Aus dem Saarland möchte ein Neuschütze gerne eine Frage stellen:
Nach Kauf einer EWB Schusswaffe muss man ja innerhalb von 14 Tagen die Waffe beim Amt eintragen lassen.
Ich habe mir eine Waffe gekauft (21.01.2015), erhalte Sie aber erst bedingt durch Lieferung am 03.02.2015.
Daher die Frage: ab wann laufen die 14 Tage? Ab Tag des Kaufes oder ab dem Tag wenn die Waffe hier bei mir ankommt?
Ich hoffe ich stelle mich dabei nicht all zu blöd an, aber ich denke besser vorher Fragen als sich später ärgern.
beste Grüße und danke im Voraus
Thomas
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