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Keine Ankündigung bisher.
Urteil zu 2 Schusseintragung in WBK von Jägern!
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Zitat von Rooster Cogburn Beitrag anzeigen
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Ach du Kac... , da muß ich mir 'nen Langzeitwecker stellen.
Ich drücke Dir auf jedenfall alle Daumen !
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Möglicherweise wurde die Revision auch mit dem Hintergedanken beantragt, zu einer allgemein verbindlichen Klärung zu kommen. Ich würde das nicht so negativ sehen, sondern eher im Sinne von Dakota: Die Argumentation ist schlüssig, da kann eigentlich nicht viel schief gehen.
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Nein, kein Sündenbock. Wer kämpft, kann gewinnen oder verlieren. Wer gar nicht erst kämpft, hat schon verloren. Mein Respekt für jeden, der sich für mehr Bürgerrechte einsetzt, ein freieres Waffenrecht eingeschlossen.
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Zitat von Travis Beitrag anzeigenKerki,....
Nur muss man dazu sagen das es mehrere Urteile gibt die dazu beigetragen haben.
Ich möchte das hier bewusst nicht ausbreiten.
Der Weg zum BVG ist jetzt vorgezeichnet. So etwas wie eine Sammelklage in Amerika gibt es nicht.
Wichtig ist jedoch das Ergebnis für alle Jäger, dabei kann es auch negativ ausfallen.
Dann wird man zum Sündenbock.
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Kerki, nochmal 'ne Frage zum besseren Verständnis. Hast du damals eigentlich fristgerecht auf diesen Eintrag reagiert oder erst nach Ablauf und Eintritt der Bestandskraft. Im Urteil steht, dass der Eintrag im Januar erfolgte, die Bitte um Streichung aber erst im März.
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenFrag mal den SB aus Ennepetal.... Lies dir das Urteil aus dem ersten Beitrag durch,
Habe ich getan, kannte ich auch schon vorher, das kam über den Verteiler des IM.
Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenwenn das über den Bach geht darfst du demnächst auch 2 Schuss Magazine eintragen. Denn dann gilt bundesweit 2 Schuss im Magazin
Tante Edit sagt: Das BVerwG in Leipzig (übrigens ein enormes Bauwerk) ist eine Revisionsinstanz, kann also nur das Urteil bestätigen oder wegen formeller oder materieller Fehler die Entscheidung aufheben und an das entscheidende Gericht, in diesem Falle also das OVG, zurücküberweisen.
Also abwarten...Zuletzt geändert von dakota; 03.11.2014, 19:28.
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Zitat von dakota Beitrag anzeigen....Wir haben einige Jäger bei uns, die auf dem Stand ganz normal mit 10er Magazinen schießen. Für die Jagdausübung nehmen sie dann das 2er Magazin. So what???
Denn dann gilt bundesweit 2 Schuss im Magazin
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Bitte mal kurz erklären.
Die haben dir das 2 schuessige eingetragen. Darauf hin warst du zu Gericht und die haben gesagt austragen. Dann waren die zu Gericht und haben gesagt eintragen. Dann hat jetzt das Gericht gesagt austragen, das ist aber kein Entscheider Gericht. Das gilt nicht und ein anderes Gericht soll jetzt entscheiden ? Wer zahlt das alles ? Und wenn das eine Gericht das nicht entscheidet, warum wird das dann erst mit ins Boot genommen ?
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Das Einzige, über das ich mich wundere, ist, dass es jemals Zweifel an dieser Regelung gegeben haben könnte. Wir haben einige Jäger bei uns, die auf dem Stand ganz normal mit 10er Magazinen schießen. Für die Jagdausübung nehmen sie dann das 2er Magazin. So what???
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Zitat von Kerkermeister Beitrag anzeigenDas Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, also jetzt die Ochsentour vor das BVG und noch mal 2 - 3 Jahre....
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Denke nur ich, dass unser "Rechts"staat einfach nur noch bescheuert ist und Amok gegen unbescholtene Bürger läuft? Weil's ja sonst keine anderen Probleme gibt?
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Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, also jetzt die Ochsentour vor das BVG und noch mal 2 - 3 Jahre....
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenWirklich bindend ist die Entscheidung eines OVG nur in dessen Bundesland, vorausgesetzt das Urteil erlangt Rechtskraft ohne dass das BVerwG entscheidet.
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