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Transport von Munition von z.H. bis zum Schiessstand
Ja, deswegen meine Interpretation: Ja, weil es ein Handgriff weniger ist, um die Waffen schussbereit in Anschlag zu bringen. Sprich, sie ist dadurch schneller schussbereit.
Ich denke, dass es gesetzlich nicht konkret verboten ist, aber so interpetiert werden kann, dass du damit zu schnell schussbereit bist und daher die Munition zwar neben der Waffe kuscheln darf, aber halt in der Verpackung und nicht schon "bereit" zum Einschieben in einem Magazin.
..ja klingt natürlich logisch. Die Magazine/Speedloader in ein extra Täschchen/Schächtelchen gesteckt, wäre vielleicht besser da dann doch schon ein paar Handgriffe mehr nötig wären um eine KW "schnell schussbereit" zu bekommen (worum es mir ja auch nicht geht, sondern nur um die generelle Frage, was,wie,wo...
- Lernen Sie schießen - treffen Sie Freunde (u.a. Eberhard Cohrs)
- Nicht wer zuerst die Waffe ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt (Niccoló Machiavelli)
- Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)
Naja, Meinung meines Sachkundeausbilders zum Thema 3sek+ 3 Handgriffe:
Koffer/ Futteral/ etc. greifen, Schloss öffnen, Waffe greifen, (geladenes) Mag einsetzen, durchladen: 5 Handgriffe und länger als 3 sekunden, also legal.
Aber das ist das Problem mit Meinungen, jeder hat eine...
Mich würde durchaus auch mal eine rechtsverbindliche Auskunft reizen.
Solange gilt wohl: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Aber das ist das Problem mit Meinungen, jeder hat eine... [...]
Solange gilt wohl: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
So, das Problem ist eher: Meine Meinung sagt: Egal wie, "3s+ 3 Handgriffe" sollte zählen. Da aber speziell im Waffengesetz und Deutschland es eher so ist, dass alles als potentiell unzuverlässig angesehen ist, wenn man bei solchen Sachen die Gesetze nicht übererfüllt, gehe ich dazu über: Den Gedanken interpretieren und vorsichtiger handeln.
Sprich: Speedloader und geladene Magazine wären mMn erlaubt, ABER es wird einem der Strick draus gedreht. Also brav in der Munitionsschachtel lassen.
Zu den Handgriffen: Öffnen + Knarre nehmen + gel. Magazin nehmen = 3 Handgriffe.
Hingreifen zum Futteral zählt nicht, ebenso wenn das Magazin in einer Seitentasche wäre, da man eh hingreifen müsste. Somit wäre es durch das geladene Magazin nicht über den drei Handgriffen.... Ob Durchladen, Seitentasche zur Magazinentnahme wirklich separat gezählt werden kann?
Hm... die Munition darf ich ja auch lose in der Hosentasche tragen... damit sie aber nicht verloren geht, stecke ich die gleich besser in etwas rein... da wäre ein Magazin ein passendes Behältnis, findet Ihr nicht?
Was Ihr euch so für Gedanken macht ? Entweder habe ich Zeit für mein Hobby ober ich lasse es sein wenn ich mir schon Gedanken mache wo und wann ich die Magazine befülle. Ein anderer Grund fällt mir dazu nicht ein.
Mike
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Was Ihr euch so für Gedanken macht ? Entweder habe ich Zeit für mein Hobby ober ich lasse es sein wenn ich mir schon Gedanken mache wo und wann ich die Magazine befülle. Ein anderer Grund fällt mir dazu nicht ein.
Mike
Um "Zeitersparnis" geht´s da nicht, bin meist schon ´ne halbe Stunde vor der Öffnungszeit auf´m Stand.
Ist eine generelle Frage die mich beschäftigt hat, hier im Forum doch nix seltenes.
Mal gibt's sinnvolle, mal weniger sinnvollere Fragen.
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- Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers (Wieslaw Brudzinski)
36.2.15 Zu § 36: Aufbewahrung von Waffen und Munition
Bei einem Transport von Waffen und Munition
in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben,
Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition
in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes
erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z. B. am
Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang
mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung
im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen
des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die
Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen
Schrank oder einem sonstigen verschlossenen
Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen
Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung
ist möglich.
Paint Eine gute Welt braucht Wissen, Güte und Mut.
Das mit dem Transport Muni + Waffe zusammen (nicht gelanden natürlich) ist schon ausgiebig besprochen und geklärt wurden, mich beschäftigt trotz allem ob die Muni im Magazin bzw. Speedloader die ganze Angelegenheit etwas prikärer macht ?
Grüße
Du darfst "zugriffsbereit" und "schussbereit" komplett voneinander trennen.
Bei "schussbereit" geht es nur darum ob Patronen oder Geschosse im Patronen- oder Geschosslager, im in der Waffe befindlichen Magazin oder in der Trommel sind. Ist das nicht der Fall ist die Bedingung "nicht schussbereit" erfüllt, auch wenn man binnen 0,x Sekunden die Waffe mit einem Magazin oder einem Speedloader laden könnte.
Bei "zugriffsbereit" geht es darum die Waffe in Anschlag zu bringen. Das gilt auch für die "leere" also ungeladene Waffe, weil die Vorschrift schon auf das Drohpotential der Waffe abstellt.
Wenn die Waffe also "nicht zugriffsbereit" befördert wird, ist es unerheblich ob sich im selben Behältnis noch geladene Magazine oder bestückte Speedloader (außerhalb der Waffe) befinden.
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