ein älterer Vereinskamerad von mir hatte mich vor gut einem Jahr gebeten ihm beim Verkauf seiner Waffen,Munition und Zubehör zu beraten.
Er ist leider sehr schwer erkrankt,Besserung ist so gut wie ausgeschlossen.
Vor 2 Monaten fragte er bei mir an ob ich noch Munition für meinen K31 (7,5x55) brauchen könnte. Er war Wiederlader und hätte noch 200 Schuß Munition in dem Kaliber. Liefen aus seinem langen Schweizer wie ich selber mal live am Stand sehen konnte sehr präzise.
Gut,ich also die Munition geholt - beim Test am Stand hatte ich dann damit einen mehr als doppelt so großen Streukreis wie mit meiner originalen GP11.
War halt für seinen Schweizer "maßgeschneidert".
Jetzt meine eigentliche Frage: Kann ich den Restbestand (ca. 165 Schuß)einfach so an einen Berechtigten verkaufen? eGun oder Privat?
Oder geht das nur mit fabrikgeladener Munition ?
Weiß jemand von Euch wie`s da rechtlich aussieht ?
Schöne Grüße Markus
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