Nach 3 Jahren nach Ausstellung der wbk soll ja eine Überprüfung des Bedürfnisses erfolgen..Nun meine Frage:
Ich habe jedes Jahr mindestens 18 Termine im Schießbuch stehen und ziemlich ausgewogen mit beiden waffen( eine lw eine kw) trainiert. Die wenigsten dieser Termine habe ich jedoch in meiner SLG (BDMP) wahrgenommen. (zu oft beruflich bedingt keine zeit)
Ich bin meistens spontan zu meinem büma gefahren und habe dort trainiert..der hat mir aber alles gestempelt und unterschrieben im schießbuch.
Ist mein Bedürfnis damit trotzdem bescheinigt???
Mache mir gerade ein bisschen Gedanken..
Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen

Gruß Elvis!
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