Bei der technischen Beschreibung der Waffe heißt es, daß die Abzug- und Schlagbolzengruppe am Stück als modularer Bestandteil dem Griffstück entnommen werden können und ein Austausch der Abzugsgruppe, die auch die Führungsschienen für den Schlitten enthält, bei Instandsetzungen, sprich: Austausch dieses Verschleißteils, dem zivilen Anwender weniger Probleme bereiten soll, da sie nicht, wie die erlaubnispflichtigen ( = wesentlichen!) Teile, mit der Seriennummer versehen ist.
Diese Aussage ist meiner Meinung nach nicht richtig, da, zumindest in unserem geliebten Deutschland, das
WaffG in
Anlage 1 | Begriffsbestimmungen | Unterabschnitt 1 unter 1.3.4 die wesentlichen Teile wie folgt definiert:
Wesentliche Teile sind
1.3.1
der Lauf oder Gaslauf, [...]
1.3.4
bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die
Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind;
Liege ich da falsch ?
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