Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Zeigt her eure Halbautomaten schön in Szene gesetzt
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Nix, das hat mir nur gezeigt das man unter Umständen auch mal die Paragraphen in so nem Text googeln sollte.
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenGenau,...es besagt, §6 AWaffV ist einzuhalten.....
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Zitat von scorpac Beitrag anzeigenMal davon abgesehen das in der BDS Sportordnung auch steht das man beim Training von dieser abweichen kann..
Die folgendes besagt:
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Zitat von Vincent Beitrag anzeigenDas hatten wir hier schon einmal an anderer Stelle.
Darauf gab es die Antwort, dass der Besitz der Waffen das Bedürfnis Sport oder Jagd (oder Sammeln) voraussetzt. Ist das Bedürfnis Sport, kann nur nach sportlichen Richtlinien auf dem Stand geschossen werden. Wird nicht sportlich geschossen, wird die Bedürfnispflicht nicht erfüllt. Das schließt die Verwendung von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss beim sportlichen Schießen folglich aus.
JS-Inhaber wiederum haben für das jagdliche Übungsschießen auf dem Stand und (sinnfrei, aber erlaubt) zum An- und Einschießen im Revier keine Begrenzung bei der Magazinkapazität. Beim Schuss auf Wild gilt wiederum die 2-Schuss-Begrenzung fürs Magazin.
Stammt alles nicht von mir, sondern ich habe nur die Aussage desjenigen rekapituliert.
Und grundsätzlich ist es doch wurscht, ob jemand ein 2-Schuss-Mag an seiner Waffe hat, oder einen 100er Trommelmagazin. Wenn es nur fürs Fotoshooting gedacht ist, ist da nichts verwerfliches dran.
Natürlich, man kann aus allem einen Schuh machen, aber das ist doch deppert.
Mal davon abgesehen das in der BDS Sportordnung auch steht das man beim Training von dieser abweichen kann..
Die folgendes besagt:
A 11.02 Abweichungen von der Sportordnung
Entsprechend § 5 (4) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung kann im
Training und im Einzelfall auch in Wettbewerben zur Durchführung von Pokalschießen,
Königsschießen und ähnlichen Veranstaltungen außerhalb des
eigentlichen Meisterschaftsprogramms von der Sportordnung abgewichen
werden.
Dies gilt nicht für das IPSC-Schießen, das BDS-Western-Schießen und das
Silhouettenschießen. In diesen drei Disziplingruppen muss die Sportordnung
immer eingehalten werden. Bei den übrigen Disziplinen können im Rahmen
der Standzulassung bei den Zielen sowie beim Schießablauf (z. B. Schieß-
zeit, Anzahl der abzugebenden Schüsse, Scheibenentfernung, u. a.)
Abweichungen vorgenommen werden. Dabei müssen alle Vorschriften des
Waffengesetzes, insbesondere § 15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen
Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6, 7, 10 und 11 sowie ausreichende
Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Wettbewerbe,
die von der Sportordnung abweichen, müssen dem jeweiligen BDSLandesverband
mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin unter
genauer Beschreibung des Ablaufs schriftlich mitgeteilt werden.
Ein gewohnheitsmäßiger Schießbetrieb neben der Schießsportordnung ist
ausdrücklich nicht zulässig. Falls dauerhaft Abweichungen gewünscht werden,
muss beim BDS-Gesamtvorstand ein Antrag auf Änderung oder
Ergänzung des Sporthandbuches gestellt werden, der dem Bundesverwaltungsamt
zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
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....mit Langwaffen....
Kein Verein/Betreiber eines Schießstandes darf Schießen außerhalb der Sportordnung zulassen.
Der Verein ist Mitglied im Verband, die Disziplinen sind genau definiert.
Falls dies irgendwo anders sein sollte, was es nicht ist, also rein theoretisch, wäre es weise die Schn.... zu halten, will man keinen Ärger heraufbeschwören.
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Aber nicht in Deutschland.... Hier gilt die 10 Schuss Kapazität
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Ich frag mich dann immer wie IPSC da rein passt. Da werden doch größere Magazinkapazitäten verwendet.
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Zitat von MiWi Beitrag anzeigenWer sagt, dass man immer sportlich schießt, wenn man auf dem Stand ist ?
Darauf gab es die Antwort, dass der Besitz der Waffen das Bedürfnis Sport oder Jagd (oder Sammeln) voraussetzt. Ist das Bedürfnis Sport, kann nur nach sportlichen Richtlinien auf dem Stand geschossen werden. Wird nicht sportlich geschossen, wird die Bedürfnispflicht nicht erfüllt. Das schließt die Verwendung von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss beim sportlichen Schießen folglich aus.
JS-Inhaber wiederum haben für das jagdliche Übungsschießen auf dem Stand und (sinnfrei, aber erlaubt) zum An- und Einschießen im Revier keine Begrenzung bei der Magazinkapazität. Beim Schuss auf Wild gilt wiederum die 2-Schuss-Begrenzung fürs Magazin.
Stammt alles nicht von mir, sondern ich habe nur die Aussage desjenigen rekapituliert.
Und grundsätzlich ist es doch wurscht, ob jemand ein 2-Schuss-Mag an seiner Waffe hat, oder einen 100er Trommelmagazin. Wenn es nur fürs Fotoshooting gedacht ist, ist da nichts verwerfliches dran.
Natürlich, man kann aus allem einen Schuh machen, aber das ist doch deppert.
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Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigenAber sind ja sicher alle auf 10 Schuss begrenzt, oder?
2 Schuß Begrenzung, bei der Ausübung der jagdlichen Tätigkeit
10 Schuß Begrenzung, beim sportlichen Schiessen (wenn man Disziplinen schießt)
Wer sagt, dass man immer sportlich schießt, wenn man auf dem Stand ist ?
Es sind keine verbotenen Gegenstände, weder für Jäger, noch für Sportschützen.
Auf der Jagd und beim Wettkampf sollte man sie nicht in die Waffe packen.Angehängte DateienZuletzt geändert von MiWi; 01.09.2015, 15:52.
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Der Besitz ist ja nicht verboten oder ? Können ja auch nur dekozwecke erfüllen
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Es geht nicht um die Optik der Mags, sondern um deren Zulässigkeit für einen Sportschützen, der mit dem Einstellen solcher Bilder nicht nur die eigene Zuverlässigkeit infrage stellt, sondern auch auf alle Sportschützen ein schlechtes Licht wirft.
Aber wer auf nächtliche Hausbesuche vermummter und schwer bewaffneter Polizisten steht....
Aber sind ja sicher alle auf 10 Schuss begrenzt, oder?
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Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigenDie Vepr gibts als Sportschütze
Mit den Mags allerdings...naja..
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top
Zitat von VULogRgt10 Beitrag anzeigenSo nach nun mehr 4,5 Monaten hab ich die WBK Einträge + Sportgeräte nun doch noch bekommen und ein bisschen in Szene gesetzt :-)
MOLOT Vepr Standard 7,62 x39 +PK 01 V + PO 6x42 +Zub
GLOCK 41 MOS 45 ACP (noch Ohne Zub)
Wie ist das Schussbild der Molot ?
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