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    PLATZPATRONEN

    Sehe immer wieder angebote von Platzpatronen (kunststoff grün) aus BW beständen.
    Sind die Erlaubt? Wie muß mann die Aufbewahren?
    gruß sascha

    #2
    Für den Erwerb brauchst Du MES oder entsprechenden Munitionserwerb in Deiner WBK. Aufbewahrung gleich der "scharfen" Munition.

    Werden neben egun auch bei Frankonia angeboten, also sollte man die schon haben dürfen.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Heißt das, das mann extra einen MES für Platzmun braucht?

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        #4
        Zitat von stihl Beitrag anzeigen
        Heißt das, das mann extra einen MES für Platzmun braucht?
        Nein - entweder MES oder Eintrag in der WBK für das passende Kaliber, z.B. .308 Win.

        Gruß

        Michael
        sigpic

        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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          #5
          Zitat von stihl Beitrag anzeigen
          Heißt das, das mann extra einen MES für Platzmun braucht?
          Du brauchst eine Erwerbserlaubnis, wenn die Waffe für die entsprechnede Munition ebenfalls der Eraubnispflicht unterliegt.
          Somit sind die Sylverster-Platzer für Schreckschußwaffen frei,
          Platzpatronen in 9mm Para, .45ACP oder etwa .308 unterliegen der Erlaubnispflicht.

          aufklärend grüßt
          der Gunner
          Zuletzt geändert von Gunner; 16.01.2011, 09:12. Grund: Tippfehler beseitigt.
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            Ich sehe das aber ganz anders:

            Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
            (Fundstelle: BGBl. I 2002, 3999 - 4002; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) sagt:

            Unterabschnitt 2:
            Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
            1.
            Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz

            1.5
            veränderte Langwaffen, die zu Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind (Salutwaffen), wenn sie entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 abgeändert worden sind.

            1.11
            Kartuschenmunition für die nach Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes;

            Demnach kann ich z.B. für einen Salut K98 in .308 sehr wohl Platzpatronen (Kartuschenmunition) erlaubnisfrei erwerben.

            Gruß Robert

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              #7
              In eine Salut-Waffe wirst du kaum Munition des regulären Kalibers mehr laden können. Im Patronenlager ist nämlich zumeist direkt eine Reduzierhülse eingebracht und der Stahlstift direkt nach dem Patronenlager dürfte das Laden solcher Platzpatronen unmöglich machen.

              Ich habe selbst zwei Salutwaffen (1x FR8 in .308 und 1x Mosin-Nagant in 7,62x54R) und beide sind so umgebaut, dass man nur noch Platzpatronen mit Reduzierhülse laden kann. Da passt also beim besten Willen keine Platzpatrone im Originalkaliber rein.


              Grüße

              Thomas
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #8
                Werter Hauptfeldwebel Robby,

                wenn Du schon das WaffG zitierst, so solltest Du auch ALLES wiedergeben, denn dann fände man im Anhang 1, Abschnitt 1, Punkt 1.5 Folgendes:
                Zitat von WaffG

                1.5 Salutwaffen

                Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die u. a. für Theateraufführungen,
                Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind, wenn sie die
                nachstehenden Anforderungen erfüllen:
                - das Patronenlager muss dauerhaft so verändert sein, dass keine Patronen oder pyrotechnische Munition geladen werden kann,
                - der Lauf muss in dem dem Patronenlager
                zugekehrten Drittel mindestens sechs kalibergroße, offene Bohrungen oder
                andere gleichwertige Laufveränderungen aufweisen und vor diesen in
                Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift
                dauerhaft verschlossen sein,
                - der Lauf muss mit dem Gehäuse fest verbunden sein, sofern es sich um
                Waffen handelt, bei denen der Lauf ohne Anwendung von Werkzeugen
                ausgetauscht werden kann,
                - die Änderungen müssen so vorgenommen sein, dass sie nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen rückgängig gemacht und die Gegenstände nicht
                so geändert werden können, dass aus ihnen Geschosse, Patronen- oder pyrotechnische Munition verschossen werden können, und

                - der Verschluss muss ein Kennzeichen nach Abbildung 11 der Anlage II zur Beschussverordnung tragen;
                Somit ist Deine Aussage schlichtweg falsch.
                Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

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                  #9
                  Es wird aber nicht aufgeführt, dass keine Kartuschenmunition rein passen darf, und Platzpatronen sind Kartuschenmunition.

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                    #10
                    Nein, das steht dort nicht expliziet wird aber durch den Umbau (Stahlstift) schon ausgeschlossen. In das Patronenlager darf keine Patrone mehr passen. Eine Platzpatrone hat aber die gleichen Abmessungen wie eine scharfe.

                    Ausserdem kommst Du mit den Platpatronen nicht nur in Konflikt mit dem WaffG, sondern auch mit dem SprengG. Die Platzzpatronen enthalten meist mehr Pulver als der Normalbürger besitzen darf.
                    Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                    Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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                      #11
                      Hallo zusammen,

                      wer´s nicht glaubt soll doch mal versuchen, eine auf 7,62x51 "geänderte" Platzpatronenwaffe samt der dazu gehörenden Munition ohne Erwerbsberechtigung zu erwerben.

                      Meines Wissens gibt es entsprechende Waffen, auch Vollautomaten, nur zum Erwerb durch berechtigte Institutionen, z.B. Filmgesellschaften.

                      Meist werden sie von diesen aber auch nur ausgeliehen, z.B. von dieser Firma:



                      Als Privatperson ist aber selbst das Ausleihen nicht möglich, wie auch auf dieser Seite steht.

                      Gruß,

                      Bernhard

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                        #12
                        Hallo Leute
                        Ich hatte in den 70er Jahren von einer Amerikanischen
                        Panzerbesatzung eine Kiste Platzpatronen (Vollmessing
                        auf Zerfallgurt) in 308 bekommen. Die Amerikaner standen Tagelang
                        auf meinem Hof und haben Toilette und Dusche benutzt.

                        Ich bin Jäger und habe eine Büchse in 308.
                        Müsste ich mir Sorgen machen

                        Gruß EL LOBO
                        Zuletzt geändert von MrSheepy; 19.01.2011, 08:44. Grund: Tempus korrigiert ;)

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                          #13
                          Nein, da Du eine EWB für Patronen in .308 hast, darfst Du auch Platzpatronen im entsprechenden Kaliber erwerben. Die Aufbewahrungsvorschriften gelten für Platzpatronen analog zu scharfer Munition!
                          Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                          Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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