wenigstens ist jetzt klar was Du überhaupt gemeint hast, wenn auch zur Rechtsbeugung im Sinne des StGB noch einiges fehlt.
Wieweit die Waffen 1971 evtl. nach Landesgesetz geändert werden mussten und die Änderung heute gültig ist entzieht sich meiner Kenntnis, gesehen habe ich da schon Waffen die wurden so gründlich unbrauchbar gemacht dass sich die Frage nach einem Stempel wirklich nicht mehr stellt.
Allerdings kenne ich schon eine Reihe Dekowaffen nach dem WaffG 72 bei denen ich heute Zweifel an der Zulässigkeit hätte, das kann allerdings nicht mehr überprüft werden weil für die Waffen 76 eine WBK ausgestellt wurde.
Johann
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