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Selbstlader auf Grüne WBK in Kaliber 7,62x39 gesucht!!

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    #16
    Nö, dafür gibt es bewährte Lieferanten....ich setzte da voll auf die Kollegen:

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      #17
      [QUOTE=escofear;102566]Ich suche einen Selbstlader im Kaliber 7,62x39mm mit dem man auf 300m akzeptable Ergebnisse erzielen kann und man das gute Stück auf die Grüne WBK eingetragen bekommt.

      Ich habe mir vor Jahren mal ein BWT 47 zugelegt.
      Kam im Postkarton zu mir nach Hause, als ich es ausgepackt habe dachte ich was soll dass denn sein?!

      Sah aus wie so ein Spritzgussmodell, die Halterungen für den Putzstock waren schlecht abgefräst und scharfkantig. (aber Kaschis sehen teilweise wirklich so aus)

      Zum Tema: Das Teil schiesst und trifft auch auf 300m, hat bis jetzt keinerlei Mätzchen gemacht und ist ein echtes Arbeitstier. Ich bin damit vollends zufrieden.....aber.....Wettkampfschiessen --> nö...lieber...nicht
      Die Präzision ist dafür zu gering.

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        #18
        Ne BWT 47 ist auch nicht wirklich für sportliche Wettkämpfe zulässig.....

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          #19
          Zitat von derda Beitrag anzeigen
          Ich dachte, für Sportschützen wäre das Kaliber "böse", weil <40mm Hülsenlänge. Und weil böse, darst du es nicht kaufen. Jäger natürlich ausgenommen
          Ich bin zwar momentan nicht ganz auf dem aktuellen Stand aber Oktober 2003 hab ich es als Sportschütze bekommen (als BDMP-Mitglied)
          Es hat ein normales Kaschi-Aussehen (Kunststoffschäftung) also von böse hat damals keiner was gesagt. Ist ne BWT 47, bescheiden verarbeitet (aus meiner Sicht), Putzstockhalterungen wurden kantig abgeschliffen und an der Mündung ist ein dickes Gewinde. Ich vermute es ist ne zivile AK47 im Gehäuse einer AK 74 (Ungarn oder Rumanien Fertigung).
          Auf dieses Gewinde passt ein Mündungsfeuerdämfer einer AK74 (hab ich mir sagen lassen)
          Trotz der bescheidenen Verarbeitung schiesst und trifft es aber (mit nem G3 Klon oder Ähnlichem kann mann die Genauigkeit allerdings nicht vergleichen <aus meiner Sicht>)

          Ob es für Sportschiessen nicht zugelassen ist weis ich nicht, damals muss es aber zugelassen gewesen sein, sonst hätte ich es ja nicht kaufen können. Bin kein Jäger!

          Allerdings nehme ich auch nicht an Landes- oder Weltmeisterschaften teil, also halt ich 'mal lieber die Füsse still. (sonst kommt noch Jemand auf die Idee, dass ich so eine unförmige Schulter-Griffstückkombi anbringen muss)
          Zuletzt geändert von DerSanchoPansa; 26.11.2013, 19:02.

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            #20
            Waffe ist nach §6 vom Sportlichen Schiessen ausgeschlossen.

            Folgen/Rechtliche Probleme mit dem Anwalt klären.


            § 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

            1 frühere Fassung von § 6 AWaffV | 4 Vorschriften zitieren § 6 AWaffV

            (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

            1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;

            2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

            a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,

            b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder

            c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;

            3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat.

            (2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.

            (3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

            (4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.





            Kurz gesagt bist du einer von den Leuten, die in der "Übergangsphase" als es legal war, als Sportschützen AK47-Klone, MP5 Klone etc. gekauft haben. Somit spricht im Grunde NICHTS gegen einen legalen Besitz. Aktuell aber hättest du, da die Waffe nicht sportlich zugelassen und nicht nutzbar ist, ggf. ein Bedürfnisproblem.....

            wie gesagt, ich würde da mal mit nem Fachanwalt sprechen um die Lage zu sondieren.
            Zuletzt geändert von Matthias Horner; 26.11.2013, 18:44.

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              #21
              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
              Nö, dafür gibt es bewährte Lieferanten....ich setzte da voll auf die Kollegen:

              http://www.sportwaffen-munition.de/c...ID=46&SUBNID=0
              Kaspersky Internet Security behauptet folgendes zu diesem Link und verweigert die Öffnung: "Das Objekt ist infiziert HEUR:Trojan.Script.Generic"

              ABER: Das Programm deutet warscheinlich nur irgendwas falsch

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                #22
                Das sehr komisch mit dem Kaspersky weil ich auch eine aktuelle Version besitze.

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                  #23
                  und das?:

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                    #24
                    was und das?

                    Sportlich zugelassen?---> Nein!

                    Geiles Teil---> ja, schiesst top!

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                      #25
                      Umgangsformen gibts hier - tsss...

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                        #26
                        Zitat von kulfon79 Beitrag anzeigen
                        Umgangsformen gibts hier - tsss...
                        Ja kurz und knackig, so wie Deine Frage:" und das ? "

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                          #27
                          Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
                          Ja kurz und knackig, so wie Deine Frage:" und das ? "

                          So schaute aus!

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