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Nein, darf man nicht. Aber die meisten hier wissen das nicht und haben trotzdem welche
Es ist aufwendig aber möglich. Grundsätzlich musst du aber ein Bedürfnis nachweisen. Einfach in den Laden gehen und kaufen geht nicht. Langwaffen (Halbautomaten mal aussen vor) soviele wie du unterbringen kannst und Kurzwaffen min. 2 - mit entsprechendem Bedürfnis dann auch mehr. Bei Halbautomaten sinds min. 3 und mit entsprechendem Bedürfnis dann auch wieder mehr. Vollautomaten sind grundsätzlich verboten; gleiches gilt für Laser und Licht. Schalldämpfer nur mit entsprechendem Bedürfnis.
P.S. Ein Bedürfnis für den Waffenerwerb wird bei Sportschützen, Jägern, Sammlern ... anerkannt.Zuletzt geändert von Travis; 22.10.2014, 19:43.Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin
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Zitat von Travis Beitrag anzeigenLangwaffen (Halbautomaten mal aussen vor) soviele wie du unterbringen kannst
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Zitat von derda Beitrag anzeigenNope, stimmt auch wieder nicht. Je nach Anzahl und Sachbearbeiter trifft man sich dann vor Gericht, wenn kein weiterer Repetierer eingetragen wird. Zumindest mit dem 142. Repetierer wirds schwer...Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin
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Trav ich fand es gut wie du dem Mann aus France es erklärt hast. ( hab noch gedacht, hoho, Trav hat heut sein sozialen ) Wenn er es so versteht ist es im grossen und ganzen, das was er höhren wollte und wissen musste. Wenn er genaue Details und Haarspalterein wie derda sie hier wieder will, kann er auch das Gesetz lesen.
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenWenn er genaue Details und Haarspalterein wie derda sie hier wieder will, kann er auch das Gesetz lesen.Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
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Zitat von erich74 Beitrag anzeigenWenn er genaue Details und Haarspalterein wie derda sie hier wieder will, kann er auch das Gesetz lesen.
Hier in Frankreich kann ein Schütze bis 12 genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Handfeuerwaffen oder halbautomatische mehr als dreischüssig ) bezitzen.
Ich dachte, dass in Deutschland es ein bisschen das gleiche war.
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und Reaktivität.
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Zitat von hcc Beitrag anzeigenHier in Frankreich kann ein Schütze bis 12 genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Handfeuerwaffen oder halbautomatische mehr als dreischüssig ) bezitzen.
Um einen Bedürfnisnachweis für den Waffenerwerb zu bekommen, musst du als Sportschütze min. 12 Monate sportliches Schießtraining nachweisen. Erst dann kannst du einen Antrag stellen. Wie ist das in Frankreich?Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
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Zitat von hcc Beitrag anzeigenJa in der Tat, es wäre die Lösung sein... aber meine Kenntnisse der Sprache Goethes ist leider nicht die beste !
Hier in Frankreich kann ein Schütze bis 12 genehmigungspflichtige Feuerwaffen (Handfeuerwaffen oder halbautomatische mehr als dreischüssig ) bezitzen.
Ich dachte, dass in Deutschland es ein bisschen das gleiche war.
Ich danke Ihnen für Ihre Antworten und Reaktivität.
Waffen besitzen, allerdings mußt du:
1. Die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt im wessentlichen du mußt zuverlässig und sachkundig sein.
2. Ein Bedürfnis nachweisen.
Als Sportschütze darfst du z.B. nur Waffen besitzen, für die es
eine entsprechende Disziplin bei den Sportverbänden gibt.
Als Jäger nur Waffen, die für die Jagd zugelassen sind.
Als Sammler nur Waffen deines Sammelgebietes.
Einfach so, ohne Bedürfnis, eine Waffe besitzen geht nicht. Leider!
3. Dürfen die Waffen nicht verboten sein.
Z.B. Vollautomaten, Waffen die den Anschein eines anderen Gegenstandes erwecken, usw.
Im Zweifelsfall entscheidet das Bundeskriminalamt was erlaubt ist.
Bei mehrschüssige Kurzwaffen und halbautomatische Langwaffen gibt es
für Sportschützen ein sogenanntes Regelbedürfnis.
Hierbei weist du dein Bedürfnis nach, indem du mindestens 1 mal im Monat
oder 18 mal im Jahr trainierst.
Willst du mehr von diesen Waffen erwerben, mußt du zusätzlich nachweisen,
daß du mit den Waffen an Wettkämpfen teilnimmst.
Dann kannst du davon so viele erwerben wie du jährlich bei
Wettkämpfen schießen kannst.
Zusätzlich gibt es noch die Vorschrift, daß in sechs Monaten nur
zwei erlaubnispflichtige Waffen erworben werden dürfen.
Hoffe das hilft irgendwie, sonst frag nochmal nach.
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Zitat von Travis Beitrag anzeigenUnd, kannst du 142 Repetierer unterbringen?
=> Eigentlich keine Beschränkung, aber dann doch. Und die Anzahl wird ohne Erbfälle auch nicht zu erreichen sein.
Zitat von erich74 Beitrag anzeigenWenn er genaue Details und Haarspalterein wie derda sie hier wieder will, kann er auch das Gesetz lesen.
DAS steht so nicht im Gesetz.
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Merke: Das Bedürfnisprinzip ist der Knackpunkt.
Genau das steht halt nicht im Gesetz und wird vor Gericht dann ausgefochten.
So wie ich das nämlich gelesen habe, konnte er kein Bedürfnis für ein weiteres Repetiergewehr im Kaliber 8*57IS nachweisen, da er schon mehrere Gewehre in dieser Ausführung (geerbt oder gekauft ist ja egal) daheim hat und diese schon das Bedürfnis abdecken...
Und Argumente wie "alte ausgeschossene Dinger, an denen hänge ich, aber zur Leistungssteigerung brauch ich ein "neues" Gewehr in genau diesem Kaliber" oder sonstiges hat er vor Gericht nicht vorgetragen.
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Naja,
geholfen wird damit eher in folgender Richtung sein: Ja, es ist viel möglich, wenn man sich überall durchkämpft, ABER nichts ohne weitere Stolpersteine.
Sprich: Es ist komplizierter, als es schon beim ersten Durchlesen ist.
Er wollte ja auch sehen, wie schwer es in Deutschland ist und leider gehören die ganzen Einschränkungen dazu, auch wenn man schon die Erlaubnisse an sich hat.
Wenn ich noch anmerke, dass es immer schwerer wird (Abnahme der Schießstände/Sachverständige), dürfte DAS aber den Rahmen sprengen.
In der Summe:
Mit viel Aufwand vllt 6 Kurzwaffen (Wettkämpfe schießen!), min. 3 halbautomatische Gewehre und eine nicht näher definierte Anzahl an Repetierern und Schrotflinten, wobei dann "irgendwann" wieder das Bedürfnis eingreift und doch noch einschränkt und zwar nicht mit festen Parametern, sondern mit nicht definierten außer "jo, Bedürfnis schon abgedeckt, darfst nicht mehr kaufen"...
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