unschöner Fall, bin recht plötzlich Erbe geworden. Bin Berechtigter, da Jäger und Sportschütze.
Folgende Fragen, da Tante Google nichts passendes findet, viele Meinungen oder keine dazu vorhanden ist, etc....
Langwaffen sind keine Thema, werden auf grüne WBK eingetragen - fertig!
Kurzwaffen: wo steht/wie ist geregelt, ob eine neue Erben-WBK ausgestellt wird oder in die vorhandene grüne WBK eingetragen wird?
Es gibt Gesetzesauslegungen/ Ansichten, die besagen, daß KW, für die es kein Bedürfnis gibt, gesperrt werden müssen.
Ich befürchte, daß alles Auslegungssache der jeweiligen Ämter ist, da im WaffG dazu nichts konkretes steht.
Mein Amt will wie folgt vorgehen: Erben WBK neu ausstellen, KW dürfen nicht für die Jagd verwendet werden, keine Sperrung vorgesehen. Denke, daß sollte ich so annehmen

Zweites Thema in diesem Zusammenhang: Es gibt eine gemeinsame WBK, auf der eine KW enthalten ist. Dürfen gemeinsame WBKs nach dem Tod eines Berechtigten weiter bestehen bleiben? Oder muß eine Umtragung auf eine alleinige (neue) WBK des zweiten Berechtigten erfolgen?
Danke vorab für Eure Meinungen hierzu.
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