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Der Waffenschrank

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    #16
    In meinem A Schrank (Kaufdatum im Nov. 2012) steht zwar das VDMA Kleberchen aber von max. 3 Waffen steht nichts drin (Obwohl für 3 Waffen angeboten). Mach ich den Schaumgummihalter raus, passen auch locker 5 rein. Bei einem B Würfel gibt es die Begrenzung auf 1, 2 oder 3 Waffen auch nicht. Nur ab 5 KW eben das Gewicht oder die Verankerung. Diese Vorschrift gibt es beim A Schrank aber nicht.

    Allerdings ist es so eine Sache, einen SB auf einen "Fehler" hinzuweisen. Das kann gut oder schlecht ausgehen. Vielleicht ist ein neuer Schrank doch der beste Tipp.

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      #17
      Ist nicht die Frage eher, ob der Hersteller den Schrank für die Anzahl Waffen X hat zertifizieren lassen, oder vielleicht doch eher erfolgte die Zertifizierung "nur" gemäß einer bestimmten Klasse und die Angaben zur Anzahl der Waffen erfolgt nur als Detail zum Tresor, dem Käufer gegenüber?

      Darüber hinaus heißt Klasse A B 0 I doch nur, wie lange man mindestens benötigt, um den Tresor zu öffnen.
      Dafür ist es doch völlig unrelevant, wie viele Waffen sich im Tresor befinden.

      Zumal darüber hinaus doch die Tresore einer Baureihe - abgesehen von den Maßen und aufgrund der Tür Größe mit ggf. mehr Zapfen - quasi 100 % identisch aufgebaut sind.

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        #18
        Ja das ist ja hier die Frage.

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          #19
          Wenn ich bei Bildern von Waffenschränken die angegebene Zahl der Waffen sehe, dann sehe ich die immer schön aufgereiht und dann ist tatsächlich kein Platz mehr für eine weitere Waffe. Ein WS hätte aber noch genug Platz. Jetzt ist die Frage, warum limitiert der Hersteller: weil optisch nicht mehr Waffen rein passen oder wegen einer (angeblichen) Zertifizierung. Wie gesagt steht bei mir A Schrank mit VDMA nach... und nichts von Menge der zu verstauenden Waffen (die VDMA sagt nichts über die Menge aus).

          Mit Sicherheitsrelevanz hat das Ganze nichts zu tun. Ein siebener Schrank ist nicht wesentlich schwerer als ein Fünfer und weißt keine anderen Sicherheitsmechanismen auf. Erst Nuller oder Einer besitzen eine andere Sicherheitsstufe.

          Anderes Beispiel ist: dieser Tresor erlangt seine Sicherheisstufe erst bei Verankerung. Das bezieht sich aber lediglich auf die Höhe der Versicherung und nicht auf das WaffG.

          @17550,

          die haben ja noch nicht mal mehr oder dickere Zapfen. Die sind nur Breiter.

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            #20
            Die Anzahl Langwaffen für die ein A-Schrank "gemacht" ist, hängt nach meiner Beobachtung nur mit der Anzahl der Schaumstoff-Gewehrhalter im Inneren zusammen. Und sonst nichts.
            Also reines "Pi mal Daumen" wieviel tatsächlich reinpasst. Ein PSG mit breitem Schaft und abstehendem Kammergriff ist halt breiter als ein Unterhebler.

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              #21
              Zitat von Thomas223 Beitrag anzeigen
              Die Anzahl Langwaffen für die ein A-Schrank "gemacht" ist, hängt nach meiner Beobachtung nur mit der Anzahl der Schaumstoff-Gewehrhalter im Inneren zusammen. Und sonst nichts.
              Also reines "Pi mal Daumen" wieviel tatsächlich reinpasst. Ein PSG mit breitem Schaft und abstehendem Kammergriff ist halt breiter als ein Unterhebler.
              Und wieviel stellst Du dort hinein ?

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                #22
                Maximal 10, wie es im WaffG drinsteht. Und nur soviele dass man die Tür noch zukriegt.

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                  #23
                  Ja, UHRen, schön nebeneinander (ohne Kratzer zu riskieren), passen in einen 3er mindestens 5.

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                    #24
                    Zitat von dakota Beitrag anzeigen
                    Bis zu zehn Langwaffen in einem Schutzbehältnis der alten Klasse A, das ist richtig. Wenn aber der Hersteller des Behältnisses die Menge auf 7 begrenzt hat, so ist dies zu beachten und hat Vorrang. Der Hersteller kann die Anzahl weiter begrenzen, das kann, muss aber nicht, mit den Platzverhältnisses zusammen hängen. Im Übrigen ist es so, dass es die Schutzklasse A seit etwa 18 Jahren offiziell nicht mehr gibt. Die Zulassung wurde damals durch die VDMA zurück gezogen. Genau betrachtet, gibt es eigentlich nur noch die Widerstandsgrade nach DIN/EN 1143-1. Und hier eben die Grade 0 und 1. Da aber die meisten Schränke noch nach VDMA klassifiziert sind, hält man daran fest.
                    Der Gesetzgeber hat erstmals mit Wirkung vom 1. April 2003 konkrete Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen festgelegt und diese Anforderungen mit Wirkung vom 1. Dezember des selben Jahres weiter präzisiert. Demnach genügt für die Aufbewahrung von bis zu zehn erlaubnispflichtigen Langwaffen ein Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A gem. VDMA 24992 (Stand Mai 1995) entspricht.

                    Das Einheitsdatenblatt VDMA 24992 wurde am 31. Dezember 2003 ersatzlos zurückgezogen. Trotzdem werden bis heute Sicherheitsbehältnisse hergestellt die diesen Anforderungen entsprechen.


                    Da es der Gesetzgeber nicht privaten Organisationen überläßt über die Zulässigkeit von Aufbewahrungsbehältnissen für Waffen zu entscheiden, dürfen Sicherheitsbehältnisse der Sicherheitsstufen A und B auch zukünftig für die Aufbewahrung von Waffen verwendet werden. Auf das Herstellungsdatum kommt es nicht an. Soweit Hersteller eine Mengenangabe z.B. "für bis zu 7 Langwaffen" machen, ist dies eine reine Produktbeschreibung, keine waffenrechtlich bindende Klassifizierung.


                    Für den Fragesteller bedeutet dies: Er darf in seinem A-Schrank bis zu zehn erlaubnispflichtige Langwaffen aufbewahren, die anderslautende Anpreisung des Herstellers ist ohne Bedeutung. Seine Behörde darf Nachweise über die sichere Aufbewahrung verlangen. Ergibt z.B. eine Nachschau, dass neben den sieben tatsächlich im Besitz des Fragestellers befindlichen Waffen noch ausreichend Platz für ein bis drei Langwaffen ist, so ist das Ermessen der Behörde erschöpft.
                    Zuletzt geändert von Frodo; 01.12.2013, 12:29.

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                      #25
                      Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
                      Soweit Hersteller eine Mengenangabe z.B. "für bis zu 7 Langwaffen" machen, ist dies eine reine Produktbeschreibung, keine waffenrechtlich bindende Klassifizierung.

                      Ergibt z.B. eine Nachschau, dass neben den sieben tatsächlich im Besitz des Fragestellers befindlichen Waffen noch ausreichend Platz für ein bis drei Langwaffen ist, so ist das Ermessen der Behörde erschöpft.
                      Und genau das ist falsch. Wie ich bereits vorher schrieb:

                      Grundsätzlich ist vom Gesetz her die Unterbringung "bis zu" geregelt. Hat der Hersteller den Schrank als solchen für "maximal 7" zertifiziert und man packt mehr rein, geht das über das hinaus, was der Hersteller hat zertifizieren lassen und der Schrank verliert theoretisch seine Zertifizierung, quasi wie bei einer ABE. Die Schutzklassen treffen nur eine Aussage über Verriegelung, Wandstärke, Schließsystem, etc.
                      Die Zertifizierung nach VDMA wurde und wird durch die Hersteller selber durchgeführt (wie z.B. beim CE-Zeichen), sie bestätigen damit, dass der Schrank TECHNISCH den Sicherheitserfordernissen entspricht. Damit seinerzeit kein Hersteller auf die Idee kam, einen 5m2 großen A-Schrank für 100 Langwaffen herzustellen, wurde ein A-Schrank per Gesetz auf MAXIMAL 10 LW begrenzt. Beschreibt ein Hersteller, seinen Blechschrank als für maximal 7 LW ausgelegt, dann bewegt er sich innerhalb der rechtlichen Beschränkung und kann dies tun.

                      Warum er dies tut und ob es einen baugleichen Schrank ohne herstellereigene Beschränkung gibt, ist in diesem Falle nicht von Belang. Der Hersteller hat mit der Beschränkung auf 7 LW die Zertifizierung verbunden. Eine reine Marketingaussage läge vor, wenn der Hersteller es empfohlen hätte. Auch auch dann wäre, lieber Herr Frodo, das Ermessen der Behörde nicht erschöpft. Der SB kann jederzeit eine abweichende Aufbewahrung genehmigen. Dies gilt übrigens auch für nicht klassifizierte Wertschränke, beispielsweise ehemalige Tresore der Post oder der amerikanischen Besatzungstruppen.

                      Allerdings, ich gebe zu, dass ich mich in einem Punkt geirrt habe. Es sind seit Entzug der Typen A und B nach VDMA doch erst 10 Jahre vergangen. Kinners, was die Zeit vergeht.

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                        #26
                        Aber werden nach VDMA Tresore oder Waffenschränke zertifiziert?

                        Bzw. gibt es doch auch A / B Tresore, die als Tresore - nicht als Waffenschränke hergestellt und beworben werden!?

                        In diese dürfte man demnach gar keine Waffen lagern?

                        Deswegen scheint es mir als Laie logischer, dass für die Mengenbegrenzungen die aus dem Waffenbesitz herangezogen werden, nicht die Herstellerangaben.

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                          #27
                          Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                          Aber werden nach VDMA Tresore oder Waffenschränke zertifiziert?
                          Bzw. gibt es doch auch A / B Tresore, die als Tresore - nicht als Waffenschränke hergestellt und beworben werden!?...
                          Das Einheitsdatenblatt VDMA 24992 Stand Mai 1995 ist eine Bauvorschrift. Definiert werden der Wandaufbau, die Stahlblechstärke, das Sicherheitsschloss, die Riegel und die Schlosspanzerung. Schrankgewichte, Waffenhöchstzahlen, Abreisssicherungen u.ä. werden nicht definiert. Unterschieden wird nur nach Behältnissen für die freie Aufstellung, Wand-Einbau- und Möbel-Einsatz-Schränken.

                          Ob ein Behältnis als Waffenschrank oder Tresor beworben wird ist waffenrechtlich bedeutungslos. Es kommt nur darauf an, ob das Behältnis so beschaffen ist, wie es die Bauvorschrift vorschreibt.

                          Aufbruchsversuche wie bei Behältnissen mit Widerstandsgrad gibt es nicht, auch keine Abnahme, keine Prototypen- Baumuster- oder Modellprüfung, kein Zertifizierungsverfahren oder Ähnliches. Der Hersteller bescheinigt lediglich selbst, dass das Behältnis in seinem Aufbau den Anforderungen des Einheitsdatenblattes VDMA 24992 Stand Mai 1995 entspricht.

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                            #28
                            Ob nun Tresor, Waffenschrank, Sicherheitsbehältnis oder wie auch immer. Es gibt keine Abgrenzungen zwischen den Begriffen. Wichtig ist die Klassifiezierung, wie Frodo schon richtig schreibt. Allerdings ist hierbei interessant, dass der Gesetzgeber zwischen den "neuen" Zertifizierungen als Widerstandsgrad und den alten nach VDMA als Schutzklasse auch sprachlich stark unterscheidet.
                            Und man darf nicht vergessen, dass es dutzende solcher Klassifizierungen gibt. Man denke nur an Bauvorschriften für Brandschutzbehältnisse oder magnetische Abschirmung, etc.
                            Meiner Meinung nach hätte man die alten Klassen A und B auslaufen lassen sollen, das ganze ist doch überholt. Und einen A Schrank zu knacken nicht wirklich ein Problem. Das sieht dann bei einem SChrank des Grades 0 anders aus.

                            Gruß,
                            Dakota

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                              #29
                              Mit welcher Begründung, sollte A und B auslaufen ???

                              Menschen mit krimineller Energie lassen sich doch ob A, B oder S1, N,0 Zertifizierung usw. doch nicht wirklich abschrecken,oder?
                              Zumindest hat der Einbrecher es ja schon ins Haus geschafft !

                              Mit Autodieben ist es nicht anders, bzw. die Kreativität kennt keine Grenzen.
                              Hier werden Autos mit zig Sicherungssystemen ausgestattet.

                              Und was nützt es? Nach der Auslieferung von Neufahrzeugen an den Endkunden, kann man die Uhr danach stellen, wann der erste Besitzer heulend auf der Wache steht....weil er sein 60.000 € +/- Auto vermisst (das wohl gerade gen Osten unterwegs ist, bzw. irgendwo schon in Einzelteile zerlegt wird).

                              Der selbe Schwachsinn den man uns mit Armatix versucht einzureden.
                              Triebel Online Shop für Jäger und Sportschützen Top Marken ? Über 10.000 Artikel ? Büchsenmacher ? Seit 1915 in Berlin.



                              Mein pers. Fazit: Die Abschaffung nicht befürworten...... und Einbrecher wie anno :bernhard: am Marktplatz "Teeren und federn"


                              Und die Diebstähle von Waffen sind sicherlich in der Statistik auch nur im Promillebereich.....
                              Zuletzt geändert von Sonnengott; 02.12.2013, 01:07.

                              Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                              «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                              "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                              „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                                #30
                                Hoffentlich wissen auch die iLWB, wie sie ihre Waffen aufbewahren müssen.
                                MfG aus der schönen Pfalz

                                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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