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  • johann
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Tja Johann, ich empfehle dir einfach mal bei www.sauer-militaria.de unter Deko-Langwaffen die 3.Waffe anzuschauen. Ist ein Argentinienmauser in Altdeko. Aber wahrscheinlich hälst du den Anbieter für unseriös. Aber gebt nur eure Altdekolangwaffen dort ab, natürlich gratis.
    Wehrmann

    wenigstens ist jetzt klar was Du überhaupt gemeint hast, wenn auch zur Rechtsbeugung im Sinne des StGB noch einiges fehlt.

    Wieweit die Waffen 1971 evtl. nach Landesgesetz geändert werden mussten und die Änderung heute gültig ist entzieht sich meiner Kenntnis, gesehen habe ich da schon Waffen die wurden so gründlich unbrauchbar gemacht dass sich die Frage nach einem Stempel wirklich nicht mehr stellt.

    Allerdings kenne ich schon eine Reihe Dekowaffen nach dem WaffG 72 bei denen ich heute Zweifel an der Zulässigkeit hätte, das kann allerdings nicht mehr überprüft werden weil für die Waffen 76 eine WBK ausgestellt wurde.

    Johann

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  • Wehrmann
    antwortet
    Tja Johann, ich empfehle dir einfach mal bei www.sauer-militaria.de unter Deko-Langwaffen die 3.Waffe anzuschauen. Ist ein Argentinienmauser in Altdeko. Aber wahrscheinlich hälst du den Anbieter für unseriös. Aber gebt nur eure Altdekolangwaffen dort ab, natürlich gratis.

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  • Ewing1
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Frag doch mal den Sammler, welchen genau das seine komplette KW-Sammlung gekostet hat.

    Da lehnte eine Deko Waffe an der Wand mit vier Löchern und keinem Stahlstift an der Mündung und Rumms war alles beschlagnahmt.

    Warum und womit ?

    Mit Recht und Gesetz !

    Klar, wenn das bei Egun verkauft wird ist das alles rechtens.

    Lies DWJ. Ich bin im VDW. Ich habe Rechtschutz und bin informiert

    Glaube was du möchtest....

    Schliesslich sind das alles verblödete Beamte.
    Ist denn irgendwo der eventuelle Bestandsschutz sogenannter "Altdeko"
    festgeschrieben?
    Ich hab zwar auch den VDW-Rechtsschutz, möchte aber trotzdem nicht
    riskieren, daß sich mal in meine Sammlung etwas einschleicht, was zu Problemen führen könnte.
    Ich habe da leider noch keine definitive Aussage finden können.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Bist du etwa auch Waffenbesitzer? Wenn ja, so hast du dich ja mit dieser Aussage nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
    Trotzdem wäre eine Antwort interessant.

    Johann

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  • Wehrmann
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    Damit ist die Frage nach der Rechtsbeugung immer noch nicht beantwortet, oder war das eben nur das für Waffenbesitzer typische reflexhafte losbellen.


    Johann
    Bist du etwa auch Waffenbesitzer? Wenn ja, so hast du dich ja mit dieser Aussage nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Organer Beitrag anzeigen
    .....vielleicht kann ich ja den alten Karabiner der mit Blei befällt ist behalten....
    Nicht so wie er jetzt ist.

    Hier bekommst du Schrott mit Brief und Siegel: http://www.zib-militaria.de/epages/6...20Waffen%22/WH
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 06.05.2015, 15:58.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Wenn ich nicht schon so ein Teil hätte würde ich es dir glatt abkaufen. Aber manche werfen ihr Geld halt lieber in die Tonne. Na ja ist ja nicht meines.
    Damit ist die Frage nach der Rechtsbeugung immer noch nicht beantwortet, oder war das eben nur das für Waffenbesitzer typische reflexhafte losbellen.


    Johann

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  • Wehrmann
    antwortet
    Wenn ich nicht schon so ein Teil hätte würde ich es dir glatt abkaufen. Aber manche werfen ihr Geld halt lieber in die Tonne. Na ja ist ja nicht meines.

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  • Organer
    antwortet
    Zitat von johann Beitrag anzeigen
    Wo wird hier Recht gebeugt?

    Was soll er für ein Wind wegen Verkauf machen wenn hier beschlossen wurde dass die einzige halbwegs brauchbare Waffe keine 150 € bringt?

    Johann
    Da hat Johann absolut recht, ich hab eine Freundin bei der Polizei vielleicht kann ich ja den alten Karabiner der mit Blei befällt ist behalten und die beiden anderen werden vernichtet. Aber laut den Usern sind die ja nichts wert warum dann Aufwand betreiben und Geld rein stecken?

    Gruß

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  • GGG
    antwortet
    Zitat von Organer Beitrag anzeigen
    Gesetz ist Gesetz
    Nein, ist es eben nicht. Die Waffe MUSS nicht zwingend vernichtet werden, es richtet sich ganz nach dem Willen des Finders.

    Die Polizei bewahrt die Waffe nicht ewig für Dich auf, das ist klar. Aber erstmal ist sie eine Fundsache. Und die Polizei bzw. das zuständige Amt muss normalerweise erstmal schauen, ob die Waffe eventuell irgendwo vermisst wird, oder ob sonstwie irgendwie ein Eigentümer ausfindig gemacht werden kann. Fundsachen müssen ja eigentlich auch 6 Monate aufbewahrt werden, bevor sie dem Finder gehören. Das ist ja schonmal einige Zeit. Solange steht die Waffen dann halt in der Asservatenkammer rum.

    Findest Du in der Zeit einen Berechtigten, z.B. für den Erma M1, dann kann derjenige die Waffe erwerben.

    Wie gesagt, es ist halt die Frage, ob es sich finanziell lohnt.
    Aber vernichtet werden MUSS die Waffe nicht. Man kann sie auch retten.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Tja, sowas nennt man halt Rechtsbeugung.
    Du weisst gar nicht was Rechtsbeugung ist und da möchte ich auch gar nicht drüber diskutieren.

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  • johann
    antwortet
    Zitat von Wehrmann Beitrag anzeigen
    Tja, sowas nennt man halt Rechtsbeugung. Und wenn man da per Anwalt nicht gegen vorgeht dann wird daraus eben "Recht". Da sag ich nur; selber schuld. Wir nähern uns immer mehr der Bananenrepublik Dummland.
    Wo wird hier Recht gebeugt?

    Was soll er für ein Wind wegen Verkauf machen wenn hier beschlossen wurde dass die einzige halbwegs brauchbare Waffe keine 150 € bringt?

    Johann

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  • erich74
    antwortet
    Klingt nachvollziehbar.

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  • H&K Schütze
    antwortet
    Wenig Ahnung aber viel Gerede !

    Zunächst wurden hier wie immer bei einem solchen Thema Fragen beantworte die nie gestellt wurden !
    Durchaus ist ein Selbstbehalt bei der Behörde anmeldbar sofern man nicht selbst eine EWB hat. Kennt man einen EWB mit entsprechender EWB, kann man diese Fundwaffen dem EWB überlassen und dann innerhalb einer Frist die Fundwaffen der Behörde melden. Eine Vernichtung ist niemals vorprogrammiert. Ich wurde als bearbeitender Vertreter einer Ordnungsbehörde schon oft zu solchen Fundorten gerufen und in der Regel trotz Belehrung des Finders über seine Eigentumsrechte die Waffen für die Lehrsammlung oder für die Vernichtung mitgenommen da die Finder i.d.R. froh sind, wenn der Knallstock aus dem Haus ist. Bei Vollautomaten erfolgt keine Belehrung sondern eine sofortige Übernahme. Das ganze natürlich immer mit Protokoll. Eine spätere Herausgabe an den Finder nach Übernahme durch uns, ist nur per Antrag über das Innenministerium möglich. (zumindest in Brandenburg)

    Mike

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  • Wehrmann
    antwortet
    Tja, sowas nennt man halt Rechtsbeugung. Und wenn man da per Anwalt nicht gegen vorgeht dann wird daraus eben "Recht". Da sag ich nur; selber schuld. Wir nähern uns immer mehr der Bananenrepublik Dummland.

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