habe vor kurzem erzählt bekommen dass jemand auf Jagdschein ein G3 Klon sprich einen Selbstlader erwerben wollte und als er vorab bei der Zuständigen Behörde nachfragte ob alles in Ordnung geht wurde ihm angeblich mitgeteilt dass das nicht möglich ist weil es sich hier um kein Jagdgewehr handelt und das sowieso noch ein Probelm wird da er ja sowieso schon mehrere "nichtjagdliche" Waffen eingetragen hätte...
Zunächst glaub ich das erst mal nicht da hier nach meinem Wissenstand die Behörde keinerlei gesetzliche Grundlage hat?
Hat jemand in diese Richtung auch schon "Probleme" gehabt oder kann man das als Stammtischgerücht abhacken?.

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