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WBK bekommen mit Eintrag Spalte 2 -2 Schuss- durch bösen SB
Widerspruch
Klage VG
Richterin sagt Eintrag streichen, wieder eintragen 2015 wenn Urteil OVG dagegen-
Richterin sagt Waffe nur nach Bedürfnis verwenden, ich darf kein Magazin >2 Schuss besitzen
OVG Urteil sagt Murks
usw usw
ok ?
Der Witz ist dabei doch das die Richterin etwas verbietet, was sie nicht verbieten kann.
Der weitere Scherz ist ja das in der WBK genau für diese Waffe ich kein 10er Magazin besitzen soll, der Austrag -2 Schuss- gemacht wurde.
Ja ich glaub schon.
Dann sagt aber nicht nur OVG ist Murks sondern jeder normal denkende Mensch.
Behördenwillkür und Du mittendrin. Armes Schwein. Und ich hab dir gesagt, fahr nicht immer am Fenster des KHK mit deinem getunten Mofa vorbei, das dessen Fernsehbild gestört ist wenn er den Musikantenstadl sieht.
Leider nein. Wirklich bindend ist die Entscheidung eines OVG nur in dessen Bundesland, vorausgesetzt das Urteil erlangt Rechtskraft ohne dass das BVerwG entscheidet.
Jetzt werden sich, möglicherweise, die Waffenbehörden in anderen Bundesländern an dem OVG-Urteil orientieren und darauf verweisen, oder auch nicht, sie müssen sich jedenfalls nicht daran halten. Nur Urteile des OVG im eigenen Bundesland sind bindend. Bundesweit bindend sind nur Urteile des BVerwG, was Verwaltungssachen angeht.
Genau so ist das und da es also bundesweit von Interesse ist, ist es schlicht und einfach Scheisse das es vor Rechtskraft in WO und hier und dort veröffentlicht wurde...
Da treibt es den SB aus EN bekannt als Europas Nieten im Autofahrerjargon ganz besonders an
... Aber, ich denke, das OVG hat dem Spuk jetzt ein Ende gesetzt.
Leider nein. Wirklich bindend ist die Entscheidung eines OVG nur in dessen Bundesland, vorausgesetzt das Urteil erlangt Rechtskraft ohne dass das BVerwG entscheidet.
Jetzt werden sich, möglicherweise, die Waffenbehörden in anderen Bundesländern an dem OVG-Urteil orientieren und darauf verweisen, oder auch nicht, sie müssen sich jedenfalls nicht daran halten. Nur Urteile des OVG im eigenen Bundesland sind bindend. Bundesweit bindend sind nur Urteile des BVerwG, was Verwaltungssachen angeht.
Der hat den ganzen Stein ins Rollen gebracht durch eine sogenannte Fortbildung von SB in NRW.
Das breitete sich dann wie die Pest aus.
Deine Meinung interessiert den nicht und wenn du den Eintrag in der Pappe hast schaust du dumm aus der Wäsche.
Das glaube ich dir. Das der Sachbearbeiter ganz besonders schlau ist, ist auch klar. Ich mein, so behindert wie der das Gesetz liest, kann der die Stelle ja nur über 'ne Pflegefallregelung bekommen haben. Aber, ich denke, das OVG hat dem Spuk jetzt ein Ende gesetzt.
Nö, was soll da fehlen ? Ich habe für andere HA und hatte für die beklagte Waffe eine 2 Schuss Magazin Begrenzung in der Spalte 2 der WBK.
Ich darf egal wo nur dieses 2er Magazin benutzen, auf Wild (klar), auf dem Stand etc
Ich soll dieses 10 Schuss Magazin nicht im Besitz haben, da ich als Jäger nur 2 Schuss Magazine haben dürfte.
Ich dürfte, da Bedürfnis Jagen, auch nicht meiner Frau (Sportschützin) die Waffe leihen.
Mir ist da alles in allem das Gesicht stehen geblieben.
Nach kurzer Besprechung mit dem RA habe ich nichts mehr gesagt, da ja der Prozess OVG bevorstand und damit je nach Ausgang Makulatur ist.
Der SB drohte, wenn er mich mit einem 10er Magazin in der Waffe erwischen sollte (auf dem Stand oder in der Waffe im Tresor) würde er die Waffe beschlagnahmen und dies hätte er gerade bei einem anderen Jäger genauso durchgezogen.
Naja, das ist doch aber anders.
Erst sagst Du - Richterin - verbietet es dir und dann -SB- will es nur nicht in Deiner Waffe sehen.
Unabhängig vom Sinn sind es doch aber 2 Schuhe. DIr kann doch der Beitz eines frei erwerblichen Gegenstand nicht verboten werden. Hmmm - Grübel
Gemäß § 19 BJG beschränkt sich das Verbot nur auf Wild.
Lieber Travis, deine Meinung, deine Interpretation, sehe ich auch so.
Der WBK Eintrag ist aber anders und wenn der Herr Kriminaloberkommissar mit seiner verkorksten Meinung kommt und ein 3er, 4er usw in der Waffe findet packt er das ganze ein.
Das dauert Jahre wie man an den Urteilen sieht und erstmal hast du die Kacke am dampfen.
Sei froh und fröhlich das du das nicht hast.
Gibt es eine Revision beim BVG und die geht anders aus dann ist Schicht im Schacht.
Dann werden die wechselbaren Magazine im HA verbolzt und mit der Waffe verbunden.
Fehlt dazu noch eine Hintergrund info ? Wie du ja schon sagtest - frei - erwerbbar. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Deine Frau darf es aber haben. Wenn du es verboten bekommen hast, was wäre die Konsequenz bei Zuwiderhandlung ?
Nö, was soll da fehlen ? Ich habe für andere HA und hatte für die beklagte Waffe eine 2 Schuss Magazin Begrenzung in der Spalte 2 der WBK.
Ich darf egal wo nur dieses 2er Magazin benutzen, auf Wild (klar), auf dem Stand etc
Ich soll dieses 10 Schuss Magazin nicht im Besitz haben, da ich als Jäger nur 2 Schuss Magazine haben dürfte.
Ich dürfte, da Bedürfnis Jagen, auch nicht meiner Frau (Sportschützin) die Waffe leihen.
Mir ist da alles in allem das Gesicht stehen geblieben.
Nach kurzer Besprechung mit dem RA habe ich nichts mehr gesagt, da ja der Prozess OVG bevorstand und damit je nach Ausgang Makulatur ist.
Der SB drohte, wenn er mich mit einem 10er Magazin in der Waffe erwischen sollte (auf dem Stand oder in der Waffe im Tresor) würde er die Waffe beschlagnahmen und dies hätte er gerade bei einem anderen Jäger genauso durchgezogen.
Zuletzt geändert von Kerkermeister; 14.10.2014, 18:24.
Ich glaube nicht. Meines Erachtens gibt es hierfür gar keine Grundlage, so einen Blödsinn durchzudrücken. Abschnitt V. BJG trägt die Überschrift: "Jagdbeschränkungen" Pflichten bei der "Jagdausübung".
"Verboten ist auf Wild mit halbautomatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen."
Vom Verbot des Erwerbs, des Besitzes, des Trainings im jagdlichen Schießen oder der Teilnahme an jagdlichen Schießwettkämpfen steht da nichts. Auch das WaffG nennt keine darüber hinausgehenden Beschränkungen. Und §9 WaffG greift hier auch nicht.
Ich denke, das Thema ist nun eindeutig durch. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat
Es ist doch selbst beim Jagdschutz = Schuss auf Katze und Hund mehr als 2 Schuss Magazin erlaubt?!
Die Richterin hat mir den Besitz eines frei erwerbbaren Gegenstands aka Magazin verboten.
Muss ich da noch mehr sagen ?
Fehlt dazu noch eine Hintergrund info ? Wie du ja schon sagtest - frei - erwerbbar. Ich verstehe den Zusammenhang nicht. Deine Frau darf es aber haben. Wenn du es verboten bekommen hast, was wäre die Konsequenz bei Zuwiderhandlung ?
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