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Waffeneinfuhr, welche Strafe droht?

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    Waffeneinfuhr, welche Strafe droht?

    Moin,

    welche Strafe droht wenn man einen Schlagring
    bestellt und der Zoll das Paket öffnet?

    Danke schon mal für die Antworten

    #2
    1. Du bist ein Idiot, soetwas in einem öffentlichen Forum zu posten.

    2. Verstoß gegen das Waffengesetz


    Nachtrag im Beitrag #9 erfolgt.
    Zuletzt geändert von Saschu; 13.12.2012, 06:16. Grund: Korrektur des §

    Kommentar


      #3
      Hat bestimmt die Baumschule bei Lehrer Ast besucht!





      Hoffentlich bekommt er danach eine Hausdurchsuchung !!!!!

      -ohne Worte-
      Zuletzt geändert von Sonnengott; 12.12.2012, 21:51.

      Es ist wie bei jedem Gesetz»,
      «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

      "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

      „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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        #4
        Hört mal auf hier rum zu lästern und privat zu werden
        und beantwortet einfach die Frage!

        Das es gegen das Waffengesetz verstößt ist mir klar,
        würde mich nur interessieren was es bei so einer kleinen
        Waffe und Menge für eine Strafe gibt.
        Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wird man wohl nicht
        bei so einem kleinen Vergehen bekommen^^

        Kommentar


          #5
          Hier vergreifen sich mind. 2 Parteien im Ton!
          Ein Forum ist kein anstandsfreier Raum!
          Zuletzt geändert von igel64; 13.12.2012, 07:51.
          DSB-WSB,

          4mm;.177; .22lfb; 6,5 x 55; 7,62x54R; .308 WIN; 9mm; .38spec.; .357mag; 12/70

          Kommentar


            #6
            Du uns einen gefallen.......

            Geh bitte zu einer Polizeidienststelle in deiner Nähe.

            Es sind sehr nette Herren vor Ort, diese werden dir sicherlich Rede und Antwort stehen und ein offenen Ohr für dich haben.


            Wirklich , sind ganz freundlich und verständnisvoll !


            P.S.
            Wir freuen uns auf deinen praxisnahen Erfahrungsbericht !
            Zuletzt geändert von Sonnengott; 12.12.2012, 21:48.

            Es ist wie bei jedem Gesetz»,
            «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

            "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

            „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

            Kommentar


              #7
              Zitat von Hannover1988 Beitrag anzeigen
              ...
              bei so einem kleinen Vergehen bekommen^^
              scheint die Mindeststrafe zu sein.

              Nicht ganz korrekt:

              § 51 Strafvorschriften
              (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen
              § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine
              dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt
              1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
              herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

              Wird vielleicht als Ordnungswidrikeit gehandelt. Habe allerdings nichts genaues darüber gefunden. Mein Tipp: versuch keinen Schlagring zu ordern.
              Zuletzt geändert von Dzilmora; 12.12.2012, 22:06.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                scheint die Mindeststrafe zu sein.

                Nicht ganz korrekt:

                § 51 Strafvorschriften
                (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer entgegen
                § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1, eine
                dort genannte Schusswaffe zum Verschießen von Patronenmunition nach Anlage 1 Abschnitt
                1 Unterabschnitt 3 Nr. 1.1 erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt,
                herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.

                Wird vielleicht als Ordnungswidrikeit gehandelt. Habe allerdings nichts genaues darüber gefunden. Mein Tipp: versuch keinen Schlagring zu ordern.
                Danke für die hilfreiche Antwort.

                Kommentar


                  #9
                  Ich korrigiere mich:

                  § 52 Strafvorschriften

                  (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
                  1. entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, 1.3.1 bis 1.3.3, 1.3.5, 1.3.7, 1.3.8, 1.4.1 Satz 1, Nr. 1.4.2 bis 1.4.4 oder 1.5.3 bis 1.5.7, einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

                  Anlage 2, Abschnitt 1:

                  Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
                  Waffenliste

                  Abschnitt 1:
                  Verbotene Waffen

                  1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
                  Zuletzt geändert von Saschu; 13.12.2012, 06:20.

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                    #10
                    Was will mit man mit einem Schlagring? Wahrscheinlich einsetzen. Also jmd. der möglicherweise und wenigstens (mind. versucht) 223,224,226 verwirklichen will/ verwirklicht hätte. Vorbestraft? Hintergrund (politisch/Fussball/ etc)? Du wußtest, dass es gegen das Gesetz verstößt und wolltest das Teil trotzdem? Du bist mittlerweile 24 Jahre alt (also sehr wahrscheinlich kein Jugendstrafrecht mehr)?

                    Das wird alles berücksichtigt werden. Meine Strafe wäre empfindlich.

                    Wenn Du mich fragst, geh zu nem Anwalt. Oder vielleicht doch besser nicht - sonst bist Du noch auf die anstehende Hausdurchsuchung vorbereitet und erzählst, dass irgendjemand aus Deinem Haushalt oder Du irrtümlich bestellt hat.

                    Kommentar


                      #11
                      Du kannst natürlich dir auch sowas bestellen für den (un)/gemütlichen Kaffeeklatsch^^
                      Angehängte Dateien
                      "Sie kriegen in einer Demokratie keine Mehrheit für eine Politik von der 90% der Bevölkerung profitieren würde."
                      (Volker Pispers)

                      Kommentar


                        #12
                        Wird bei einem "Ersttäter" mit einem Bußgeld abgehen.

                        Hoffe Du hast keine Vorstrafen.
                        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                        (Prof. Max Otte)

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                          #13
                          Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                          Wird bei einem "Ersttäter" mit einem Bußgeld abgehen.

                          Hoffe Du hast keine Vorstrafen.
                          Wenn es eine OWi ist dann Bußgeld. Wenn Straftat dann Geld- oder Haftstrafe.

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                            #14
                            Selbst ein Ersttäter sollte hier bereits mit sechs Monaten auf Bewährung rechnen - auch wenn die Kurse in der Tat stark schwanken.

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                              #15
                              Das würde mich wundern. Ersttäter und kurze Freiheitsstrafe? Da locken dann aber die Rechtsmittel.

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