild mit dem Verschluss-er ist soweit fast leer. Er verriegelt nicht mehr und Kopf ist mit Träger verschweißt, was ich leider so nicht ablichten kann (ist schwer mit einer hand den Spannschieber zu halten und mit der anderen die Cam). Das letzte Bild zeigt in wieweit man das MG42 noch zerlegen kann (den Deckel kann man auch leer machen).
Gruß DavidZuletzt geändert von David; 29.08.2010, 13:11.
Kommentar
-
Gast
Mein MG53 geht soweit zu zerlegen (Bild). Auch ist da mal nicht das ganze Zubehör geklaut wurden und es ist nrgl. Seblstverständlich mit Zertifikat und schon mehrfach unfreiwilligerweise begutachtet!
Laut KWKG RL99 ist verändert:
*Patronenlager so verändert das weder Treibladungen noch Munition ladbar sind (zugeschweißt)
*Rohr hat dem Pat.lager zugekehrtem Drittel 6 kalibergroße Bohrungen und Stahlstift vor der Laufmündung
*Rohr ist mit Waffengehäuse verbunden (Rohr sowie Wechselklappe festgeschweißt)
*Verschluss dauerhaft unbrauchbar (45 Grad abgetrennt, Schlagbolzenloch zugeschweist und Nasen am Verschlussträger weggeschliffen)
*Gurttransportvorrichtung unbrauchbar (festgelegt mit Schweißpunkt)Zuletzt geändert von Gast; 21.10.2010, 07:25.
Kommentar
Kommentar