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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland
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Zitat von P88 Beitrag anzeigen
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWenn du Vorschläge brauchst (natürlich mit guter Begründung), dann schicke ich dir welche per PN. Wie sieht's aus?Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
Simo Häyhä
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWeil von den mehr als 1 Millionen Legalwaffenbesitzern rund 99% ihren Arsch nicht hochbekommen haben!!!
(@P88: die große Schrift ist nicht an dich adressiert, sondern ich bringe damit nur meinen unendlichen Frust über die Apathie der Legalwaffenbesitzer zum Ausdruck.)
..............
Jedenfalls frustet es mich und macht mich fassungslos!
darum habe ich die schriftgrösse von 5 auf 6 geändert !!
Zitat von CAG Beitrag anzeigen...... Es macht eh schon keinen Spaß mehr, wenn man es unter Zwang tun muss, nur damit morgen nicht das Amt vor der Tür steht und neugierig fragt, wieso man mal ein paar Monate nicht geknallt hat... wo ist da der Spaß ?
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWenn du Vorschläge brauchst (natürlich mit guter Begründung), dann schicke ich dir welche per PN. Wie sieht's aus?
UND NOCHMAL ! ....wegen regen zulauf !
Zitat von P88 Beitrag anzeigen......dann lasst uns vorschläge sammeln....welches thema .....als petition ausarbeiten .....
vielleicht gibt es ja dringendere probleme und wünsche als das recht auf einen waffenschein - begründung SV !??
was denkt ihr darüber ?
WER HAT VORSCHLÄGE !?!
noch einen angenehmen restsonntag an alle !
helmut"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
www.prolegal.de
www.german-rifle-association.de
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Zitat von Borovik Beitrag anzeigen...und los geht's...Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWeißt du, Borovik, ... Nur kann mich niemand dazu zwingen, dass ich mich weiterhin mit dir auseinandersetzen muss.
Zum Glück gibt es in diesem Forum eine nette Funktion, die es mir ermöglicht, deinen Mist nicht mehr lesen zu müssen, nennt sich "Ignorier-Liste".
Travis kennt sie schon, weil mich sein Möchtegern-Ghettogangsta-Gelaber schon gestört hat, als er hier noch ganz frisch war.
Und mit der darfst du jetzt auch Bekanntschaft machen, viel Spaß.
War aber 'n kurzer Spaß, Borovik
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen@ Borovik, in Bezug auf Beitrag #479:
Da ist der BESTE Vorschlag, den ich bisher von dir gehört habe!
Wenn du Vorschläge brauchst (natürlich mit guter Begründung), dann schicke ich dir welche per PN. Wie sieht's aus?Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html
Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte
2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin
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@ Borovik
Wie ist es? Wer macht mit?
Mir wären zwar Aktionen für die komplette Abschaffung eines Bedürfniszwangs für den Erwerb
(nicht das Führen!) von Schußwaffen lieber, aber wenn da keiner mitzieht,
bin ich natürlich im Rahmen meiner Möglichkeiten auch hier dabei.
Schließlich ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.
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Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenMir wären zwar Aktionen für die komplette Abschaffung eines Bedürfniszwangs für den Erwerb
(nicht das Führen!) von Schußwaffen lieber, aber wenn da keiner mitzieht.....
Zitat von Borovik Beitrag anzeigenWenn euch das Thema SV als Bedürfnis so am Herzen liegt, wieso reichen wir nicht eine entsprechende Petition i.S.d Art. 17 GG direkt in den Bundestag ein?
Die Petition können wir öffentlich einreichen, auf diese Weise eröffnen wir gleichzeitig ein Diskussionsforum der gesamten Gesellschaft.
Fraglich ist zunächst, wollt ihr euch darauf einlassen und was konkret wird gefordert (Änderung im Bereich des Bedürfnisses, Aufbewahrung, Trageerlaubnis usw...).
Wie ist es? Wer macht mit?
Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigenbin ich natürlich im Rahmen meiner Möglichkeiten auch hier dabei.
Schließlich ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach.
was würdest du dem bundestag zur änderung vorschlagen wollen!?
wenn ich falsch liege...ziehe ich die frage zurück !
servus ! helmut"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
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@ Borovik:
Meine Vorschläge:
1. Die Petition sollte erneut beinhalten, dass die PKS nach legalen und illegalen Waffen aufgeschlüsselt wird. Die Polizei muss verpflichtet sein, diese Informationen preiszugeben.
Über den Sinn und Zweck wurde hier ausführlich diskutiert, daher brauche ich das, glaube ich, nicht weiter zu begründen. Eine Aufschlüsselung der PKS nach legal und illegal würde diese jedenfalls auf europäische Standards anheben, wie in dem Gunology-Leitfaden der GRA ausführlich beschrieben wurde.
2. sollte die Petition beinhalten, dass Langwaffen, die nicht deliktrelevant sind , so wie in Österreich bedürfnisfrei erworben werden können.
Als nicht deliktrelevante Langwaffen habe ich vor allem Flinten aller Art im Sinn. Repetierbüchsen und Selbstladebüchsen könnte man in weiteren Schritten dazunehmen, wenn sich zeigt, dass die Liberalisierung nicht zu mehr Missbrauch führt.
Ich würde es so ähnlich handhaben, wie in Österreich. In einem ersten Schritt werden Einzelschuss- und Bockflinten bedürfnisfrei, dann im zweiten Schritt, wenn alles gut geht, Repetierbüchsen und wenn DANN im dritten Schritt immer noch kein Chaos ausgebrochen ist, Selbstladebüchsen. Bei letzteren wären wir sogar weiter als in Österreich.
Bedürfnisfrei heißt aber nicht, dass es keine Vorbedingungen für den Erwerb gibt. Der Erwerber muss älter als 18 Jahre sein, ein TÜV-Gutachten über die geistige Reife, einen Sachkundenachweis und einen Nachweis über die Aufbewahrung erbringen. Zusätzlich natürlich auch eine saubere Akte bei der Polizei. Alles kein Ding der Unmöglichkeit, aber die Hürden sind hoch genug für jemanden, der damit Unfug anrichten wollte.
3. Die Aufbewahrungsregelung sollte abgeändert werden. Weg mit den ganzen komplizierten Regelungen, wie viele Waffen in was für Schränken aufbewahrt werden dürfen, wann Überkreuzlagerung erlaubt ist und wann nicht.
Grundsätzlich sollte es den Waffenbesitzern überlassen sein, wie sehr sie ihre Waffen gegen Diebstahl schützen möchten.
Wenn einer Waffen für 10.000 Euro und mehr im Schrank hat, wird es sein ureigenes Interesse sein, diese z.B. in einem WG0- oder WGI-Schrank gut gesichert aufzubewahren.
Die strenge Regelung über die Aufbewahrung in nicht ständig bewohnten Räumen, bzw. Gebäuden sollte beibehalten werden. D.h. Schützenheime müssen ihre Waffen immer noch in WG I-Schränken aufbewahren.
4. Thema Munition und Munitionsaufbewahrung:
Die bisherigen komplizierten Regelungen (Überkreuzlagerung) entfallen alle ersatzlos.
Wer unberechtigt an Munition kommen möchte, schafft dies in der Regel ganz einfach, z.B. durch einen Ausflug über die Grenze nach Tschechien oder Österreich. In Österreich kann sämtliche Teilmantelmunition ohne WBK erworben werden, sogar KW-Munition.
Von daher sind die Aufbewahrungsregeln für Munition, wie sie derzeit bestehen, nur eine Hürde für den gesetzestreuen Waffenbesitzer. Die Inhaber von "schwarzen WBKs" kommen aber so oder so an ihre Munition.
5a. Aufhebung von §6 AWaffV.
Dieser völlig sinnfreie Paragraph schließt Kurz- und Langwaffen vom Sportschießen aus, nur weil sie über besonders kurze Läufe verfügen oder die verschossene Munition eine Hülsenlänge unter 40mm hat oder die Waffen im Bullpup-Design gebaut sind oder das Magazin mehr als 10 Schuss fasst.
WARUM??? Dieses Gesetz trägt nicht den verschiedenen Arten des Sportschießens Rechnung! Während ein Sportschütze, der statisch auf 100m schießt, natürlich ein Gewehr mit 20" Bull Barrel bevorzugen wird, sind Schützen, die IPSC schießen eher an einer führigen Waffe mit kurzem, leichtem Laufprofil interessiert. Die Schussdistanzen beim LW-IPSC liegen, soweit ich weiß, selten über 30 Meter. Da sorgt ein 16,75" Lauf nicht für mehr Präzision, als ein 10.5" Lauf. Die Waffe mit kürzerem Lauf ist aber führiger und beim IPSC geht es ja nicht wirklich um Präzision, sondern um Überhaupt-Treffer und Zeit.
5b. Wegfall der Restbestände des Anscheinsparagraphen
Es ist ein Irrtum, dass der Anscheinsparagraph vollkommen weggefallen ist. Dies zeigt z.B. der Fall des Büchsenmacher Albert, der ein AR-338 (also eine AR-Typ Selbstladebüchse im Kaliber .338 Lapua Mag.) vom BKA zugelassen bekommen wollte. Das BKA hat das Ding aber als KWKG-Material eingestuft, obwohl es sich um eine rein halbautomatische Büchse handelt!
Im ganzen restlichen Europa ist das KO-Kriterium dafür, ob eine halbautomatische Langwaffe für Zivil erwerbbar ist oder nicht, dass sie nicht Vollauto schießt und auch nicht mit einfachsten Mitteln dazu umgebaut werden kann.
Nur in Deutschland brauchen wir mal wieder sinnfreie Sondergesetze, die dafür sorgen, dass zivile Halbautomaten wie die SCAR 16/17S, Albert's AR-338 oder das Barrett M107A1 nicht von Zivilisten erworben werden können. Verstehe das, wer will.
Ich wäre also dafür, dass sich Deutschland hier mal am restlichen EU-Ausland ein Beispiel nimmt und diese sinnfreie Regelung abschafft.
6. Wegfall des §14 Abs. 2 WaffG, Erwerbsstreckungsgebot (auch 2/6-Regel genannt).
Dieses Gesetz kriminalisiert automatisch und völlig grundlos Sportschützen dadurch, dass es hinter dem Erwerb von mehr als 2 Schusswaffen pro Halbjahr bereits eine kriminelle Absicht vermutet, selbst wenn es dafür keinerlei Hinweise oder Belege gibt. Dadurch wird ein Grundprinzip des Rechtsstaates verletzt, nämlich die Unschuldvermutung.
7. Anerkennung von Selbstschutz auf dem eigenen Grund und Boden als Bedürfnis für den Erwerb von Kurzwaffen, bzw. Langwaffen. (Vorbild: Österreich).
Kurzwaffen würde ich zu Beginn nicht bedürfnisfrei stellen, aber jemand, der sich zu Hause selbst schützen möchte, sollte dies als Bedürfnis anerkannt bekommen und 3 Schusswaffen (KW und/oder LW, die keine bedürfnisfreien Waffen sind) erwerben dürfen.
Mehr fällt mir im Moment nicht ein.
Reicht dir das vorerst, Borovik?
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Ach ja, noch ein 8.er Punkt, der mir eingefallen ist:
8. Transport von Waffen in einem GEschlossenen Behältnis (Abänderung von Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Punkt 13).
Zur Zeit ist die Regelung so, dass Waffen in einem VERschlossenen Behältnis transportiert werden müssen, also mit Schloss, Kabelbinder oder sogar Klebeband umwickelt.
Die allermeisten von uns nutzen mit Sicherheit Futterale oder Taschen aus Cordura, um ihre Waffen zu transportieren.
Cordura ist kein Material, das einem Tapetenmesser lange Widerstand leisten würde.
Von daher ist die Regelung mit dem VERschlossenen Behältnis wieder so ein Gesetz-Plazebo ohne wirklichen Nutzen.
Nehmen wir mal folgendes Szenario an:
Ein Gesetzesbrecher ist an ein Futteral mit einer Schusswaffe gelangt (damit das passiert, muss vorher schon einiges schief gelaufen sein, aber das ist eine andere Geschichte).
Dieses Futteral ist mit einem Zahlenschloss oder einem Vorhängeschloss verschlossen. Frage: wird der Gesetzesbrecher sich an dem Schloss abrackern, um das Futteral aufzubekommen?
Natürlich nicht! Er wird es mit einem Tapetenmesser aufschlitzen und ist schneller an der Waffe, als ein gesetzestreuer Bürger, der erst das Schloss auffummeln müsste.
Von daher plädiere ich für eine Abänderung von Anlage 1 zum Waffg, Abschnitt 2, Punk 13.
"13. ist eine Schusswaffe [...] nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem GEschlossenen Behältnis mitgeführt wird."
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigen@ Borovik:
Meine Vorschläge:
1. Die Petition sollte erneut beinhalten, dass die PKS nach legalen und illegalen Waffen aufgeschlüsselt wird.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen2. sollte die Petition beinhalten, dass Langwaffen, die nicht deliktrelevant sind , so wie in Österreich bedürfnisfrei erworben werden können.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenBedürfnisfrei heißt aber nicht, dass es keine Vorbedingungen für den Erwerb gibt.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen3. Die Aufbewahrungsregelung sollte abgeändert werden. Weg mit den ganzen komplizierten Regelungen, wie viele Waffen in was für Schränken aufbewahrt werden dürfen, wann Überkreuzlagerung erlaubt ist und wann nicht.
Grundsätzlich sollte es den Waffenbesitzern überlassen sein, wie sehr sie ihre Waffen gegen Diebstahl schützen möchten.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen5a. Aufhebung von §6 AWaffV.
Dieser völlig sinnfreie Paragraph schließt Kurz- und Langwaffen vom Sportschießen aus, nur weil sie über besonders kurze Läufe verfügen oder die verschossene Munition eine Hülsenlänge unter 40mm hat oder die Waffen im Bullpup-Design gebaut sind oder das Magazin mehr als 10 Schuss fasst.
WARUM???
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen5b. Wegfall der Restbestände des Anscheinsparagraphen
Es ist ein Irrtum, dass der Anscheinsparagraph vollkommen weggefallen ist. Dies zeigt z.B. der Fall des Büchsenmacher Albert, der ein AR-338 (also eine AR-Typ Selbstladebüchse im Kaliber .338 Lapua Mag.) vom BKA zugelassen bekommen wollte. Das BKA hat das Ding aber als KWKG-Material eingestuft, obwohl es sich um eine rein halbautomatische Büchse handelt!
Im ganzen restlichen Europa ist das KO-Kriterium dafür, ob eine halbautomatische Langwaffe für Zivil erwerbbar ist oder nicht, dass sie nicht Vollauto schießt und auch nicht mit einfachsten Mitteln dazu umgebaut werden kann.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen6. Wegfall des §14 Abs. 2 WaffG, Erwerbsstreckungsgebot (auch 2/6-Regel genannt).
Zitat von Vincent Beitrag anzeigen7. Anerkennung von Selbstschutz auf dem eigenen Grund und Boden als Bedürfnis für den Erwerb von Kurzwaffen, bzw. Langwaffen. (Vorbild: Österreich).
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenAch ja, noch ein 8.er Punkt, der mir eingefallen ist:
8. Transport von Waffen in einem GEschlossenen Behältnis (Abänderung von Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 2, Punkt 13).
Zur Zeit ist die Regelung so, dass Waffen in einem VERschlossenen Behältnis transportiert werden müssen, also mit Schloss, Kabelbinder oder sogar Klebeband umwickelt.
Die allermeisten von uns nutzen mit Sicherheit Futterale oder Taschen aus Cordura, um ihre Waffen zu transportieren.also die meisten von UNS und auch ich haben anständige koffer mit zahlenschloss und das finde ICH auch gut so und vernünftig ! ......die munition könnte da auch rein...!
so ein stofftäschchen hab´ ich auch...für mein DIANA luftgewehr !........
ansonsten ! ....nicht verkehrt soweit !
ungeklärter, spontaner gedanke und zur freien diskussion ....die sportschützen, jäger gehen ja dann in die punkte 2 und 7 auf ! sollte man da unterschiede machen, also braucht jemand der sich nur auf selbstschutz AT HOME beruft ähnliche stückzahlen wie ein aktiver sportschütze, jäger usw....wie lösen das die österreicher ? was meint ihr ?
grüsse !
helmut"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
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@P88
hallo tom ! ....versteh´s grad nicht....!
komplett entfällt.
Also statt für Anerkennung neuer Bedürfnisse zu streiten, diese sinnlose Hürde
ganz abzuschaffen.
@Vincent
Klingt gut. Wenn ich trotzdem ein bischen 'rummeckern darf:
Punkt 1.
D'accord. Jedenfalls wenn es möglich ist gescheiterete Petitionen
nochmals einzureichen. Das müssten die rechtlich Bewanderten hier klären.
Punkt 2.
Warum so zaghaft? Wenn schon, dann kein Bedürfniszwang für alles was man auf die neue gelbe WBK bekommt.
Punkt 3.
Bin ich nicht so ganz einverstanden.
Sichere Aufbewahrung ist nun einmal ein wichtiger Punkt im sicheren Umgang mit Schußwaffen.
Allerdings stimme ich zu daß die jetzige Regelung übermäßig komplizert ist ohne besseren Schutz zu gewähren.
Mein Vorschlag:
Waffen sind in Sicherheitsbehältnissen min. Klasse B oder gleichwertig aufzubewahren.
Munition kann zusammen mit den Waffen oder getrennt wie bisher in einem Schrank mit
Riegelschloß aufbewahrt werden.
Bei Langwaffen mit Zylinderverschluß ist die Aufbewahrung des Verschlußzylinders im
Schrank ausreichend.
Punkt 4.
Dafür, siehe oben.
Punkt 5.
Dafür.
Punkt 6.
Aber so was von dafür. Auch wenn mein Geldbeutel eher dagegen ist.
Punkt 7.
Auch dafür, allerdings macht mir die Formulierung 'eigener Grund und Boden' Probleme.
Die Regelung soll ja auch für angemietete Objekte gelten oder die Wohnungen Dritter mit
deren Zustimmung.
Punkt 8.
Dafür, aber wäre das folgende Formulierung nicht einfacher:
Waffen sind so zu transportieren, daß sie mit drei einfachen Handgriffen
nicht geladen in Anschlag gebracht werden können.
Meinetwegen noch zusätzlich für die Bedenkenträger: Magazine sind geleert zu transportieren.
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@ P88:
Zum Punkt Aufbewahrung:
Ich würde sagen, gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe bereits ab B-Schrank.
Die Dinger sind schon so massiv, da braucht man einige Zeit, um selbst mit einem Trennschleifer da durchzukommen.
Und wie gesagt: wer Munition haben will, der bekommt sie ohne viel federlesen jenseits der Grenze oder macht sie sich selber (auch mit Pulver von jenseits der Grenze).
Zu §6 AWaffV:
Nicht wirklich. Eine 10.5" AR-15 kann ich trotzdem nicht verdeckt tragen, auch wenn der Lauf sehr kurz ist. Und ein MP5K-Klon zählt bereits als Kurzwaffe.
Man kann ja die Einordnung beibehalten, dass alles, was über 60cm Gesamtlänge eine Langwaffe und alles darunter eine Kurzwaffe ist. Mehr brauchts eigentlich nicht.
Was die Kurzwaffen angeht, könntest du Recht mit dem verdeckten Tragen haben. Aber dann frage ich mich, warum wiederum Jäger so kurzläufige Kurzwaffen besitzen dürfen? Auch hier sehe ich wiederum eine Verletzung des rechtsstaatlichen Grundprinzips der Unschuldsvermutung: könnte ja sein..., würde passieren, etc. pp.
Waffenschein und Führen habe ich jetzt vorerst einmal hinten an gestellt: in erster Linie sollte der seit Jahrzehnten laufenden Waffenrechtsverschärfung mal ein Riegel vorgeschoben und die Waffenbesitzer in die Offensive gehen, nämlich Liberalisierung in manchen Punkten fordern.
Immer Schritt für Schritt.
Zum Thema Transport:
Also ich habe für meine Langwaffen keinen Koffer, so wie die meisten Jäger mit Sicherheit keinen haben. Die Dinger sind unpraktisch, klobig und schwer. Ein Futteral dagegen ist leicht und handlich.
Auch für meine Pistolen und Revolver habe ich eine Tasche aus Cordura, weil ich keine Lust habe, mich dumm und dusslig zu schleppen.
Von daher sehe ich durchaus gründe dafür, warum man aus "verschlossen" ein "geschlossen" machen könnte.
In Österreich ist es übrigens auch so, dass weder Waffen, noch Munition VERschlossen transportiert werden müssen, sondern nur GEschlossen.
Bzgl. der Frage, wie das die Österreicher gelöst haben:
in Österreich bekommt man, wie schon etliche Male vorher erläutert, eine WBK mit dem Bedürfnis, sich zu Hause verteidigen zu dürfen.
Regulär werden dafür zwei freie Plätze in die WBK eingetragen, die der WBK-Inhaber mit Kategorie B Waffen auffüllen kann. Kat. B-Waffen sind in Österreich Selbstladebüchsen und alle Kurzwaffen mit Ausnahme derer, die Kat. A, also Kriegsmaterial, sind. Pumpflinten sind in Österreich übrigens auch Kat. A.
Mir persönlich wäre es egal, ob Home Defencler eine Kontingentbeschränkung bekommen, oder nicht. Ich bin eher für nicht, weil es keinen Sinn machen würde.
Einer, der seine WBK als Home Defencler bekommt, kann ja ohne weiteres noch Sportschütze werden und dann könnte er ohnehin noch zwei weitere Kurzwaffen und drei weitere halbautomatische Langwaffen bekommen, nach derzeit geltender Rechtslage. Als Jäger z.B. kann man ohne weiteres 4 Kurzwaffen und (natürlich) eine unbegrenzte Zahl an Langwaffen bekommen. Zwei Kurzwaffen sind für den Fangschuss, die zwei anderen zum sportlichen Schießen. Beides ist getrennt voneinander zu betrachten.
Also warum nicht gleich zulassen, dass es keine Begrenzung mehr gibt, egal für wen (SpoSchü, Jäger, Home Defencler, etc.).
Mit sind 1000 Kurzwaffen in der Hand eines gesetzestreuen Bürger lieber, als auch nur eine illegale Schusswaffe in den Händen eines Verbrechers.
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Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen@P88
Meine Forderung wäre (neben Anderen) daß ein Bedürfniszwang beim Waffenerwerb
komplett entfällt.
Also statt für Anerkennung neuer Bedürfnisse zu streiten, diese sinnlose Hürde
ganz abzuschaffen.
was wäre deine meinung zu meinen gedanken zur stückzahl...also der fall bedürnisse fallen flach, waffenbesitz für zuverlässige bürger wird beschlossen. sollte man da irgendetwas an der menge regeln oder widerspricht das dem liberalen ansatz ?
beste grüsse !"Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
Gustav Heinemann
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www.german-rifle-association.de
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Zitat von P88 Beitrag anzeigenverstehe ! und gerne dafür ....damit wäre auch der waffenschein wegen SV vom tisch !
was wäre deine meinung zu meinen gedanken zur stückzahl...also der fall bedürnisse fallen flach, waffenbesitz für zuverlässige bürger wird beschlossen. sollte man da irgendetwas an der menge regeln oder widerspricht das dem liberalen ansatz ?
beste grüsse !
Wie gesagt, Waffenschein und SV-Führen ist für mich nicht vom Tisch, sondern nur aufgeschoben. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben.
Oben habe ich geschrieben: Eine Kontingentbegrenzung ist unsinnig. Erstens spiegelt sie den Gedanken von "So wenig Waffen wie möglich im Volk" wieder. Auf diesem Ansatz basiert das NS Waffengesetz von 1938 und auf dem fußt leider auch das heutige WaffG.
Zweitens verletzt eine Kontingentbegrenzung das Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung, denn der Gesetzgeber vermutet, ohne dass er irgendeinen Beweis dafür liefern könnte, dass ein Schütze, der mehr als 4 Waffen pro Jahr kauft, irgendetwas kriminelles plant. Wieso denn?
Wenn derjenige etwas kriminelles planen würde, dann würde doch bereits die erste Waffe reichen, oder etwa nicht?
Also weg mit dem Unfug von Kontingentbegrenzung und dem Erwerbsstreckungsgebot! Erstes gilt ja jetzt schon nicht für Waffen, die in der Gelben WBK eingetragen werden.
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenWie gesagt, Waffenschein und SV-Führen ist für mich nicht vom Tisch, sondern nur aufgeschoben. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben.
Zitat von Vincent Beitrag anzeigenOben habe ich geschrieben: Eine Kontingentbegrenzung ist unsinnig.....wenn ich´s mir so durchlese.....schlecht was dagegen vorzubringen !
was sagt unser berliner freund und schütze des scharfen schusses dazu ?
bis 0400 im internet unterwegs sein und dann nicht aus den federn kommen !!.......
nur ein scherzgen !! .....aber wat meenste !?Zuletzt geändert von P88; 12.01.2014, 15:11."Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
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