242cm sollten schon drin sein, dann hat auf dem Helm auch noch ein kleines Grubenlämpchen Platz.
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Keine Ankündigung bisher.
Privater Schießstand im Keller
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Es gibt aber auch größere Durchmesser, teils von anderen Herstellern aber auch auf Bestellung (Sonderanfertigung).
242cm sollten schon drin sein, dann hat auf dem Helm auch noch ein kleines Grubenlämpchen Platz."Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
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Kann man ja alles vorher ausprobieren. Nur das Wenden wird schwierig, entweder vorne am Kugelfang wird noch ne Drehscheibe eingebaut oder es geht im Rückwärtsgang zurück.22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Ihr versteht mich nicht! Ich hatte es ERNSTgemeint !
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenIhr versteht mich nicht! Ich hatte es ERNSTgemeint !
Spaß beiseite. Das Thema ist interessant. Halte uns auf dem Laufenden.
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Moin
Zitat von Gunner Beitrag anzeigenIhr versteht mich nicht! Ich hatte es ERNSTgemeint !
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
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Zitat von mbsoldier Beitrag anzeigenIch werf mal so den Begriff "Bebauungsplan" in die Runde...
Bei der Nutzung des Kellers als privaten Schießkeller sehe ich bauordnungs-/bauplanungsrechtlich eigentlich kein Problem. Es greifen natürlich die speziellen Bestimmungen des WaffG (Gutachter!). Es kann dir höchstens der Bebauungsplan mit der Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) (nicht Geschoss im Sinne von Projektil) bzw. Grundflächenzahl (GRZ) dazwischen funken. Unabhängig davon gibt es ja die guten alten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Wie die dann aber gehandhabt werden ist von Kommune zu Kommune verschieden.
Ich hatte vor ein paar Jahren mal einen ähnlichen Fall auf dem Tisch, das wurde dann ganz schnell wieder sein gelassen, weil die Auflagen und Hürden zu hoch waren, bzw. deren Erfüllung viel zu teuer.
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Zitat von stefan Beitrag anzeigenMoin
Wenn man eine solche Anlage auf einer Betonplatte gründet (unterirdisch) greift die jeweilige Bauordnung. In D ist es meines Wissens überall üblich, das Bauwerke, die über ein Fundament verfügen, genehmigungspflichtig sind.
Wenn du wirklich und ernsthaft einen Schießstand bauen willst, wende dich an einen Sachverständigen, der hilft dir dann weiter.
Da wir übrigens nicht ganz in einem Bananenstaat leben, sehe ich bei Erfüllung aller Auflagen und Bestimmungen seitens der Behörde keine Möglichkeit dein Vorhaben abzulehnen oder nicht zu genehmigen.
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Danke allen nochmal! Es ist mir schon ernst, die ganze Sache hängt allerdings noch davon ab ob wir nun wirklich bauen und welche Auflagen gemacht werden. Aber wie schon gesagt, träumen darf man ja und manche Träume gehen auch in Erfüllung.22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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Guten Tag werte Leute,
auch wenn der Thread schon etwas betagter ist, würde ich hier gerne ansetzen. Immerhin sind die Schießstandrichtlinien beim DSB nun als pdf frei zugänglich und jeder kann sie einsehen. http://www.dsb.de/infothek/schiessstaende/
Dort wird auf die hier besprochenen Röhrenschießstände explizit hingewiesen. Ich nehme mal an, dass ein großer Vorteil jener ist, dass man sie unterirdisch und sogar oberirdisch für größere Distanzen verhältnismäßig kostengünstig bauen kann. Allerdings, meine ich, darf der Schütze nicht ins Rohr hineinragen, sondern muss 5 m von diesem entfernt sein.
Aber: Muss ein solcher Röhrenschießstand denn auf dem Bauland liegen? Man kann doch sicher nicht mit der Röhre ins Ackerland hineinragen, falls man sich ein solches Domizil zugelegt hat? Dann wäre die Länge in den meisten Fällen ja auch eher begrenzt, es sei denn das Bauland ist wirklich überdurchschnittlich groß. Ich nehme mal an, dass da nur offene Schießanlagen diesbezüglich etwas freizügiger wären (mit vielen anderen Nachteilen bei der Genehmigung).
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