Hier können/sollten wir Informationen zum Thema "Eigenimport von Schusswaffen" starten.
Eigenimport ist mit etwas Aufwand verbunden, aber nicht unmöglich. Je nachdem, wie sehr man ein bestimmtes Modell möchte, das es so nicht in Deutschland zu kaufen gibt, lohnt es sich oder nicht.
Ich habe bezüglich der Ruger SR762 mal eine Anfrage an meine Behörde gestellt, hier die Zusammenfassung meiner Korrespondenz:
Meine Frage: Gibt es allgemeine Kriterien, wonach Schusswaffen (in meinem Fall eine halbautomatische Selbstladebüchse) in Deutschland zugelassen oder verboten sind.
Antwort: Das wird je nach Waffenmodell unterschiedlich bewertet.
Meine Frage: Wie ist das Prozedere für einen Eigenimport.
Antwort: 1. Verbringungserlaubnis nach §29 Abs. 1 einholen.
2. Nennung des Endbenutzers.
3. Nennung des Überlassers (bei Firma den exakten Firmensitz)
4. Da die Erlaubnis auf eine konkrete Waffe beschränkt ist: Herstellungsnummer erforderlich
5. Nennung des Transportverantwortlichen.
6. Vorab mit Hauptzollamt in Verbindung setzen, zwecks Abholung, etc.
7. Mit der Waffe zum Beschussamt gehen, vorher Termin ausmachen.
8. Waffe eintragen lassen.
Na, klingt ja eigentlich ganz einfach. Aber was mich interessieren würde und da könnte der eine oder andere vielleicht etwas an Erfahrung beisteuern: im Ausland werden alle Halbautomaten gleich gehandhabt, d.h. schießen sie nur Semi, sind sie erlaubt.
Bei uns ist da ja (leider) etwas komplizierter, da ist eine Waffe eine verbotene Waffe, obwohl sie nur Semi schießt und schießen kann.
Die Frage ist nun: wie umgeht man es, dass die Waffe irgendwann eingezogen wird und man Probleme bekommt, weil sich "plötzlich" herausstellt, dass es sich um eine "verbotene Waffe" handelt?
Sollte man einen BKA-Feststellungsbescheid für das importierte Modell erwirken?
Gruß
Vincent
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