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Urteil zu 2 Schusseintragung in WBK von Jägern!

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Rooster Cogburn Beitrag anzeigen
    ...., da kann eigentlich nicht viel schief gehen.
    Vor Gericht und auf hoher See ist man alleine.

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  • Gunner
    antwortet
    Ach du Kac... , da muß ich mir 'nen Langzeitwecker stellen.
    Ich drücke Dir auf jedenfall alle Daumen !

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  • Kerkermeister
    antwortet
    In 2 - 3 Jahren wissen wir mehr.

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  • Rooster Cogburn
    antwortet
    Möglicherweise wurde die Revision auch mit dem Hintergedanken beantragt, zu einer allgemein verbindlichen Klärung zu kommen. Ich würde das nicht so negativ sehen, sondern eher im Sinne von Dakota: Die Argumentation ist schlüssig, da kann eigentlich nicht viel schief gehen.

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  • Vincent
    antwortet
    Nein, kein Sündenbock. Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren. Wer gar nicht erst kämpft, hat schon verloren. Mein Respekt für jeden, der sich für mehr Bürgerrechte einsetzt, ein freieres Waffenrecht eingeschlossen.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von Travis Beitrag anzeigen
    Kerki,....
    Ja, alles fristgerecht.

    Nur muss man dazu sagen das es mehrere Urteile gibt die dazu beigetragen haben.

    Ich möchte das hier bewusst nicht ausbreiten.

    Der Weg zum BVG ist jetzt vorgezeichnet. So etwas wie eine Sammelklage in Amerika gibt es nicht.

    Wichtig ist jedoch das Ergebnis für alle Jäger, dabei kann es auch negativ ausfallen.

    Dann wird man zum Sündenbock.
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 05.11.2014, 07:35. Grund: Ergänzung

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  • Travis
    antwortet
    Kerki, nochmal 'ne Frage zum besseren Verständnis. Hast du damals eigentlich fristgerecht auf diesen Eintrag reagiert oder erst nach Ablauf und Eintritt der Bestandskraft. Im Urteil steht, dass der Eintrag im Januar erfolgte, die Bitte um Streichung aber erst im März.

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  • dakota
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Frag mal den SB aus Ennepetal.... Lies dir das Urteil aus dem ersten Beitrag durch,
    Ich habe irgendwie keine große Lust, diesen Kollegen näher kennen zu lernen
    Habe ich getan, kannte ich auch schon vorher, das kam über den Verteiler des IM.

    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    wenn das über den Bach geht darfst du demnächst auch 2 Schuss Magazine eintragen. Denn dann gilt bundesweit 2 Schuss im Magazin
    Das ist dann, wenn ich die Folge noch richtig im Kopf habe, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Ich denke aber nicht, dass es anders entscheiden wird, die dargelegten Argumente und die Ausführungen sind schlüssig.

    Tante Edit sagt: Das BVerwG in Leipzig (übrigens ein enormes Bauwerk) ist eine Revisionsinstanz, kann also nur das Urteil bestätigen oder wegen formeller oder materieller Fehler die Entscheidung aufheben und an das entscheidende Gericht, in diesem Falle also das OVG, zurücküberweisen.

    Also abwarten...
    Zuletzt geändert von dakota; 03.11.2014, 19:28.

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Zitat von dakota Beitrag anzeigen
    ....Wir haben einige Jäger bei uns, die auf dem Stand ganz normal mit 10er Magazinen schießen. Für die Jagdausübung nehmen sie dann das 2er Magazin. So what???
    Frag mal den SB aus Ennepetal.... Lies dir das Urteil aus dem ersten Beitrag durch, wenn das über den Bach geht darfst du demnächst auch 2 Schuss Magazine eintragen.

    Denn dann gilt bundesweit 2 Schuss im Magazin
    Zuletzt geändert von Kerkermeister; 03.11.2014, 17:07. Grund: RS

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  • erich74
    antwortet
    Bitte mal kurz erklären.
    Die haben dir das 2 schuessige eingetragen. Darauf hin warst du zu Gericht und die haben gesagt austragen. Dann waren die zu Gericht und haben gesagt eintragen. Dann hat jetzt das Gericht gesagt austragen, das ist aber kein Entscheider Gericht. Das gilt nicht und ein anderes Gericht soll jetzt entscheiden ? Wer zahlt das alles ? Und wenn das eine Gericht das nicht entscheidet, warum wird das dann erst mit ins Boot genommen ?

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  • dakota
    antwortet
    Das Einzige, über das ich mich wundere, ist, dass es jemals Zweifel an dieser Regelung gegeben haben könnte. Wir haben einige Jäger bei uns, die auf dem Stand ganz normal mit 10er Magazinen schießen. Für die Jagdausübung nehmen sie dann das 2er Magazin. So what???

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  • Travis
    antwortet
    Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigen
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, also jetzt die Ochsentour vor das BVG und noch mal 2 - 3 Jahre....
    Was, die haben da echt nachgelegt? Was ist denn das fürn behindertes Kaff in dem du da haust. Das ist doch nicht normal

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  • Vincent
    antwortet
    Denke nur ich, dass unser "Rechts"staat einfach nur noch bescheuert ist und Amok gegen unbescholtene Bürger läuft? Weil's ja sonst keine anderen Probleme gibt?

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  • Kerkermeister
    antwortet
    Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, also jetzt die Ochsentour vor das BVG und noch mal 2 - 3 Jahre....

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  • Travis
    antwortet
    Zitat von Veto11 Beitrag anzeigen
    Wirklich bindend ist die Entscheidung eines OVG nur in dessen Bundesland, vorausgesetzt das Urteil erlangt Rechtskraft ohne dass das BVerwG entscheidet.
    Das ist richtig.

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