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    Schiessstand gesperrt.

    Hallo zusammen,

    viele Sportschützen wissen es nicht, jedoch muss auf jedem Schiessstand eine ausgebildete Standaufsicht den Schiessbetrieb "überwachen". Im Waffen-Online Forum habe ich einen Thread gefunden, in dem jemand eine Nachricht geposted hat, in der von der Schliessung eines Schiessstandes gesprochen wurde bei dem keine ausgebildete Schiessaufsicht vor Ort war.

    Ich quote einfach mal das, was dort drüben geschrieben wurde, da ich nicht weiss ob es okay ist hier einen Link der zu WO führt zu posten.

    Zitat von ?????? Beitrag anzeigen
    Guten Morgen, diese Nachricht erreichte mich heute morgen von dem BuBea VdRBw per Mail, gebe diese so ungefiltert weiter hier der Text:

    Hallo Kameraden,

    Auf einem Luftdruckwaffenstand im Bereich des NDSB (Stand wurde nicht näher benannt, aber die Quelle von der ich diese Info habe ist absolut seriös und zuverlässig) hat die Ordnungsbehörde eine unangemeldete Standkontrolle vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass keine verantwortliche Standaufsicht auf dem Stand war. Daraufhin hat der Mitarbeiter der Behörde die Mitglieder aufgefordert ihre Sachen zu packen, und diese dann des Standes verwiesen. Anschließend ist der Stand versiegelt, und für eine weitere Nutzung gesperrt worden.
    Ob der Stand jemals wieder zu betreiben ist, oder grundsätzlich geschlossen bleibt, entzog sich der Kenntnis meines Gesprächspartners.
    Wir alle sollten deshalb, zum Fortbestand der Anlage und im Interesse eines sauberen Schießbetriebes darauf achten, das zu jeder Zeit Standaufsichten auf den Ständen vorhanden sind, und die eingeteilten Aufsichten sich dann auch nicht am aktiven Schießen beteiligen. Ist der Stand erst einmal gesperrt und dadurch im Fokus der Behörde, wird es unendlich schwer die Vorurteile der Behörde auszuräumen und den Stand wieder zum Schießen zugelassen zu bekommen.

    Zum Sachverhalt (keine verantwortliche Standaufsicht) sage ich lieber mal NIX....
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    #2
    viele Sportschützen wissen es nicht, jedoch muss auf jedem Schiessstand eine ausgebildete Standaufsicht den Schiessbetrieb "überwachen".
    Ääääähm, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies niemand weiß

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      #3
      Zitat von bierdimpfe Beitrag anzeigen
      Ääääähm, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies niemand weiß
      daher auch viele, nicht niemand.
      "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
      GRA - German Rifle Association

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        #4
        @scorpac

        was mich interessieren würde.....vielleicht kann man da am ball bleiben ? ......
        wie die behörde diesen fall dann abarbeitet und wie das für den verein endet ?!

        danke und beste grüsse !

        helmut
        "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
        Gustav Heinemann



        www.prolegal.de
        www.german-rifle-association.de

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          #5
          Ich beobachte den Thread im anderen Forum bereits. Vermutlich kann man nun erstmal ein Weilchen warten, bis sich jemand zu Wort meldet und sagt wie es weiterging. Ich bleibe aber am Ball.
          "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
          GRA - German Rifle Association

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            #6
            Bei uns im Verein waren jetzt über 4 Wochen verteilt Termine für die Schulung zur VA ( verantwortliche Aufsicht ).
            Das muß bis nächstes Jahr umgesetzt werden, ist Vorgabe vom Verband.

            Keine Schulung, nicht mehr alleine schießen aufm Stand.
            Keine Schulung, und Du kannst zusammen packen und nach Hause gehn, wenn die VA der Meinung ist, lange genug Aufsicht gemacht zu haben und keine andere VA mehr aufm Stand ist.

            Je mehr Leute im Verein als VA eingeteilt werden können, umso reibungsloser läuft der Schießbetrieb.

            Wenn jemand als NVA alleine aufm Stand ist und schießt, kriegt der Standbetreiber schwer Probleme. Das heißt, daß im Interesse unseres Sports und Hobbys jeder diese Schulung mitmachen sollte.
            MfG aus der schönen Pfalz

            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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              #7
              Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
              Bei uns im Verein waren jetzt über 4 Wochen verteilt Termine für die Schulung zur VA ( verantwortliche Aufsicht ).
              Das muß bis nächstes Jahr umgesetzt werden, ist Vorgabe vom Verband.

              Keine Schulung, nicht mehr alleine schießen aufm Stand.
              Keine Schulung, und Du kannst zusammen packen und nach Hause gehn, wenn die VA der Meinung ist, lange genug Aufsicht gemacht zu haben und keine andere VA mehr aufm Stand ist.

              Je mehr Leute im Verein als VA eingeteilt werden können, umso reibungsloser läuft der Schießbetrieb.
              So schauts nämlich aus. Mein Verein hat nun auch für Januar und eventuell darauf folgende Daten Termine geplant, an denen jemand in unseren Verein kommt, und viele Schützen Schult. Das ganze kostet nur 20€ pro Person. Den großen erste Hilfe Kurs kann man dann noch machen, womit man dann berechtigt wäre sogar ganz alleine auf dem Stand zu schiessen.
              "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
              GRA - German Rifle Association

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                #8
                Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                Den großen erste Hilfe Kurs kann man dann noch machen, womit man dann berechtigt wäre sogar ganz alleine auf dem Stand zu schiessen.
                So wie ich es vor 3 Wochen auf der Schulung gelernt habe, ist einer der ein Zettel mit "Qualifizierung für Standaufsicht" sehr wohl berechtigt, alleine auf dem Stand zu schießen. Immerhin darf die Aufsicht nur dann schiessen, wenn eine andere da ist und die Aufsichtsfunktion übernimmt, oder die Aufsicht alleine auf dem Stand ist.

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                  #9
                  Das haben wir bei uns im Verein bereits vor zwei Jahren an zwei Tagen durchgezogen. Da wurden alle Mitglieder geschult und entsprechend auf dem Stand eingewiesen. Das musste zusätzlich zur Sachkunde und Standaufsicht gemacht werden.

                  Auch haben wir feste alphabetische Einteilungen zur Standaufsicht fürs ganze Jahr. So weiß jeder genau, wann er dran ist und falls man nicht kann, muss man sich selbst um Ersatz kümmern, da bei mangelndem Ersatz sonst kein Schießbetrieb stattfindet. Den großen Erste-Hilfe Kurs braucht man meines Wissens anch aber nicht, um alleine schießen zu können. Bei uns im Verband scheint der Nachweis zur Standaufsicht auszureichen.

                  Ich hab dieses Jahr leider die Termine zwischen Weihnachten und Neuhjahr erwischt und muss da Aufsicht machen, sofern ich kein anderes Opfer finde, dass da für mich einspringen möchte, denn ich bin da eigentlich nicht da.
                  Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                    #10
                    Und genau das mit fest eingeteilten VAs wollen wir ned haben, deshalb so viele zur Schulung, die man kriegen kann.
                    Ich kenne auch keinen, der sich geweigert hat.
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                      #11
                      Bei uns ist es auch so, das es für das laufende Jahr einen Plan gibt, wer wann drann ist. Und: OHNE AUFSICHT KEIN SCHIESSEN, ohne wenn und aber. Meines Wissens nach muss diese Liste sogar beim Verband vorgelegt werden.


                      gruß DausO

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                        #12
                        Die Schützengilde Backnang ist ein seit 1848 bestehender eingetragener Verein, welcher die Ausübung, Pflege und Förderung des Schießsportes zum Zweck hat. Dies erfolgt insbesondere durch: Schießsportliche Übungen und Veranstaltungen Ausrichtung von Wettkämpfen


                        Stand April 2012



                        Kann sich jeder einlesen ....sofern er will

                        Es ist wie bei jedem Gesetz»,
                        «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

                        "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

                        „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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                          #13
                          Hm,
                          die VBG hat bezogen auf nicht versicherte Personen nichts zu melden.

                          Vorstand ja (falls freiwillig versichert), Beschäftigte des Vereins ja (kraft Gesetz), Mitglieder nein.

                          "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                          (Prof. Max Otte)

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                            #14
                            Zitat von scorpac Beitrag anzeigen
                            [...]Den großen erste Hilfe Kurs kann man dann noch machen, womit man dann berechtigt wäre sogar ganz alleine auf dem Stand zu schiessen.
                            Weil man sich dann auch im Falle eines Unfalls sogar ganz allein verbinden kann...?!?!?
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                              #15
                              Ohne Schiessleiter darf auf einem Schiesstand nicht mit dem Schiessbetrieb begonnen werden. Egal bei welchem Verband!

                              Feiner Unterschied "Standaufsicht" und "Schiessleiter"...

                              Eine Standaufsicht benötigt nur die Sachkunde nach §7 WaffG und kann vom Schiessleiter eingeteilt werden. Der Schiessleiter hat trotzdem vor Ort zu bleiben!

                              Im Falle eines Unfalls ist der Schiessleiter verantworlich, da dieser die Oberaufsicht zu führen hat, es sei denn er kann der eingeteilten Standaufsicht grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Wird andersherum festgestellt, das die eingeteilte Aufsicht nicht in der Lage war die Ihm übertragene Aufgabe wahrzunehmen, ist der Schiessleiter wieder in der Pflicht. Mit anderen Worten: Steht Deine Name im Feld "Schiessleiter" biste gefickt!

                              Eine Standaufsicht darf nicht alleine auf dem Stand schießen! Hier muss der Schiessleiter wieder die Aufsicht übernehmen.

                              Der Schiessleiter benötigt die Sachkunde, einen Erste Hilfe Schein und den Schiessleiterlehrgang. Der Schiessleiter darf alleine auf dem Stand schießen.

                              Den Scheissleiterschein habe ich letztes Jahr gemacht, Nächstes Jahr wird der zusammen mit dem Erste Hilfe Kurs wieder aufgefrischt.

                              P.S.: Du darfst als Schiessleiter alleine auf dem Stand sogar Deinen eigenen Tod festellen, jawohl!
                              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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