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Frage bzgl. der 2 Wochen Frist

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    Frage bzgl. der 2 Wochen Frist

    Einen schönen guten Morgen wünsche ich euch allen.

    Aus dem Saarland möchte ein Neuschütze gerne eine Frage stellen:

    Nach Kauf einer EWB Schusswaffe muss man ja innerhalb von 14 Tagen die Waffe beim Amt eintragen lassen.

    Ich habe mir eine Waffe gekauft (21.01.2015), erhalte Sie aber erst bedingt durch Lieferung am 03.02.2015.

    Daher die Frage: ab wann laufen die 14 Tage? Ab Tag des Kaufes oder ab dem Tag wenn die Waffe hier bei mir ankommt?

    Ich hoffe ich stelle mich dabei nicht all zu blöd an, aber ich denke besser vorher Fragen als sich später ärgern.

    beste Grüße und danke im Voraus

    Thomas

    #2
    Moin,

    beim Erwerb im waffenrechtlichen Sinn ist er Erwerb der tatsächlichen Verfügungsgewalt gemeint und nicht der Kauf (Erwerb im kaufmännischen Sinn). Somit beginnt die Frist nach dem Erhalt.

    ABER!! Sollte die Waffe in der WBK schon durch den Verkäufer eingetragen sein (mit Datum, Nummer ...) solltest du mit deinem Sachbearbeiter sprechen. Im Zweifel gilt das Datum in der WBK. Und Reden hilft immer ;-)

    Es grüßt
    der Matcher

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      #3
      Kleiner Zusatz: wichtig ist letztendlich nur das Datum in der WBK. Ob die Waffe erst 1 Monat später eintrifft oder nicht. Aber Händler tragen die Waffe eigentlich erst ein, wenn sie auf dem Tresen liegt und bei Online Versand wird die WBK zeitgleich, mit der Waffe, zurück gesendet.

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