Gelb "dazu" beantragen, sei so einfach und ohne Explizites Bedürfnis nicht möglich.
Zur "Grünen" sagte er mir folgendes. Ich kann einen Voreintrag direkt mit der WBK stellen (dies wird bei mir ein Voreintrag für eine .45 sein) Mit dem 2. Voreintrag solle ich dann ein wenig (2-3 Monate) warten. Dann könne ich einen weiteren Voreintrag stellen.
Einen 3. Voreintrag würde es nur "bei besonderem Bedürfnis" geben und auch erst später.
Ich würde insgesamt in der Zukunft gern folgendes im Verein schiessen.
.45 (ggf. mit 9mm WS), .357 und .22 (als SpoPi, also nicht über ein 45. WS)
Nun meine Frage: Ist es sinnvoller als 2. Eintrag die .357 zu nehmen und das Sonderbedütfnis für die .22 zu nutzen.
Oder wäre es sinnvoller als 2. Eintrag die .22 zu nehmen und via 3. Bedürfnis die .357 zu beantragen.
Hab mal was von Möglichkeiten der "Verbesserung" gelesen und da verbessert die Pistole den Revolver (zumindest im gleichen Kaliber).
Sollte das gelten wäre erst .357 und dann .22 sinnvoller.
Man sollte dazu sagen, dass unser Verein "nur" KK-SpoPis als Leihwaffen hat. Jedoch keine GK Waffen (wobei ich hier nicht sicher bin ob das relevant ist).
WICHTIG: Wer mich nur für dumm und unwissend verkaufen will und nicht helfen möchte, sollte sich "unnötige" Antworten bitte einfach sparen

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