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Kauf im Ausland über EGun

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    Kauf im Ausland über EGun

    Moin,
    mal ne blöde Frage von einem Anfänger: Wenn ich bei EGun was kaufen möchte (EWB Pflichtig) und der Verkäufer ist im Ausland (z.B. Frankreich), was muss man hin schicken (Kopie WBK ? Denke schon. Euroschein EU Anlage 21 ?)

    Hat jemand erfahrung mir den Abläufen von den Papieren ? Zoll ?

    Vielen Dank im Vorraus

    Motti

    #2
    Zitat von Motmeister23 Beitrag anzeigen
    Moin,
    mal ne blöde Frage von einem Anfänger: Wenn ich bei EGun was kaufen möchte (EWB Pflichtig) und der Verkäufer ist im Ausland (z.B. Frankreich), was muss man hin schicken (Kopie WBK ? Denke schon. Euroschein EU Anlage 21 ?)

    Hat jemand erfahrung mir den Abläufen von den Papieren ? Zoll ?

    Vielen Dank im Vorraus

    Motti
    Hi. Hab vor einiger Zeit mal meine Vektor nach Dänemark verkauft. (Ist allerdings "die andere Richtung" ;-)

    Ging über einen Händler. Ich denke für einen Privatmann ist das Brimborium zu aufwändig.

    Hier lesen aber einige mit einer Handelslizenz mit. Denke Hilfe ist nicht fern.

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      #3
      Hoffentlich ! Wollte ein Walther GSP Gewehr Umbausatz aus Frankreich kaufen.

      Kauf in Deutschlad kennt man ja (WBK orginal oder Kopie, Behörden Tele.Nr. etc.) aber bei käufen AUS dem Ausland bin ich "Novize"

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        #4
        Ist im Prinzip recht einfach. Zu der zuständigen Erlaubnisbehörde fahren und eine Verbringungserlaubnis nach vorheriger Prüfung der waffenrechtlichen Berechtigung die vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedstaates (BRD) beantragen. Auf diesem Vordruck sind alle relevanten Daten zu erfassen und auszufüllen.

        Nach Zahlung von 10,23EUR Gebühr hat man in Deutschland i.a.R. ein Jahr Zeit (Datum der Gültigkeit) um die Feuerwaffe in das Geltungsgebiet der BRD zu verbringen oder verbringen zu lassen.

        Das Original wird an den Überlasser/Verbringer gesendet, der nun seinerseits eine Verbringungserlaubnis aus seinem EU-Mitgliedsland beantragt. Beide Originale begleiten die Waffe!

        Da waffenrechtlich keine "Einfuhr" mehr stattfindet, sondern lediglich innerhalb der EU-Grenzen eine Verbringung bzw. eine Mitnahme erfolgt, spielt der Zoll fiskalisch originär keine Rolle mehr. Sollte trotzdem der Verbringer in eine Kontrolle geraten, so sind die entsprechenden Dokumente vorzuweisen. Zu beachten ist weiter, dass einige EU-Länder unterschiedliche Gültigkeitsdauern haben. Rumänien bespielsweise erteilt nur eine 3 monatige Gültigkeit.

        Gruß
        Zuletzt geändert von Wing-Mike; 01.04.2014, 12:50.

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          #5
          Herzlichen Dank

          Formulare, Formulare......Mann,Mann,Mann

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