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Zitat von MarkF Beitrag anzeigenTip: Noch mal lesen. Und ggfs. drittes Mal.Und die etwas schiefe Verwendung einiger Begriffe lassen mich auf einen Studenten schliessen.
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Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigenDas habe ichUnd die etwas schiefe Verwendung einiger Begriffe lassen mich auf einen Studenten schliessen.
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Zitat von MarkF Beitrag anzeigenAha. Interessant. Bitte Beispiele. Aber laß uns das per pm fortführen.
Wiederladepresse und Zubehör ist------------------ frei zu Kaufen
Hülsen,Zünder,Geschosse---------------------------frei zu Kaufen
Pulver aus Platz oder Knall Patronen ab 18 Jahre------frei zu Kaufen
und warum soll jetzt keiner zuschauen
und wofür hab ich den Schein vor über 23 gemachtWer Fragen stellt,muss auch die Antwort verkraften.
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Zitat von Eifelsniper Beitrag anzeigenPulver aus Platz oder Knall Patronen ab 18 Jahre------frei zu Kaufen"Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
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Zitat von Götterbote Beitrag anzeigenPulvergewinnung ist auch für Wiederlader verboten! Und was Platzpatronenpulver ausrichten kann, wird eigentlich auch in jedem Fachkundelehrgang erklärt.Wäre mir persönlich zu blöd, aber jedem wie er mag.
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Zitat von wozzi Beitrag anzeigenRichtig, wollte ich auch hin schreiben, aber... will man wirklich die Vorgänge üben, so kann man zur Not etwas anderes als Pulver in die Hülse tun.Wäre mir persönlich zu blöd, aber jedem wie er mag.
Das kann man meistens am Jahresende in den Nachrichten Hören / Lesen / Sehen
wenn die Speeeeziesss wieder ihr Feuerwerk selber bauenWer Fragen stellt,muss auch die Antwort verkraften.
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§26 1.SprengV
[...] Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen [....] ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes Licht [...] in solchen Räumen verboten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__26.html
Gruß,
David"Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
- Gregory Bateson (1904-1980)
"Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
- Karl Marx (1818-1883)
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Mondbär, die meisten Arbeiten, die ein Wiederlader verrichtet habe mit Pulver und Zündhütchen nichts zu tun. Da ist Metallarbeit angesagt...
Was mich aber wundert: wieso "und Anzündhütchen"? IMHO handelt es sich nicht um Sprengstoff und die Ware ist frei verkäuflich, oder habe ich eine Änderung des Gesetzen übersehen?
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Yo wozzi, richtig lesen.
"...Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen"
Was sind Ladearbeiten?
Da muss imho kein Pulver oder ZH im Spiel sein.
So hat uns das auch der Digga vom RP beim Wiela-Kurs erzählt.
Was ja aber nicht heißt, dass das stimmen muss, da ist ja oft auch Wunschdenken des jeweiligen Beamten dabei."Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
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Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigenYo wozzi, richtig lesen.
"...Ladearbeiten und der sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen"
Was sind Ladearbeiten?
Da muss imho kein Pulver oder ZH im Spiel sein.um es sie dann mit der Matrize zu kalibrieren, weiterhin auch wenn ich:
- Zündglocken reinige;
- Hülsen kürze;
- Hülsen reinige;
- gereinigte Hülsen in ein Ladebrett lade, um sie auf der Heizung zu stellen, zwecks trocknen;
Muss ich weiter ausführen?
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Nein, musst Du nicht.
Aber ob Deine Ansicht den Beamten kratzt, wenn er davon Kenntnis kriegt, das muß ich dann nicht weiter ausführen.
Wenn man das Wiederladen an sich als "Ladearbeit" definiert (schön dehnbarer Begriff), dann machst Du Dich strafbar.
Wenn nicht dann nicht.
Der Fuzzi vom RP hat das so definiert.
Und nu?"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
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