SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Voreintrag abgelaufen? Was nun?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Einem Bekannten von mir wurde vom SB auf Anfrage hin ebenfalls der Voreintrag verlängert, lag bei ihm damals daran, dass die gewünschte Waffe nicht lieferbar war.

    Ich würde dem SB einfach mal freundlich den Sachverhalt schildern.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    Kommentar


      #17
      Ja, selbe Situation wie bei mir. Ich werde aber bis August warten, vielleicht wird meine andere Kanone ja doch noch geliefert.

      Kommentar


        #18
        Zitat von Desert Hamster Beitrag anzeigen
        ... ich denke der gute Travis hat es eh nicht bös gmeint sondern einfach aus seiner Erfahrung gesprochen wie er es kennt und wie es bei ihm gehandhabt wird.
        Ganz genau, wenns läuft, dann läufts
        Da frag ich dann ja nicht nach, Ey SB, wo steht das

        Ich versteh die Aufregung aber auch nicht

        Peace

        Travis
        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

        Kommentar


          #19
          Als ich damals meinen Voreintrag für meinen Selbstlader in .223 habe machen lassen, hat mich mein SB beim LRA sogar von sich aus gefragt, ob mir die 1-Jahres-Frist ausreicht. Denn falls nicht, so mein SB, möchte ich nochmal vorbeikommen, dann könnte er den Eintrag problemlos um ein halbes Jahr verlängern.

          Deshalb wäre ich jetzt auch wie der Travis der Meinung gewesen, daß die Verlängerung von Voreinträgen gesetzlich verankert ist.

          Gruß Cop

          Kommentar


            #20
            Ich habe in keinem Gesetz irgendwas gefunden. Es heißt immer nur: ein Voreintrag gilt für (maximal?) 1 Jahr. Was aber eine Verlängerung nicht ausschliessen muss. Warum auch. Durch die Verlängerung bekommt man ja die Bestätigung, dass der Voreintrag verlängert wurde.

            Kommentar


              #21
              Es liegt eben viel im Ermessen des SB, ohne daß es definiert irgendwo stehen muß. Es muß ja nicht immer zu unserem Nachteil sein.
              Ich mußte z.B. mal meine WBK vorlegen, um einen abgelaufenen Eintrag rechtswirksam streichen zu lassen.
              Da das "Verbummeln" der Frist meine Schuld war, sah ich auch keinen Grund mich darüber aufzuregen. Bei uns ist ein Verlängern also anscheinend nicht vorgesehen!

              befristet grüßt
              der Gunner
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

              Kommentar

              Lädt...
              X