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"In dieser Ausbildung werden Kenntnisse gemäß § 1 AWaffV vermittelt. Auch beinhaltet die
Ausbildung die Qualifizierung zur Schießstandaufsicht. Die Ausbildung umfasst 30
Unterrichtsstunden und wird durch eine Prüfung gemäß § 7 Abs.1 WaffG abgeschlossen.
Der Waffensachkunde-Lehrgang ist Voraussetzung für die Schießsportleiter-Ausbildung und / oder
die Ausbildung zur Jugend-Basis-Lizenz (Geeignet zur Kinder- und Jugendarbeit). "
(1) Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse
1.
über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands, DONE
2.
auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, DONE
3.
über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen. Hier steht nicht, dass man jedes einzelne Kaliber, was man später schießen will auch in der Sachkunde geschossen haben muss!
Zudem möchte ich gern das Gesicht sehen, wenn ich bei der Sachkunde sag "So ich möchte so gern .22 /.32 /9mm /.45/.50AE sowie .38/.357./.44/.500 und auch gern noch .223/.300/.338/und für den Fall das ich mal Dinos jage gern auch noch .50 BMG schießen, damit ich mit allen Kalibern Sachkunde habe, falls ich mir gerne 5 Pistolen, 5 Revolver und 4 Repitierer kaufen möchte
Also DONE
(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden. Wie schon gesagt: Ich kann auch ein Jahr .22 trainieren und .45 beantragen, von daher wird es in der Sachkunde genau so sein, denke ich. Also DONE
(3) Wird eine Erlaubnis nach § 26 des Waffengesetzes beantragt, so umfasst die nachzuweisende Sachkunde außer waffentechnischen Kenntnissen auch Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse." Sowas will ich ja nicht, also DONE!
Zuletzt geändert von JackDaniel; 02.10.2013, 22:15.
Beruhig Dich mal. Niemand will Dir hier was schlechtes nur weil wir das offensichtliche aussprechen: Dein SK-Kurs ist (Deine Angaben als zutreffend unterstellt) Käse.
Ich (und vielleicht nur ich) finde eben, dass es nicht ausreicht nur mal eben kurz einen .22 Revolver und ein KK-EL oder Rep. gesehen und geschossen zu haben um "ausreichende" Schießfertigkeiten vermittelt zu bekommen. Für mich (und vielleicht nur für mich) sind die Unterschiede von KK zu GK zu groß.
Der Vergleich vom Smart zum Porsche o.ä. trifft da nicht zu. Besser wäre von PKW zu LKW....
Es ist doch klar, was hier das schlimme ist: Wenn die Dinge schon falsch sind, die Du eingangs angesprochen hast, wie verhält es sich mit Sicherheits- und Rechtsfragen? Wird in den wichtigen Punkten richtig gelehrt? Ich wage dies zu bezweifeln.
Wenn Du das persönlich nimmst, stellen sich mir ganz andere Fragen.
Eine WBK bekommt man auch wenn man nur mit KK geschossen hat. So gesehen ist es unerheblich ob man schon mit GK geschossen hat. Der einzige Unterschied liegt im größeren Rückstoss. Handhabung etc. sind gleich.
Der einzige Unterschied liegt im größeren Rückstoss. Handhabung etc. sind gleich.
Angenommen, es wird nur ein KK-Revolver oder KW-EL genommen und ein KK-Repetiergewehr/ EL ....sichere Handhabung einer Pistole, Mehrladerflinte, Doppelflinte oder Selbstladers gelernt?
Für den Schützen mag der Rückstoss der einzige offenkundige Unterschied sein, für ein potentiell gefährdetes Umfeld sind da noch mehr Unterschiede.
Es geht doch darum, dass man die sichere Handhabung demonstriert, wie ich schonmal gesagt hab. Also darum, wie man die Waffe ablegt, wo man hinzielt und wie man sie sicher transportiert.
Alles andere vorher und mit anderen Kategorien von Waffen wird man im Schützenheim vertraut gemacht und auch Selbstlader werden so gehandhabt, wie Repetierer: Sicher!
Dazu gehört auch, dass wenn Probleme auftreten, man sich an wen wendet, ohne die Waffe quer durch den Stand zu wirbeln und so weiter... Dafür ist doch die Sachkunde da.
sichere Handhabung einer Pistole, Mehrladerflinte, Doppelflinte oder Selbstladers gelernt?
Wir haben Pistole, Revolver und Einzellader geschossen.
Dazu: "(2) Die nach Absatz 1 nachzuweisenden Kenntnisse über Waffen und Munition brauchen nur für die beantragte Waffen- und Munitionsart und nur für den mit dem Bedürfnis geltend gemachten und den damit im Zusammenhang stehenden Zweck nachgewiesen werden."
Es geht doch darum, dass man die sichere Handhabung demonstriert, wie ich schonmal gesagt hab. Also darum, wie man die Waffe ablegt, wo man hinzielt und wie man sie sicher transportiert.
Alles andere vorher und mit anderen Kategorien von Waffen wird man im Schützenheim vertraut gemacht und auch Selbstlader werden so gehandhabt, wie Repetierer: Sicher!
Dazu gehört auch, dass wenn Probleme auftreten, man sich an wen wendet, ohne die Waffe quer durch den Stand zu wirbeln und so weiter... Dafür ist doch die Sachkunde da.
Sehe ich genau so! Und das ist durch den Umgang Mit Pistole, Revolver und Einzellader doch gewährleistet
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