Das wichtigste kopiere ich hier, für den Fall, dass die Quelle Mal nicht da ist... Es lohn sich aber, den ganzen Artikel zu lesen.

"Zum Erwerb eines glattläufigen Gewehres für Zwecke der Selbstverteidigung, einer nicht-tödlichen Schusswaffe, einer Sportwaffe oder Jagdwaffe sind Staatsbürger der Russischen Föderation nach vollendetem 18. Lebensjahr berechtigt. Es muss allerdings eine von den zuständigen Sicherheitsbehörden am Wohnort ausgestellte Genehmigung für den Erwerb einer konkreten Waffenart vorliegen.
Wer eine Jagdwaffe erwerben möchte, muss sich von der Verwaltung für innere Angelegenheiten ein Dokument ausstellen lassen, das ihn zum Jagen berechtigt. Ein solches Dokument ist ein Jagdschein. Justiz- und Polizeibehörden erwerben Waffen selbst und händigen sie ihren Mitarbeitern für einen bestimmten Zeitraum aus.
Über die geschätzte Zahl illegaler Waffen auf dem Schwarzmarkt geben die russischen Polizeibehörden keine Auskunft. Nach offiziellen Statistiken jedoch werden jährlich mehrere Dutzend Tausend Schusswaffen aus dem illegalen Verkehr gezogen. Gesetzwidriger Erwerb, gesetzwidrige Aushändigung und gesetzwidriger Verkauf werden nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren bestraft."
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