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Die Waffe und das Hotelzimmer
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...wieso scheidet eigentlich die Lagerung bei einer örtlich zuständigen Polizeidienststelle kategorisch aus? Zu Dreharbeiten beispielsweise durften mehrere Schusswaffen in deren Tresore für mehrere Tage nach kurzer telefonischer Absprache mit der Dienststellenleitung eingelagert werden. Die Waffen wurden morgens abgeholt und abends nach Drehschluss wieder der Dienststelle übergeben. Die Beamten waren übrigens sehr nett und hilfsbereit.
Gruß
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Ich bin noch ein sehr neues Mitglied und entschuldige mich dafür ein schon Monate zurückliegendes Thema neu zu kommentieren. Die Tatsache, dass es aber noch auf der erste Seite war und die ursprüngliche Frage keine ganz klare Beantwortung fand, veranlassen mich aber doch zu einem Kommentar.
Sollte ich aber irgendwelche Regeln oder Gepflogenheiten brechen, so bitte ich um Verzeihung!
Zitat von Motmeister23 Beitrag anzeigen[...]
wenn ich meine Waffen mitnehme um , sagen wir mal, 600km weit weg zu schießen und ich hab ein Hotelzimmer.........und will Frühstücken gehen: Was dann ? Mitnehmen ? (Öffentlicher Raum), Hoteltresor ? (Zugriff des Managers evtl), auf dem Zimmer lassen im verschlossenem Koffer ? (evtl. Anstiftung zum Diebstahl)
Logisch gibt es die Möglichkeit, sie auf der Schießstätte zu lassen (bei manchen Vereinen) aber was macht man, wenn nicht ?
Wollte einen Freund besuchen, um ihn das schießen näherzubringen......(kein WBK Inhaber!)
Das kann zum Beispiel für den Jäger eine Jagdreise, für den Sportschützen ein weit entfernter Wettbewerbsort sein oder aber auch das Vorführen der Waffe zum Zwecke des Verkaufes sein. Dabei ist es egal, ob die Verabredung zu diesen Ereignissen mündlich oder schriftlich erfolgte.
Auch die Natur der Jagd oder des Wettbewerbs (will heißen: ob die Veranstaltung privat ist oder nicht) spielt keine Rolle.
Für den Jäger gilt folgende Maßgabe, weswegen ich annehme, dass sie bei Sportschützen und Sammlern ähnlich gelagert sein sollte:
Die Waffe ist in einem abgeschlossenem Raum in einen abschließbaren (und bei Nichtanwesenheit geschlossenem) Behältnis zu verstauen, welches nicht ohne Zuhilfenahme von Werkzeug aus dem Raum entfernt werden kann. Der Gesetzgeber geht hier von so etwas wie einem klassischen schweren, abschließbaren Eichenschrank auf einem Jagdschloss aus (also nicht die verschließbare Schublade des Nachttischchens).
Der Safe des Hotels gilt aufgrund des möglichen Zugriffes durch das Personal als weniger zuverlässig (juristisch schwierige Auslegungssache von "angemessener Aufsicht", s.u.).
Die Regeln sind sehr schwammig, weshalb der Kontakt Dritter mit der Waffe minimiert werden sollte.
https://www.landkreis-osnabrueck.de/...%3FINFODIENSTE...
(Siehe Punkt 5 "Auf Reisen")
Die letzte Frage ist schwierig zu beantworten, aber ich will es versuchen. Das Bedürfnis in dem gegebenen Fall ist das Vertrautmachen eines guten Freundes mit der Waffe mit der ultimativen Absicht ihm das Hobby schmackhaft zu machen, bzw. ihm möglich später sogar Waffen hinterlassen oder verkaufen zu können. Das müsste ein Bedürfnis ordentlich erfüllen und eine solche Reise und Unterbringung der Waffe rechtfertigen können.
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Zitat von Deimos Beitrag anzeigen
Die letzte Frage ist schwierig zu beantworten, aber ich will es versuchen. Das Bedürfnis in dem gegebenen Fall ist das Vertrautmachen eines guten Freundes mit der Waffe mit der ultimativen Absicht ihm das Hobby schmackhaft zu machen, bzw. ihm möglich später sogar Waffen hinterlassen oder verkaufen zu können. Das müsste ein Bedürfnis ordentlich erfüllen und eine solche Reise und Unterbringung der Waffe rechtfertigen können.
Diese Frage würde ich Dir vom Staatsanwalt beantworten lassen und ich fürchte die Antwort gefällt nicht.
Johann
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Zitat von Wing-Mike Beitrag anzeigen...wieso scheidet eigentlich die Lagerung bei einer örtlich zuständigen Polizeidienststelle kategorisch aus? Zu Dreharbeiten beispielsweise durften mehrere Schusswaffen in deren Tresore für mehrere Tage nach kurzer telefonischer Absprache mit der Dienststellenleitung eingelagert werden. Die Waffen wurden morgens abgeholt und abends nach Drehschluss wieder der Dienststelle übergeben. Die Beamten waren übrigens sehr nett und hilfsbereit.
Gruß
Hat jemand nähere Infos dazu?
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Zitat von 17550 Beitrag anzeigenFinde ich auch eine gute Idee.
Hat jemand nähere Infos dazu?
Johann
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Zitat von johann Beitrag anzeigenDiese Frage würde ich Dir vom Staatsanwalt beantworten lassen und ich fürchte die Antwort gefällt nicht.
Johann
Zitat von johann Beitrag anzeigenWarum sollte die Polizei eine Dienstleistung zu der sie nicht verpflichtet ist und dem steuerzahlenden Gewerbe (hier Waffenhändler) hier noch das Einkommen wegnehmen.
Johann
Die Frage lässt sich sowieso nicht allgemeingültig beantworten. Kurz gesagt, wenn es denn gar keine andere sichere Aufbewahrungsmöglichkeit gibt, dann würde ich als Dienstellenleiter oder sonstwie Verantwortlicher selbstverständlich helfen. Dafür ist die Generalklausel aus dem Polizeirecht allemal gut. Stichwort Gefahrenabwehr.
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Zitat von johann Beitrag anzeigenWarum sollte die Polizei eine Dienstleistung zu der sie nicht verpflichtet ist und dem steuerzahlenden Gewerbe (hier Waffenhändler) hier noch das Einkommen wegnehmen.
Johann
Warum bringt die Polizei den Kindern das Fahrradfahren im Straßenverkehr bei, wo es doch Fahrschulen gibt?
Klingelt man dann um 22 Uhr wenn man abends ankommt den Waffenhändler aus dem Schlaf - was macht man an seinen freien Tagen Samstag und Sonntag?
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Zitat von 17550 Beitrag anzeigenWarum macht Polizei Sicherheitsberatung, wo doch der Beschlägefachhandel das auch machen kann?
Warum bringt die Polizei den Kindern das Fahrradfahren im Straßenverkehr bei, wo es doch Fahrschulen gibt?
Allgemeine Beratung und persönliche Dienstleistung wären hier die Kernpunkte.
Ich erinnere mich noch an "Skandale" der lokalen Presse als vor Jahren Leute aus dem politischen Umfeld ähnlicher Beratung teilhaft wurden.
Durch Beamte selbst gemalerte Dienstzimmer brachten es sogar vor den bay. Landtag wegen der "Schädigung" örtlicher Handwerker.
Klingelt man dann um 22 Uhr wenn man abends ankommt den Waffenhändler aus dem Schlaf - was macht man an seinen freien Tagen Samstag und Sonntag?
Abgesehen davon ist ja die Waffenaufbewahrung auf Reisen geregelt und ohne Mitarbeit der Polizei machbar.
Johann
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Zitat von johann Beitrag anzeigenDiese Frage würde ich Dir vom Staatsanwalt beantworten lassen und ich fürchte die Antwort gefällt nicht.
Johann
Vermutlich aber muss man die Frage so stellen, wie eng denn diese Freundschaft tatsächlich ist und ob von beiden Seiten ein Interesse an dem Umgang mit Waffen besteht (Schriftliche Korrespondenz bzgl. des Schießsportes / Aussagen der Partner/Freunde, dass die beiden über nichts anderes reden).
Je nach tatsächlicher Stärke der freundschaftlichen Bindungen ist durchaus ein Vergleich zu dem Verhältnis Großvater - Enkel oder Erbonkel - Erbneffe zu ziehen, wenn es um das gemeinsame Erleben des Umganges mit Waffen, bzw. die Attraktivitätssteigerung des Hobbys für den Laien geht und in einem solchen Kontext kann bei Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen ein Bedürfnis gerechtfertigt werden.
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Deimos,
wenn es nicht so gesehen wird steht ja nur Deine Zuverlässigkeit und damit alle Waffen auf dem Spiel.
Es wird dir niemand eine positive Antwort gegeben haben, weil schon Leute mit griffigeren Argumenten auf die Nase gefallen sind.
Da ich auch schon mal einer Verhandlung vor dem VG beigewohnt habe, halte ich deine Argumentation als nicht vermittelbar.
Frage doch mal deinen SB.
Johann
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Zitat von Deimos Beitrag anzeigen...
Die letzte Frage ist schwierig zu beantworten, aber ich will es versuchen. Das Bedürfnis in dem gegebenen Fall ist das Vertrautmachen eines guten Freundes mit der Waffe mit der ultimativen Absicht ihm das Hobby schmackhaft zu machen, bzw. ihm möglich später sogar Waffen hinterlassen oder verkaufen zu können. Das müsste ein Bedürfnis ordentlich erfüllen und eine solche Reise und Unterbringung der Waffe rechtfertigen können.
Ich verstehe gar nicht wieso hier ein Eiertanz veranstaltet wird. Vom Bedürfnis umfasster Zweck ist eindeutig das Sportschießen. Der Motmeister will seinem Kumpel die Knallstöcke ja nicht ausschließlich im Wohnzimmer vorführen, er schrieb ja das er mit ihm schießen gehen will. Hauptsache er geht mit ihm auf einen dafür zugelassenen Schießstand, fertig.
Und das der Kumpel noch keine WBK hat ist doch auch kein Ding, kann ja auch keine Rolle spielen, sonst gäbe es keinen Nachwuchs...
Wenn der Anfänger an einem Schnupper-/Trainingsschießen teilnehmen will, nennt es wie ihr wollt, wo bitte steht geschrieben das er das nur unter der Betreuung des örtlichen Schützenvereins machen darf, und nicht betreut von einem Sportschützen der dafür extra anreist?
Erinnert mich irgendwie hieran:Angehängte Dateien
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Zitat von Veto11 Beitrag anzeigenIch verstehe gar nicht wieso hier ein Eiertanz veranstaltet wird. Vom Bedürfnis umfasster Zweck ist eindeutig das Sportschießen. Der Motmeister will seinem Kumpel die Knallstöcke ja nicht ausschließlich im Wohnzimmer vorführen, er schrieb ja das er mit ihm schießen gehen will. Hauptsache er geht mit ihm auf einen dafür zugelassenen Schießstand, fertig.
Und das der Kumpel noch keine WBK hat ist doch auch kein Ding, kann ja auch keine Rolle spielen, sonst gäbe es keinen Nachwuchs...
Wenn der Anfänger an einem Schnupper-/Trainingsschießen teilnehmen will, nennt es wie ihr wollt, wo bitte steht geschrieben das er das nur unter der Betreuung des örtlichen Schützenvereins machen darf, und nicht betreut von einem Sportschützen der dafür extra anreist?
Erinnert mich irgendwie hieran: [Bild]
Mit der Frage von Motmeister23 war ja viel mehr als das verbunden. Es geht um die Frage, ob das bloße Vorführen ein Bedürfnis erfüllt, welches die Lagerung der Waffe im Hotel rechtfertigt.
Vom Prinzip her sage ich doch, dass es gehen sollte, aber ich verstehe auch den Blickpunkt von johann. Es ist nun einmal ein Unterschied zwischen "Recht haben" und "Recht bekommen".
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Reisen mit Waffen...
Da möchte ich jetzt mal auch meinen Senf hinzufügen !
warum in aller Welt fährt ein Sportschütze der zuhause nicht nur die Möglichkeit der Aufbewahrung sonder auch des Schießens in "seinem verein" besitzt durch halb Deutschland zu seinem besten Kumpel ??????
Der Kumpel hat ja wohl den gleichen Weg ......und vor allem muss sich dann keiner über Irgendwas Gedanken machen uund Schießen könnte er im verein seines Kumpels Obendrein ???
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Zitat von VULogRgt10 Beitrag anzeigenDa möchte ich jetzt mal auch meinen Senf hinzufügen !
warum in aller Welt fährt ein Sportschütze der zuhause nicht nur die Möglichkeit der Aufbewahrung sonder auch des Schießens in "seinem verein" besitzt durch halb Deutschland zu seinem besten Kumpel ??????
WARUM, ganz einfach weil er das Recht dazu hat!
Er keine Schuld hat an einem Waffengesetz, was de Facto keines ist.
Ein Wust von Abänderungen, Gummiparagraphen und widersprüchlichem
Durcheinander. Man steht permanent mit einem 3/4 Bein im Knast als legaler Waffenbesitzer.
Man muß den Gaul nicht von hinten aufzäumen, sondern mal fragen, warum ist das so?
70 Jahre nach Kriegsende haben wir als einziges Land der Welt immer noch keine Verfassung! - Ein Unding!
Ein als Provisorium von alliierten Feinden geschaffenes "Grund-Gesetz"!
Ein Scherbenhaufen! Das WG dto.
Was dabei rauskommt sieht man hier.
Es gibt keine klaren Linien, Strukturen. Man kann machen was man will, man ist immer irgendwie schuldig! Der Nazi-Paragraph:"Gefahrenabwehr", ist immer noch in Kraft. Ansonsten liegt es im "Ermessen" des Beamten.
Mehr geht schon nicht mehr.
Deutschland hat die meisten Vorbestraften in Relation zu seiner Bevölkerung weltweit.
Die meisten Leute verstoßen ständig gegen Gesetze, ohne es überhaupt zu wissen.
So, zurück zum Thema.
Hotelzimmer, habe ich einen kleinen Handkoffer aus Leder dabei, darin Wäsche für ein WE, ein Herren-Accessoire mit Zahnbürsten, Rasierer und Waffe ungeladen. Magazine 2, am Mann. Munition kaufe ich am Stand.
Koffer abgeschlossen bei mir unterm Tisch, zwischen den Beinen.
Schwierigkeiten gab´s noch nie.
Meine Lösung, nach bestem Wissen und Gewissen.
Garantiert auch falsch.
Schönes WE,
Mountain ...Zwei Dinge sind der Waffe Feind: "Rost und Politiker!"
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Zitat von MountainGun45LC Beitrag anzeigen70 Jahre nach Kriegsende haben wir als einziges Land der Welt immer noch keine Verfassung! - Ein Unding!
Ein als Provisorium von alliierten Feinden geschaffenes "Grund-Gesetz"!
Ein Scherbenhaufen! Das WG dto.
Wir haben das Grundgesetz, welches übrigens parlamentarisch schon längst abgenickt wurde. Da wir eine parlamentarische Demokratie haben, hat das die gleiche Relevanz als wenn das Volk abgestimmt hätte.
(Ich hätte dennoch gerne mehr direkte Demokratie bundesweit und hätte gerne über das noch nicht ausgehölte Grundgesetz abgestimmt)
Und was mir bei dir nicht gefällt: Du verbreitest die Unwahrheit. England, bzw GB hat keine Verfassung und das schon seit Jahrhunderten. Hier greifen Magna Carta und viele weitere Gesetze und dennoch läuft das Land auch ohne Verfassung.
Wie auch immer:
Warum soll einer zu mir fahren, wenn es viel praktischer ist, zu ihm zu fahren, um mit ihm die dortigen Vereine zu erkunden und vllt ihn an den Schießsport heranzuführen. Jemanden mit Ahnung dabeizuhaben kann viel helfen.
Auch: Das Gesetz gibt es her und es kann defintiv sinnvoll sein!
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