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Eigenimport von Schusswaffen

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    Eigenimport von Schusswaffen

    Hallo,

    Hier können/sollten wir Informationen zum Thema "Eigenimport von Schusswaffen" starten.

    Eigenimport ist mit etwas Aufwand verbunden, aber nicht unmöglich. Je nachdem, wie sehr man ein bestimmtes Modell möchte, das es so nicht in Deutschland zu kaufen gibt, lohnt es sich oder nicht.

    Ich habe bezüglich der Ruger SR762 mal eine Anfrage an meine Behörde gestellt, hier die Zusammenfassung meiner Korrespondenz:

    Meine Frage: Gibt es allgemeine Kriterien, wonach Schusswaffen (in meinem Fall eine halbautomatische Selbstladebüchse) in Deutschland zugelassen oder verboten sind.

    Antwort: Das wird je nach Waffenmodell unterschiedlich bewertet.

    Meine Frage: Wie ist das Prozedere für einen Eigenimport.

    Antwort: 1. Verbringungserlaubnis nach §29 Abs. 1 einholen.
    2. Nennung des Endbenutzers.
    3. Nennung des Überlassers (bei Firma den exakten Firmensitz)
    4. Da die Erlaubnis auf eine konkrete Waffe beschränkt ist: Herstellungsnummer erforderlich
    5. Nennung des Transportverantwortlichen.
    6. Vorab mit Hauptzollamt in Verbindung setzen, zwecks Abholung, etc.
    7. Mit der Waffe zum Beschussamt gehen, vorher Termin ausmachen.
    8. Waffe eintragen lassen.

    Na, klingt ja eigentlich ganz einfach. Aber was mich interessieren würde und da könnte der eine oder andere vielleicht etwas an Erfahrung beisteuern: im Ausland werden alle Halbautomaten gleich gehandhabt, d.h. schießen sie nur Semi, sind sie erlaubt.

    Bei uns ist da ja (leider) etwas komplizierter, da ist eine Waffe eine verbotene Waffe, obwohl sie nur Semi schießt und schießen kann.

    Die Frage ist nun: wie umgeht man es, dass die Waffe irgendwann eingezogen wird und man Probleme bekommt, weil sich "plötzlich" herausstellt, dass es sich um eine "verbotene Waffe" handelt?

    Sollte man einen BKA-Feststellungsbescheid für das importierte Modell erwirken?

    Gruß

    Vincent

    #2
    Hast Du überhaupt geklärt ob Du die Waffe im Ausland überhaupt kaufen kannst? Kann sein dass sich Deine Probleme schon gelöst haben.

    Johann

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      #3
      Exportieren lässt sich fast alles, außer es handelt sich um sehr spezielle Dinge wie bestimmte Nachtsichtgeräte, Zielelektronik, Sachen, die nur an Polizei- und Militärkräfte abgegeben werden dürfen.

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        #4
        Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
        Exportieren lässt sich fast alles, außer es handelt sich um sehr spezielle Dinge wie bestimmte Nachtsichtgeräte, Zielelektronik, Sachen, die nur an Polizei- und Militärkräfte abgegeben werden dürfen.
        Richtig, wobei letzteres teilweise einfacher sein dürfte.

        Das Problem in den letzten Jahren ist doch dass gerade in den USA die Händler immer seltener bereit sind, die in ihren Staaten aufwendiger gewordenen Exportprozeduren zu erledigen und daher auf das Versandgeschäft ins Ausland verzichten.

        Johann

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          #5
          Und hierzulande ist man dann bei Halbautomaten noch mit dem Damoklesschwert des fehlenden BKA-Bescheides bedroht. Ein befreundeter Händler hat mir gestern gesagt, dass man als Privatperson zwar einen Feststellungsbescheid beantragen kann, dieser aber bis zu ZWEI JAHRE brauchen kann.:-(

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            #6
            6-9 Monate

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              #7
              Hmm, immer noch etwas lang. Und das Risiko besteht, dass am Ende 3000 Euro den Jordan runtergegangen sind, weil dem BKA irgendwas nicht gepasst hat.

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                #8
                No Risk, no gun

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